Hess Lorenz · Nationalrat · 2015-03-05
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-03-05
Wortprotokoll
Zwei unbestrittene Aspekte prägten die lange Debatte zum Transplantationsgesetz. Sicher immer noch unbestritten ist, dass die Situation für Personen, die auf ein Organ warten, als unerträglich bezeichnet werden muss und dass die Anzahl der Spenden heraufgesetzt werden sollte. Unbestritten ist auch, dass es sich hier nicht um eine Diskussion handelt, in der links gegen rechts und Partei gegen Partei argumentiert. Dazu sind die Fragen viel zu subtil. Schliesslich ist auch unbestritten - ich sage das, weil wir ja eine kombinierte Debatte über das Eintreten und die Widerspruchslösung führen -, dass wir auf die Vorlage eintreten sollen und dass Handlungsbedarf besteht.
Zum Thema Widerspruchs- versus Zustimmungslösung: Wir haben schon viele Argumente gehört; hier kann man getrost die eine oder die andere Lösung vertreten. Man kann für beide gut argumentieren, aus ethischen, moralischen oder religiösen Gründen. Diese Freiheit sollte jeder und jede haben. Auch der Persönlichkeitsschutz, ein ganz anderes Gebiet, spielt hier eine grosse Rolle.
Zu einem darf es nun aber bei dieser Diskussion nicht kommen: zu einer Reduktion der ganzen Gesetzesarbeit auf das Thema der Widerspruchs- versus Zustimmungslösung. Deshalb ist das, was hier vorliegt, auch keine magere Kost, wie Kollege von Graffenried suggerierte: Das ist es nur, wenn man das Gesetz auf diese Frage reduziert. Wir von der BDP-Fraktion empfehlen Ihnen übrigens, der Mehrheit zuzustimmen und damit der Zustimmungslösung.
Es ist ganz klar, dass das eine der zentralen Fragen ist. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass in diesem Gesetz auch ganz andere wesentliche Punkte erfolgreich geregelt werden konnten. Wer die Geschichte des Transplantationsgesetzes ein bisschen angeschaut hat, weiss, dass zwischen den ersten Ansätzen und der revidierten Fassung auch im Bereich der Information und Kommunikation Welten liegen. Als man in einer früheren Phase der Entstehung des Gesetzes darüber sprach, was im Bereich der Information und Kommunikation überhaupt gemacht werden dürfe, konnte man sich noch zu so etwas wie einer Sensibilisierungskampagne durchringen.
Die Nationale Ethikkommission hat Fragen diskutiert wie zum Beispiel: Darf man jemanden zum Spenden auffordern? Darf man auf den Mangel hinweisen? All diese Fragen sind jetzt geregelt. Die Information und Kommunikation ist offensiver. Die Vorlage bietet sogar die Möglichkeit, darüber zu informieren, ob man sich registrieren darf oder nicht. Auch über die Vor- und Nachteile bei dieser Problematik wird informiert. Am Anfang aber steht immer die Information über das Problem, die Information über den Mangel. Das allein verspricht die Lösung, die da heisst: Mehr Menschen entscheiden sich für einen Organspendeausweis.
Hier sind ganz klar Fortschritte gemacht worden. Das sind zum Teil Meilensteine im Vergleich zu dem, was nach altem Gesetz bezüglich Motivation und Information der Bevölkerung möglich war. Daneben konnten auch andere wichtige Bereiche wie die vorbereitenden Massnahmen, die Problematik der Grenzgänger und einiges mehr geregelt werden.
Zurück zur Abwägung zwischen Widerspruchslösung und Zustimmungslösung: Auch wenn der Fall auf den ersten Blick klar ist - wir haben eine unbefriedigende Situation, es gibt zu viele Patientinnen und Patienten, die auf ein Organ warten, und auf der anderen Seite zu wenig Spender. Das würde eigentlich den einfachen Schluss zulassen, dass es die Widerspruchslösung brauche, weil sie zumindest verspricht bzw. hoffen lässt, dass die Zahl der Organspenden damit tatsächlich ansteigt. Trotzdem sind wir von der BDP-Fraktion überzeugt, dass die Zustimmungslösung die bessere ist.
Warum ist die Zustimmungslösung die bessere? Man könnte sagen: So schwierig und heikel das Thema ist, so simpel ist eigentlich die Begründung, warum am Ende des Tages oder der Debatte die Zustimmungslösung sehr wahrscheinlich als die bessere erachtet wird. Es ist keine simple Sache, zu werten, welche ethischen oder religiösen Argumente besser sind. Was aber simpel ist, ist Folgendes: Die Situation für die Patientinnen und Patienten, die Spenden erwarten, die Anzahl der Spenden, dies alles ist ungenügend. Nun geht es schlicht darum - und deshalb ist der Grund, aus dem die Zustimmungslösung vorzuziehen ist, eigentlich simpel -, dieses Gesetz nicht mit der Widerspruchslösung so zu gefährden, dass wir am Schluss vor einem Scherbenhaufen stehen. Das Potenzial dazu besteht bei dieser strittigen Frage. Wenn wir auf die Widerspruchslösung setzen, dann ist dieses Gesetz als Ganzes schlussendlich gefährdet. Dafür wäre das Thema dann eben wirklich zu heikel. Dafür wären die Arbeit und die Debatte zu einem sehr speziellen Gebiet zu schade.
Handlungsbedarf besteht. Auch wenn auf den ersten Blick mit der Widerspruchslösung unmittelbar vielleicht mehr Wirkung erzielt werden könnte - im Sinne des Ganzen, im Sinne einer langfristigen Verbesserung der Situation und um das Gesetz nicht zu gefährden, bitte ich Sie bei diesem schwierigen und für viele Personen heiklen Thema, der Mehrheit zu folgen und nicht der Widerspruchslösung der Minderheit Stolz zuzustimmen.