Lexipedia

Kessler Margrit · Nationalrat · 2015-03-05

Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2015-03-05

Wortprotokoll

Die Medizin ist innovativ und hat immer mehr Möglichkeiten, unsere Lebenserwartungen, aber auch die Lebensqualität zu verbessern. Das gilt auch für die Transplantationsmedizin. Die Gesetzesrevision regelt wichtige Details wie die Nachbetreuung der Lebendspender, wenn der Organempfänger verstorben ist. Eine Angehörige, die in Deutschland lebte und ihrem Neffen ein Stück Leber schenkte, fiel durch alle Maschen, weil der junge Mann die Lebertransplantation nur einige Tage überlebte. Die Krankenversicherung des Verstorbenen wollte die Folgekosten bei der Ausländerin nicht mehr bezahlen. Dieses Problem lösen wir mit Artikel 14. Grenzgänger, die in der Schweiz krankenversichert sind, haben auch Anrecht auf ein Organ und werden gleich behandelt, wie wenn sie in der Schweiz wohnhaft wären. Ein wichtiges und gerechtes Anliegen der Motion Maury Pasquier 08.3519 wird somit im Gesetz berücksichtigt.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass mit den Angehörigen eines möglichen Organspenders schon vor dem Tod über eine Organspende gesprochen werden darf. Die Typisierung braucht Zeit. Während dieser Zeit kann der Kreislauf des hirntoten Organspenders zusammenbrechen, und die Organe können nicht mehr verwendet werden. Die Entscheidung der Angehörigen, ob die Organe des sterbenden Patienten für eine Organspende freigegeben werden sollen, braucht genügend Zeit. Unter Zeitdruck werden sie eher [PAGE 141] Nein sagen, und das entspricht nicht dem Ziel, mehr Organe zu erhalten.

Im Gesetz sollen auch die medizinisch vorbereitenden Massnahmen bei Organspendern geregelt werden, die nicht dem Organspender dienen, sondern dem Organempfänger. Diese neue Regelung wird notwendig, weil eine neue Kategorie von Organspendern rekrutiert wurde, um den Mangel an Organspendern zu mindern. In diese Kategorie gehören Organspender nach einem sekundären Hirntod, nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand, Non-Heart-Beating Donors oder Organspender der Maastricht-Kategorie 3.

Bei dieser Kategorie kommt es zuerst zum Herzstillstand und erst später zum Hirntod. Hat der Patient keine Chance mehr zu überleben, werden die Medikamente abgesetzt und wird die Beatmungsmaschine abgestellt. Der Herzstillstand tritt ein, und nach zehn Minuten Herzstillstand nimmt man an, dass der Hirntod eingetreten ist. Wissenschaftliche Studien dazu gibt es keine: In Deutschland sind es zehn Minuten, in Amerika sind es fünf Minuten. Der Kreislaufstillstand bewirkt, dass das Blut in den Adern stockt. Das ist das Problem. Man nennt das die warme Ischämiezeit, und diese will man so kurz wie möglich halten.

Nach dem Tod werden solche Perfusionssonden (zeigt zwei Kunststoffschläuche) in die Leistengefässe einoperiert und dann an die Herz-Lungen-Maschine angeschlossen. Die Ärzte möchten diese Schläuche aber am liebsten schon bei den sterbenden Patienten einoperieren, damit die warme Ischämiezeit verkürzt werden kann. Mir ist ein Forschungsprojekt bekannt, das dieses Ziel hatte, das aber gestoppt werden musste, weil sich das Pflegepersonal gegen diese Studie auflehnte.

Während des Hearings in der SGK wurde uns von den Fachärzten versichert, dass diese Perfusionssonden nirgends in der Schweiz bei sterbenden Patienten operativ eingelegt werden. Die Unversehrtheit des Körpers der Organspender wurde uns garantiert. Nach einem Vortrag in der Ostschweiz habe ich von Fachärzten aber erfahren, dass diese Perfusionssonden, in einer etwas dünneren Form, schon vorher beim Patienten eingelegt werden. Da muss ich einfach sagen: Da habe ich schon meine ersten Probleme, denn ich vermute, dass es dann immer dickere Sonden sein werden, wenn wir dem Gesetz so, wie es jetzt vorliegt, zustimmen.

Selbstverständlich können die Angehörigen auch bei dieser Kategorie eine Organspende bewilligen. Das hohe Gut der Unversehrtheit des Sterbenden soll aber auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe geregelt werden. Die Organspender verdienen, dass wir ihre Würde schützen und ihrer körperlichen Unversehrtheit bis nach dem Hirntod gerecht werden.

Die Organspende ist ein sehr sensibles Thema. Wenn wir die Organspende fördern wollen, und das möchten die Grünliberalen, dann benötigen wir Glaubwürdigkeit und Transparenz. Diese gesetzliche Regelung ist für das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin und deren Abläufe wichtig. Nur dadurch lässt sich die Bereitschaft für eine Organspende steigern.

Zur Widerspruchslösung: Nicht nur die nordischen Länder hatten mit der Widerspruchslösung keinen Erfolg und sind zur Zustimmungslösung zurückgekehrt. Auch Spanien und Österreich, die heute eine hohe Spenderquote aufweisen, waren allein mit der Widerspruchslösung erfolglos. Die Erfolgsquote haben sie mit finanziellen Anreizen für Fachleute erhöht. In Spanien erhalten die Fachpersonen, die einen Organspender bringen, Boni. In Österreich wird der zusätzliche Zeitaufwand der Fachperson speziell bezahlt. Dass dieser Weg, Organspender zu rekrutieren, einen schalen Nachgeschmack hat, liegt auf der Hand.

Der Erfolg beruht auf der richtigen Gesprächsführung, nicht auf der Widerspruchslösung. Erst als Zahlungen zur Verfügung gestellt wurden, war das Personal bereit, diese heikle und unangenehme Arbeit der Kommunikation mit den Angehörigen durchzuführen. Ich kann das gut verstehen: Sie müssen den Angehörigen mitteilen, dass der Patient tot ist oder sterben wird, und dann noch die Trauernden mit einer möglichen Organspende konfrontieren. Das sind alles nur heikle negative Botschaften.

Wir in der Schweiz werden, hoffe ich, einen anderen Weg gehen und vermehrt Koordinatorinnen und Koordinatoren ausbilden, die den Ärzten die organisatorischen Arbeiten abnehmen können. Es braucht aber auch zusätzliche Anstrengung und Bildung der verantwortlichen Ärzte, damit sie die folgenschwere Nachricht des Todes einerseits und die Frage einer möglichen Organspende andererseits mit viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl kommunizieren können.

Als langjährige Intensivpflegefachfrau wusste ich zum Voraus, ob ein möglicher Organspender zum Spender wurde oder nicht. Es kam darauf an, welcher Arzt Dienst hatte und ob er die richtigen Worte fand, um den Angehörigen das schwierige Thema mit Geduld und Einfühlungsvermögen mitzuteilen. Die Kommunikation, nicht die Widerspruchslösung ist das richtige Rezept, damit die Organe über die Angehörigen zur Verfügung gestellt werden.

Wir Grünliberalen werden dem Gesetz und meinem Einzelantrag zu Artikel 10 zustimmen. Wir setzen auf die Zustimmungslösung mit gut ausgebildeten, verständnisvollen Koordinatorinnen und Koordinatoren und bitten Sie, dasselbe zu tun.