Friedl Claudia · Nationalrat · 2014-09-11
Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-11
Wortprotokoll
Die uns unterbreitete Vorlage zeigt ein typisches Phänomen im Umweltschutz: Durch unbedarftes Handeln oder einfach Unwissenheit entstehen Probleme für Mensch und Umwelt. Zuerst müssen Umweltprobleme als solche einmal erkannt werden. Im vorliegenden Fall können Böden und Grundwasser durch Deponien verseucht werden. Diffuse Stoffeinträge in Bäche und Flüsse können Fische stark schädigen. Aber erst Studien geben Aufschluss über die Zusammenhänge. Daraus lassen sich dann Schlüsse ziehen, die in Gesetze und Verordnungen einfliessen, um das Problem zu lösen.
Im Fall der Deponien sind Untersuchungen, Überwachungen und teure Sanierungsmassnahmen notwendig, um die Schäden zu erkennen und zu eliminieren. Wenn die Verschmutzung einmal da ist, wird es aufwendig und teuer. Bei den Deponien rechnet der Bund mit Sanierungskosten von annähernd 1,1 Milliarden Franken.
Es ist ersichtlich, dass im Umweltschutz die Vorsorge, also das Verhindern von Schäden, oberste Priorität haben muss. Eine starke Umweltpolitik, die vorausschaut, abklärt, aufklärt und handelt, ist nicht nur wegen des Verhinderns von Schäden enorm wichtig, sondern vermeidet auch hohe Folgekosten. Das gilt für Wasser, Luft, Boden und Biodiversität.
Im vorliegenden Fall der Sanierung der belasteten Standorte ist besonders ärgerlich, dass Abfälle auch fünf Jahre nach Inkrafttreten der Technischen Verordnung über Abfälle in verschiedenen Kantonen auf Deponien gelandet sind, die nicht verordnungskonform ausgerüstet waren. Das ist im Prinzip nicht akzeptierbar. Eine nachträgliche Fristverlängerung, wie sie nun vorgeschlagen wird, setzt eigentlich völlig falsche Signale für die Umsetzung von Umweltvorschriften.
Weil die Beseitigung der im Boden lauernden Gefahren für Mensch und Umwelt wichtiger ist als Prinzipienreiterei, unterstützt die SP-Fraktion die Verlängerung der Frist für Abgeltungen, wie sie die Kommission vorschlägt, also um zehn Jahre. Aber wir wollen keine Frist bis 2023, wie sie der Initiant vorgeschlagen hat; das ist eindeutig zu lang.
Die SP-Fraktion unterstützt auch die Vorschläge der Kommission zum Abgeltungssatz und lehnt den Minderheitsantrag zum Landesindex der Konsumentenpreise ab, der diese Möglichkeit zur Anpassung streichen möchte.
Wir sind für Eintreten, empfinden aber, wie das Herr Fässler schon gesagt hat, auch ein Unbehagen. Diese Zustimmung zur Fristverlängerung soll auf keinen Fall als Signal zu einem laschen Vollzug von Umweltvorschriften angesehen werden.