Lexipedia

Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-06-13

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-06-13

Wortprotokoll

Ich möchte zu zwei Schwerpunkten in der Differenzbereinigung Stellung nehmen:

Es geht erstens um die Frage, ab wann eine Vollrente gesprochen wird, ab 70 oder ab 80 Prozent Invalidität. Die Grünen, das wissen Sie, unterstützen den Antrag der Mehrheit. Wir wollen eine Vollrente ab 70 Prozent Invalidität, und zwar aus folgenden Gründen: Zum Ersten ist es eh schon schwierig, Menschen mit einer hochprozentigen Invalidität in die Arbeitswelt zu integrieren. Zum Zweiten fehlt uns zurzeit die statistische Erfahrung, ob wir es überhaupt schaffen, Neuberentungen nachhaltig zu verhindern - und zwar tatsächlich zu verhindern durch die Integration in den Arbeitsmarkt und nicht einfach zulasten einer anderen Sozialversicherung -, und ob wir es schaffen, die Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen zu reintegrieren. Ich bin nicht die Einzige, die höchst skeptisch ist, ob wir die gefassten Ziele erreichen werden. Das zeigen auch Gespräche mit Arbeitgebern. Ich kann Ihnen sagen, dass ich tief beeindruckt von denjenigen Arbeitgebern bin, die jetzt diesen Versuch wagen und solche Menschen integrieren. Das braucht nämlich ein grosses soziales Verantwortungsbewusstsein, in der Tat auch viel Idealismus, und es kostet sehr viel Zeit. Es ist keinesfalls eine einfache Aufgabe. Zum Dritten wissen wir von den Zahlen her, dass die Situation der IV-Bezügerinnen und -Bezüger eine existenzielle ist. Der Anteil der Ergänzungsleistungen hat systematisch zugenommen. 2007 war es noch knapp ein Drittel, der Ergänzungsleistungen bezog, heute sind es bereits über 40 Prozent. Da haben wir ein Systemproblem, das wir noch verschärfen, wenn wir die Vollrente ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent festsetzen.

Erlauben Sie mir zweitens noch eine Bemerkung zur Schuldenbremse. Wir werden den Antrag der Minderheit Ingold ablehnen. Diejenigen, die jetzt sagen, die Sozialversicherungen seien von der Schuldenbremse nicht auszunehmen, haben in diesem Rat noch nie vertieft die Grundsatzdiskussion geführt, was überhaupt das Ziel der Schuldenbremse ist. Wir haben die Schuldenbremse über das Gesamtbudget und nicht über die Sozialversicherungen, und zwar deshalb, weil die Sozialversicherungen ein absolutes Ziel zu erfüllen haben. Das steht in den Grundsatzartikeln der einzelnen Sozialversicherungsgesetze. Wenn wir dieses Ziel jetzt erodieren, dann ist das ein fundamentaler Wechsel in unserem staatspolitischen Verständnis der Bedeutung von Sozialversicherungen. Wir täten gut daran, diese Grundsatzdiskussion auch systematisch zu führen, anstatt jetzt unter dem Spardruck bei einzelnen Sozialversicherungen einen solchen Paradigmenwechsel zu vollziehen.

Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-06-13 | Lexipedia | Lexipedia