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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-12-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-12-02

Wortprotokoll

Die aktuelle Praxis des BFM ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes kompatibel. Im geltenden Asylgesetz ist der Schutz von Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität verfolgt werden, mit dem Begriff der "sozialen Gruppe" bereits geregelt. Unter den Begriff der "sozialen Gruppe" fallen auch Homosexuelle. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Homosexuelle automatisch Asyl erhält. Er muss glaubhaft machen können, dass er wegen seiner Homosexualität in seinem Herkunftsland gezielt verfolgt worden ist oder dass ihm gezielte Verfolgung droht.

BFM-intern wurde bereits 2009 die Praxis dahingehend angepasst, dass auf Hinweise auf die Möglichkeit eines diskreten Verhaltens zu verzichten und in jedem Einzelfall das [PAGE 1899] Vorliegen einer begründeten Furcht vor Verfolgung im Sinne des Asylgesetzes zu prüfen ist.