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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-06-13

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-06-13

Wortprotokoll

Als Hausärztin spreche ich doch auch mit Emotionen und mit Herzblut zu diesem Anliegen. Ein Vorredner hat es gesagt: Der Masterplan ist auf Kurs, ausser bei den Abgeltungen, bei den angemessenen Abgeltungen der hausärztlichen Leistungen. Nun ist das aber gerade ein Kernstück des hausärztlichen Berufes, wollen wir ihn für die Zukunft sichern.

Es kommt für die Initianten und Initiantinnen sicher nicht infrage, diese Initiative zurückzuziehen, solange nicht in einem Bereich der Abgeltungen, sei es im Bereich der hausärztlichen Leistungen, sei es im Bereich der Labortarife, eine Lösung auf dem Tisch liegt. Zeit hatten wir an und für sich im Bereich der Verhandlungen über die Labortarife schon genug. Die Führung liegt beim BAG. Die Hausärztinnen und Hausärzte partizipieren und sind kompromissbereit. Es ist also möglich, in den nächsten Wochen da eine Lösung zu schaffen. Diese Lösung wird die Vertrauensbasis für das weitere Vorgehen schaffen, das heisst für die Frage, was mit dieser Initiative geschieht.

Was den Vergleich des Konzepts des Nationalrates mit dem Konzept des Ständerates betrifft, so ist die Formulierung des Nationalrates erstens näher bei der Formulierung der Initianten und Initiantinnen, und zweitens enthält dieser Vorschlag eine stärkere Formulierung. Diese Formulierung spricht nämlich ganz klar nicht einfach nur von einer "angemessenen Abgeltung" - dass die Hausärztinnen und Hausärzte eine angemessene Abgeltung erhalten, war schon immer die Idee, nur ist das heute nicht mehr die Realität -, sondern diese Formulierung spricht ganz klar von einer Stärkung der Hausarztmedizin und deren Steuerungsfunktion. Das heisst, die Anerkennung der Bedeutung der Kernaufgabe dieses Berufes ist im nationalrätlichen Konzept auch formuliert; sie fehlt hingegen im ständerätlichen Konzept.

Ich bitte Herrn Bundesrat Berset sehr, im Bereich der Labortarife eine Lösung voranzutreiben. Ich erachte es zum jetzigen Zeitpunkt als nicht legitim, wenn Drohungen über einen Verhandlungsabbruch ausgesprochen werden, falls es in diesem Bereich nicht zu einer Lösung kommt oder die Initianten ihre Initiative nicht zurückziehen.