Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2001-12-04
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-04
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine Interessenbindungen offen legen. Ich arbeite seit bald zehn Jahren im Konsumentenschutz und bin heute Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz. Es ist allerdings eine weitgehend ehrenamtliche Tätigkeit.
Vor über zehn Jahren hat das Parlament das Konsumenteninformationsgesetz verabschiedet. Damals hat das Parlament den Entscheid gefällt, dass der Bund im Bereich Konsumenteninformation nicht tätig wird, sondern dass er diese Aufgaben an die privaten Konsumentenorganisationen delegiert. Die Aufgabe Konsumentenschutz wird heute von den Konsumentenorganisationen ausgeführt. Der Bund verfügt über ein sehr kleines Büro, das ausschliesslich für die Koordination zuständig ist, aber keine eigenen Aufgaben übernimmt.
Damals hat der Gesetzgeber auch entschieden, dass die Konsumentenorganisationen für diese Aufgaben entschädigt werden müssen. Hier hat das Parlament bis heute nicht Wort gehalten. In der Botschaft von 1986 sprach der Bundesrat davon, dass die Konsumentenorganisationen für diese Arbeit mit mindestens einer Million Franken entschädigt werden müssen, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können. Heute, fünfzehn Jahre später, sind wir bei einer halben Million Franken angelangt.
Warum brauchen die Konsumentenorganisationen überhaupt staatliche Unterstützung? Ich möchte Ihnen nur zwei Gründe nennen: Erstens hat das Parlament entschieden, dass alle Aufgaben - die Konsumenteninformation, die Beratung, die Testarbeit, die Teilnahme an Vernehmlassungen, die Mitarbeit in Expertenkommissionen - von den Konsumentenorganisationen übernommen werden. Zweitens sind die Konsumentenorganisationen in der Mittelbeschaffung sehr eingeschränkt. Sie müssen völlig unabhängig sein und unabhängig bleiben, deshalb nehmen wir von der Wirtschaft keine Gelder an. Es gibt keine Gelder aus der Industrie, wir haben keine Inserate, kein Sponsoring, keine Werbung. Das unterscheidet uns ganz grundlegend von jeder anderen Nonprofit-Organisation, die in diesen Bereichen ebenfalls tätig sein kann und tätig ist. Die Unabhängigkeit ist die zentrale Voraussetzung für unsere Arbeit und für die Glaubwürdigkeit unserer Arbeit.
Wagen wir noch einen Blick über die Grenze: Die meisten europäischen Länder haben nicht das Schweizer Modell. Der Staat führt dort sehr viele Aufgaben im Konsumentenschutz selber durch. Marktbeobachtung, Produktesicherheit und Informationstätigkeiten werden in den meisten europäischen Ländern durch den Staat ausgeführt oder mindestens stark subventioniert.
Ich finde den Weg, den die Schweiz gewählt hat, in Ordnung. Ich wünsche mir auch keinen grossen Staatsapparat für den Konsumentenschutz. Aber wenn wir die Konsumenteninformation als wichtig erachten - ich glaube, dass gerade die Schweizer Landwirtschaft in den letzten Jahren gemerkt hat, dass eine gute Konsumenteninformation auch ihr nützt -, dann müssen wir dafür sorgen, dass die Konsumentenorganisationen diese Informationstätigkeit auch ausführen können. Dann müssen wir handeln.
Ich bitte Sie deshalb, auch im Namen der SP-Fraktion, dem Antrag Berberat zuzustimmen, damit wir den Vorgaben, die wir uns selber vor fünfzehn Jahren gesetzt haben, einen kleinen Schritt näher kommen.