Hess Lorenz · Nationalrat · 2015-03-05
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-03-05
Wortprotokoll
Namens der BDP-Fraktion bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Ich denke, es ist, auch nach den ausführlichen Debatten, für alle Beteiligten absolut unbestritten, dass die Regelung der Anforderungen an die Sprachkenntnisse für die Ausübung eines universitären Medizinalberufes eine ganz zentrale Frage ist. Wir haben vorhin von meiner Vorrednerin Yvonne Gilli Beispiele aus der Praxis gehört.
Nun, wo stehen wir in dieser Debatte? Wir hatten ursprünglich eine striktere, härtere Version des Nationalrates, und wir haben heute die etwas weichere Regelung des Ständerates. Ich denke, dass wir mit dem Antrag der Mehrheit der Kommission am ehesten den Weg finden, auch in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat.
Das ist aber sicher nicht der einzige Grund, der für den Antrag der Kommissionsmehrheit spricht. Im Prinzip war auch die ursprüngliche Version des Bundesrates eigentlich gut, klar und akzeptabel. Ich denke, es ist, auch wenn man mit Leuten aus der Praxis spricht, allen klar, dass ein babylonisches Sprachgewirr in einem Operationssaal kein Thema sein darf. Und ich denke, es ist auch klar - es ist schon gesagt worden -, dass Patientinnen und Patienten Anspruch darauf haben, ihren Arzt zu verstehen. Deshalb ist die Diskussion nicht zielführend, ob Ärzte oder Ärztinnen nur über spezielle oder qualifizierte Sprachkenntnisse verfügen müssen, wenn sie direkten Patientenkontakt haben. Die Gespräche unter den Ärztinnen und Ärzten sind genauso wichtig, um die Qualität der Behandlung aufrechtzuerhalten. Daran ändert auch nichts, dass sich in der Praxis offenbar schon heute viele Schweizer Ärztinnen und Ärzte auf Englisch unterhalten.
Die Lösung, die wir jetzt auf dem Tisch haben, beinhaltet im Wesentlichen, was schon früh klar war, nämlich dass die Sprachkenntnisse keine Voraussetzung für den Eintrag ins Medizinalberuferegister sein müssen, dass die Sprachkenntnisse aber entscheidend sind für die Ausübung des Berufes. Einfach ausgedrückt, besagte die ursprüngliche Bundesratsversion bzw. besagt die jetzige Ständeratsversion, dass der Bundesrat die Ausnahmen und die speziellen Kenntnisse regeln kann. Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, dass der Bundesrat diese Einzelheiten bezüglich der notwendigen Sprachkenntnisse regeln muss. Mit der Formulierung von Artikel 33a, wie sie die Kommissionsmehrheit vorschlägt, besteht, denke ich, die grösste Chance, dass dieses Gesetz definitiv bereinigt und schlussendlich eine Einigung mit dem Ständerat gefunden werden kann.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Antrages der Kommissionsmehrheit.