Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-11
Wortprotokoll
Herr Nationalrat, Sie setzen sich jetzt sehr für Personen mit einem Bezug zur Schweiz ein; das ist gut. Ich kenne auch einige Fälle, in denen die Auflösung von Konten stossend war und für die ich eben in Einzelfällen auch sehr viel Verständnis habe. Wenn jemand ein Konto zwanzig, dreissig Jahre lang gehabt hat, kein Schwarzgeld auf diesem Konto hat und das Geld korrekt versteuert, stösst das Verhalten der Banken dort auf sehr viel Unverständnis. Da haben Sie Recht, dass Sie sich engagieren und diese Frage thematisieren.
Allerdings kann jede Bank selber entscheiden, mit wem sie ein Kundenverhältnis eingehen will und mit wem nicht. Wir haben keinen Kontrahierungszwang, sondern Vertragsfreiheit; das ist auch richtig so. Ich glaube, dass es auch nicht in Ihrem Interesse ist, wenn wir jetzt den Banken sagen, sie müssten mit jedem eine Kundenbeziehung eingehen. Nicht jede Bank würde mit Ihnen ein Kundenverhältnis eingehen, es ist ein freier Entscheid der Bank, ob sie das will oder nicht. Hier ist es nicht anders. Wir haben natürlich in der Zwischenzeit die Steuerfälle aus den USA gehabt. Wir haben die Programme der USA, die diesen Bereich komplett anders dargelegt haben. Banken, die wahrscheinlich völlig unbescholtene Bürger als Kunden hatten, sind trotzdem unter Generalverdacht geraten und müssen jetzt an diesen Programmen teilnehmen. Wenn nur einer dieser Auslandschweizer Bürger wie andere US-Bürger irgendwie gemauschelt hat, hat die Bank ein ganz erhebliches Risiko, nicht [PAGE 1472] nur betreffend die Reputation, sondern auch betreffend eine Busse. Das ist die andere Seite der Medaille.
Aus diesem Grund haben sich halt viele Banken hier zurückgezogen respektive schätzen das Risiko, das sie haben, grösser ein als den Kundennutzen, den sie haben. Ich sage nicht, dass ich das befürworte, aber es ist eine Realität, wie Sie zu Recht gesagt haben.
Jetzt könnte man sagen, wir sollten die Post, die in unserem Eigentum ist, anders behandeln. Die Post ist aber gleichzeitig auch eine Bank mit einer Banklizenz. Sie muss das Geldwäschereigesetz selbstverständlich einhalten, sie ist ebenfalls den amerikanischen Restriktionen unterworfen. Sie musste sich auch in eine Kategorie einordnen, obwohl sie das Gefühl hat, sie kenne ihre Kunden mehrheitlich. Die dritte oder vierte Generation von Auslandschweizern hat sie, je nachdem, aber vielleicht noch nie gesehen.
Wir haben uns deshalb auch überlegt, ob wir das, was die Postfinance betreibt, effektiv verpflichtend ausgestalten können. Hier muss man meines Erachtens aber nochmals auf den Auftrag der Postfinance zurückkommen. Das Postgesetz verpflichtet die Post zur Sicherstellung der landesweiten Grundversorgung mit Dienstleistungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Der Fokus liegt auf der landesweiten Grundversorgung im Zahlungsverkehr; das für alle natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz. Etwas anderes entspräche einfach nicht dem gesetzgeberischen Auftrag und auch nicht dem Verständnis des Gesetzgebers; es ist noch nicht so lange her, dass wir darüber diskutiert haben. Bei der Totalrevision des Postgesetzes im Jahr 2010 hat man Überlegungen über eine Ausdehnung dieses Auftrags im Parlament diskutiert. Damals war gerade das USA/UBS-Problem aktuell. Das Parlament hat damals bewusst von einer Ausdehnung des Auftrags abgesehen, weil eine solche Grundversorgungsverpflichtung grundsätzlich eben nur in unseren Landesgrenzen, auf unserem Territorium stattfinden kann.
Die Post hat aber dennoch, ohne dass man das jetzt ausdrücklich gesetzgeberisch verankert und sie dazu verpflichtet hat, nach Möglichkeiten gesucht, Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Ausland Zahlungsverkehrskonten anzubieten. Wir haben diesbezüglich nochmals mit ihr Kontakt gehabt. Die Postfinance hat an der Absicht festgehalten, Angebote, die heute bestehen, aufrechtzuerhalten und sich kulant zu zeigen, wenn man den Kunden gut kennt, wenn eine langjährige Beziehung besteht und wenn der Kunde klar deklariert, dass es versteuertes Geld ist. Ich glaube, in diesem Sinne sind wir bemüht, über Postfinance unsere Auslandschweizer Bürgerinnen und Bürger korrekt zu behandeln und ihnen eine Alternative zu bieten, denn die Auflösung von Konten kann im Einzelfall wirklich demütigend und unverständlich sein. Deshalb glaube ich, dieser Ansatz der freiwilligen Aufrechterhaltung von Kundenverhältnissen über Postfinance sei der richtige Weg. Aber die Ausweitung des gesetzgeberischen Auftrages wäre schwierig umzusetzen.