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Gysi Barbara · Nationalrat · 2015-05-06

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-06

Wortprotokoll

Auf einen Nenner gebracht: Der Bund spart auf Kosten der AHV-Rentnerinnen und -Rentner sowie der Jugendlichen.

Bei meinem Minderheitsantrag zu Ziffer 4 geht es um eine grössere Summe von 132,5 Millionen Franken. Dort geht es um die Halbierung der Verzinsung der IV-Schuld im AHV-Fonds.

Bei meinem Minderheitsantrag zu Ziffer 8 geht es um eine wesentlich kleinere Summe von 0,8 Millionen, die aber auch wichtig ist: Es ist eine Kürzung der Beiträge an "Jugend und Sport" für Kurse und für die "Jugend und Sport"-Kaderausbildung.

Zum ersten Minderheitsantrag, zur Verzinsung der IV-Schuld im AHV-Fonds: Im Jahre 2010 hat man die Konditionen für die Verzinsung der IV-Schuld im AHV-Fonds für die Jahre 2011 bis 2017, in denen im Rahmen der IV-Zusatzfinanzierung die Verzinsung voll über die Bundeskasse läuft, zu einem festen Zinssatz vereinbart. Der Zinssatz basiert auf dem durchschnittlichen 7-Jahres-Swap-Satz der Jahre 2008 bis 2010 und wurde auf 2 Prozent festgelegt. Damals dachte man, das sei gut, weil die Zinsen eben nicht so sanken. Die Zinsen sind zwar gesunken, aber man hat einen festen Zinssatz abgemacht.

Mit dem jetzt vorliegenden Sparvorschlag für 2016 wird dieser Zinssatz einseitig von 2 auf 1 Prozent reduziert, also halbiert. Man hat aber nicht mit den Verantwortlichen des [PAGE 737] AHV-Fonds gesprochen und etwas Neues ausgehandelt. Diese Personen haben uns in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie damit nicht einverstanden sind und das nicht richtig finden. Die Halbierung des Zinssatzes dient eben nicht der IV, sondern schont die Bundeskasse. Die 132 Millionen Franken sind eine doch stattliche Summe, um welche die Bundeskasse hier zum Schaden des AHV-Fonds entlastet wird. Diese Massnahme widerspricht einerseits der Abmachung, die der Bund mit dem AHV-Fonds getroffen hat, und schadet andererseits dem AHV-Fonds, denn sie mindert dessen Einnahmen. 2014 war das Umlageergebnis der AHV mit 317 Millionen erstmals im Minus. Der AHV-Fonds schloss aber insgesamt mit einem Plus von 1,7 Milliarden Franken ab und ist nach wie vor gut unterwegs. Dennoch ist es falsch und kontraproduktiv, die Sparerei bei der Bundeskasse zulasten der AHV zu betreiben.

Diese Massnahme ist, wie Sie eben merken, gar keine Sparmassnahme, sondern nur eine Kostenverlagerung und somit Augenwischerei. Negative Auswirkungen dieser Halbierung des Zinssatzes gibt es aber sehr wohl. Zwar gibt die Bundeskasse weniger aus, aber dieses Geld wird dem AHV-Fonds entzogen. 132 Millionen Franken werden also den AHV-Rentnerinnen und -Rentnern entzogen. Es kann doch nicht sein, dass man die AHV dafür bestraft, dass die Einnahmen in der Bundeskasse wegbrechen! Dazu kommt, dass die Politik, die betrieben worden ist - insbesondere die Beschlüsse mit der Unternehmenssteuerreform II und der steuerfreien Dividendenausschüttung -, die AHV ebenfalls bestraft hat, weil zusätzliche Dividenden ausbezahlt und nicht mehr als Löhne ausgeschüttet wurden und ebenfalls keine AHV-Beiträge geleistet worden sind. Die AHV hat nun zu klagen, weil viele Einnahmen fehlen.

Erstaunlich ist bei dieser Massnahme auch der Zickzack-Kurs der Ratsrechten. In der Finanzkommission lag zuerst ein gleichlautender Antrag auch von dieser Seite vor, der dann aber wieder zurückgezogen wurde. Es ist nicht so klar, warum man die Meinung jetzt plötzlich doch geändert hat. Wichtig ist auch, dass die SGK-NR diese Sparmassnahme respektive diese Kostenverlagerung zulasten der AHV ganz klar ablehnt.

Mein Minderheitsantrag zu Ziffer 8, Massnahmen des VBS im Transferbereich, bezieht sich konkret auf 0,8 Millionen Franken, die bei "Jugend und Sport"-Kursen gekürzt werden sollen. Die Zahl der Kurse ist aber angestiegen, die budgetierten Mittel reichen sowieso nicht mehr aus, und wir werden auch in der Sommersession über einen Nachtragskredit für dieses Jahr diskutieren müssen. Darum ist es total unsinnig, jetzt schon die Mittel für 2016 unnötig zu kürzen, auch wenn ich sagen muss, dass 800 000 Franken kein grosser Betrag sind. Darum ist es komisch, dass man das kürzen will, zumal für "Jugend und Sport"-Kurse 800 000 Franken sehr viel Geld sind. Da trifft man wirklich die Falschen: Jugendliche und Kinder, die Sportkurse besuchen, Lager besuchen, Wochenkurse besuchen. Da fehlt dann das Geld für die Trainings. Gewisse Lager können dann vielleicht nicht mehr stattfinden.

Man trifft aber auch all die ehrenamtlichen, freiwilligen Mitarbeitenden, die sich da ohne Entgelt engagieren und Kurse leiten. Wenn hier gekürzt wird, wird auch die ehrenamtliche Arbeit torpediert. Das kann es doch nicht sein! So schlimm steht es um die Bundeskasse nicht, dass wir gerade bei Kindern und Jugendlichen und der Freiwilligenarbeit sparen, auch wenn es nur 800 000 Franken sind. Das kann doch nicht sein! Da treffen wir definitiv die Falschen und demotivieren auch Freiwillige. Ich bitte Sie also sehr, dieses Sparen am falschen Ort sein zu lassen.

Besten Dank für die Unterstützung meiner Minderheitsanträge.