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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-11

Wortprotokoll

Das ist ein nervenaufreibendes Thema, das eben auch zeigt, dass die Werbung via Fernsehen und Radio schon nicht das Gleiche ist wie die Werbung via Plakat am Dorfrand. Radio und Fernsehen sind trotz fortschreitender Konvergenz der Medien und auch trotz eines wachsenden Online-Marktes wichtige und eben auch massenwirksame Medien. Ihre Bedeutung für die politische Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger darf deshalb ebenso wenig unterschätzt werden wie ihre Beliebtheit als Werbeträger.

Die Werbung, insbesondere am Fernsehen, ist allerdings teuer. Dies gilt sowohl für die Produktion eines Werbespots als auch für das Buchen von Werbezeiten. Gäbe man politische und religiöse Werbung in Radio und Fernsehen frei, würden deshalb in erster Linie wirtschaftlich potente Akteure profitieren. Sie könnten über die neu zur Verfügung stehenden Kanäle die Willensbildung beeinflussen. Wirtschaftlich schwächere Akteure könnten sich diese Werbung nicht leisten. So kostet z. B. heute Abend auf SRF 1 ein einziger Spot von zehn Sekunden zwischen "Tagesschau" und "Meteo" über 6000 Franken. Radiowerbung ist zwar nicht so teuer, aber all diese Kosten kämen ja zu den bisherigen Werbeausgaben für Printmedien und Plakate hinzu.

Der Bundesrat erachtet das geltende Verbot für politische und religiöse Werbung auch als geeignetes Mittel, um Artikel 93 der Bundesverfassung Rechnung zu tragen. Hier heisst es, dass bei der Regulierung von Radio und Fernsehen besonders auf die Stellung und die Aufgabe der Presse Rücksicht zu nehmen ist. Sie wissen, dass die Werbeeinnahmen der Presse seit Jahren rückläufig sind. Die Konkurrenz, insbesondere des Internets, ist gross. Eine weitere Werbemöglichkeit für Radio und Fernsehen würde diesen Trend in einer kritischen Phase des Strukturumbruchs im Mediensektor, mit dem sich die Printmedien derzeit konfrontiert sehen, noch verstärken und somit wohl zusätzliche Werbegelder abfliessen lassen. Auch aus diesem Grund kommen wir zum Schluss, dass sich das Verbot bewährt hat.

Das Parlament hat sich auch schon wiederholt gegen die Aufhebung des Verbotes von politischer Werbung ausgesprochen, zuletzt bei der Beratung zur laufenden Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen. Es ist auch nicht inkonsequent im Vergleich zum Gesetz, das Sie vorhin beraten haben, Herr Nationalrat Aeschi. Im vorhergehenden Gesetz haben wir nur den Anknüpfungspunkt für die Rechnungsstellung geändert, vom Vorhandensein eines Gerätes zum Vorhandensein eines Haushaltes; mehr haben wir nicht getan. Hier geht es um staatspolitische Fragen, um den Minderheitenschutz und um die Umsetzung des Verfassungsartikels zugunsten der Printpresse.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion abzulehnen und Ihre bisherige Haltung zu bestätigen.