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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2013-06-13

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-13

Wortprotokoll

Es geht hier nochmals um die Frage der Bemessung der Invalidität. Die bisherigen Viertels- und Halbrenten werden durch ein verfeinertes, stufenloses System ersetzt. Das ist an sich unbestritten. Die Frage, die sich hier noch stellt: Soll eine volle Rente ab 70 oder ab 80 Prozent Invalidität ausbezahlt werden? Der Ständerat beharrt auf 80 Prozent. Wenn man die frankenmässige Differenz anschaut, ist der Unterschied, gemessen am Volumen der Invalidenversicherung und deren Schulden von 14,5 Milliarden Franken, nicht entscheidend und auch nicht allzu gross. Es geht um jährlich etwa 40 Millionen Franken; das sind die letzten Zahlen, die wir erhalten haben.

Die Vorlage wurde einmal als Sanierungsvorlage konzipiert. Diesen Namen verdient sie natürlich schon längst nicht mehr. Aber immerhin steht mit dem neuen System eine Verbesserung in Aussicht. Es schafft die Möglichkeit, die Eingliederungsbemühungen zu unterstützen und zu stärken. Ich glaube, darüber sind sich alle einig.

Der Streitpunkt, ab welchem Invaliditätsgrad die Vollrente ausbezahlt werden soll, ab 70 oder ab 80 Prozent Invalidität, steht jetzt noch im Mittelpunkt. Man muss dabei auch beachten, dass die bestehenden Renten nicht mehr einbezogen werden; es geht also nur um die Neurentner. Hier sind wir von der Minderheit der Meinung, dass es mit der Einführung dieses neuen, stufenlosen Rentensystems zumutbar ist, den Grad der Invalidität, ab dem eine Vollrente ausbezahlt wird, zu erhöhen - im Wissen darum, dass es für die Leute, die behindert sind, nicht einfach sein wird, einen Arbeitsplatz zu finden. Aber ich glaube, dass man deswegen nicht einfach resignieren muss, sondern man muss sich weiter darum bemühen, diesen Leuten zu helfen, damit sie eine gewisse Restkompetenz einbringen können. Das tut man hier, indem man grundsätzlich ein stufenloses System einführt. Ich bin überzeugt davon, dass es sozialpolitisch sinnvoll ist, im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Systems auch die obere Grenze für die Auszahlung einer Vollrente zu erhöhen.

Ich bitte Sie also, hier dem Ständerat zu folgen und diese Differenz zu beseitigen.