Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-06-13
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-06-13
Wortprotokoll
In der Kommission waren die Ausnahmen zum Bedarfsnachweis nicht mehr bestritten. Die Qualitätssicherung sollte mit einer dreijährigen Ausbildung an einer schweizerischen Weiterbildungsinstitution sichergestellt werden können.
Auch die Diskussion, die im Ständerat geführt worden ist, ist hier im Nationalrat bereits mehrfach angesprochen worden: die Frage, ob das Gesetz so mit unseren EU-Verträgen kompatibel ist. Es gibt verschiedene Rechtsmeinungen und Rechtsgutachten, und im Zweifel plädieren wir Grünliberalen dafür: Wagen wir etwas, legen wir das so fest! Bis die EU interveniert hat, bis die Frage gerichtlich bereinigt ist, ist die zeitlich befristete Regelung ja bereits wieder ausser Kraft. Deshalb werden die Grünliberalen dem Antrag der Mehrheit der Kommission zustimmen.
Zum Minderheitsantrag Bortoluzzi: Das Gesundheitswesen besteht nicht nur aus Leistungserbringern und Versicherern. Es gibt weitere Player, insbesondere die Patienten und Patientinnen. Sie sind das zentrale Element des Gesundheitswesens. Für sie haben wir das Gesundheitswesen. Ich bin mir zwar bewusst, dass es verschiedene Exponenten gibt, die sich ein Gesundheitswesen ohne Patienten wünschen, weil die Patienten aus ihrer Sicht oft nur ein störendes Element sind. Da wir das aber nicht so sehen, sind wir Grünliberalen klar der Meinung, dass nicht nur die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer angehört und einbezogen werden sollen, sondern auch die Verbände der Patienten und Patientinnen.
Entsprechend werden wir die Mehrheit unterstützen.