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Stolz Daniel · Nationalrat · 2015-03-05

Stolz Daniel · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-05

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion tritt selbstverständlich auf die Teilrevision des Transplantationsgesetzes ein.

Ich habe es vorhin schon gesagt: In der Schweiz sterben immer wieder Menschen, weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Der Bundesrat hat deswegen den Aktionsplan "Mehr Organe für Transplantationen" lanciert. Er orientiert sich dabei an Ländern wie Spanien und Österreich, welche die Zahl der Organspender deutlich und nachhaltig erhöhen konnten, indem sie verschiedene Massnahmen gebündelt und gezielt umgesetzt haben. Lernen von denen, die es besser machen, das ist immer eine gute Strategie.

Unabhängig davon möchte der Bundesrat im Transplantationsgesetz mehr Klarheit und Sicherheit für die Betroffenen, Angehörigen und medizinischen Fachpersonen schaffen. Zurzeit stehen in der Schweiz, ich habe es gesagt, rund 1100 Personen auf der Warteliste. Die Tendenz ist steigend. Mit 400 bis 500 Organen, die jährlich transplantiert werden, kann der Bedarf längst nicht gedeckt werden. Damit die Anzahl verfügbarer Organe zu Transplantationszwecken erhöht werden kann, müssen in diesem Aktionsplan diverse Massnahmen gebündelt und koordiniert werden. In Australien hat man das zum Beispiel geschafft: Die Anzahl der Spender ist von rund 200 im Jahr 2007 auf 300 im Jahr 2010 angestiegen. Eine Steigerung um 50 Prozent in nur drei Jahren, das ist nicht schlecht.

Was sind die Kernelemente dieses Aktionsplanes?

1. Ich glaube, das ist der wichtigste Punkt: der Einsatz gut ausgebildeter Koordinationspersonen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Mit "gut ausgebildet" meinen wir nicht einfach medizinisch gut ausgebildet, das sind unsere [PAGE 143] Leute an den Spitälern ja so oder so. Diese Koordinationspersonen stehen vor ganz grossen psychologischen Herausforderungen: Sie müssen sich in ganz schwierigen Situationen mit Angehörigen von Menschen auseinandersetzen, mit Angehörigen, die gerade einen Verlust erlitten haben oder erleiden werden. Deshalb ist es wichtig, dass diese Koordinationspersonen psychologisch extrem gut ausgebildet sind; daran führt kein Weg vorbei.

2. Selbstverständlich ist in allen Spitälern ein verbindlicher Spendeprozess sicherzustellen. Wir alle wollen sicher sein, dass alle Regeln, auch die zu unserem Schutz, eingehalten werden; wir wollen, dass das automatisch funktioniert. Wir sollen uns darauf verlassen können, dass keine Unsicherheit dabei ist.

3. Es soll eine nationale Stelle für das Organspendewesen aufgebaut werden.

4. Es soll eine intensive Information der Bevölkerung sichergestellt werden; darauf komme ich später noch zurück.

Wenn wir zustimmen, nimmt die Schweiz ebenfalls einen solchen Aktionsplan in Angriff, der sich an diesen erfolgreichen Beispielen orientiert. Der Bundesrat will noch in diesem Jahr mit den Kantonen und den anderen Akteuren zusammen die Schwerpunkte definieren, die bis 2017 umgesetzt werden sollen. Das Ziel ist es, in Zukunft von 100 auf 160 Spenden pro Jahr zu kommen, was - das sei an dieser Stelle festgehalten - immer noch nicht genügend Spenden wären. Die FDP-Liberale Fraktion steht geschlossen hinter dieser Zielsetzung und dem Aktionsplan.

Anlass zu intensiven Diskussionen - Sie haben es gerade vorhin wieder gemerkt - gab das Thema der vorbereitenden medizinischen Massnahmen. Das ist selbstverständlich und klar. Für Fälle, in denen die spendende Person urteilsunfähig ist und von ihr keine Zustimmung zu solchen Massnahmen vorliegt oder sich der mutmassliche Wille der spendenden Person nicht eruieren lässt, beantragt ja die Kommission, dass der Bundesrat eine Negativliste von vorbereitenden medizinischen Massnahmen festlegt, die für eine Transplantation nicht unerlässlich sind und für die spendende Person mit unverhältnismässigen Risiken und Belastungen verbunden sind. Dies macht aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion absolut Sinn; wir haben das ja auch in der SGK intensiv diskutiert. Auch wir unterstützen diesen Kompromiss.

Der Antrag Kessler ist aus dieser Sicht völlig unnötig, weil wir die richtige Formulierung haben. Wir wollen kein Technologieverbot, auch wenn heute eine Perfusionssonde uns alle erschrecken mag. Wir wissen aber nicht, was der technische Fortschritt bringen wird, wie sich solche Mittel technisch weiterentwickeln und wie wir sie künftig einsetzen können. Was uns heute vielleicht noch erschreckt, kann morgen vielleicht schon völlig normal sein. Technologieverbote sind nie das Richtige. Ich bin, ganz ehrlich gesagt, ein bisschen erstaunt, dass dieser Antrag wieder kommt. Er lag auch in der SGK vor und wurde schlussendlich, wenn ich mich nicht völlig täusche, von Frau Kessler selber zurückgezogen, weil auch sie diesen Kompromissvorschlag, den Ihnen heute die SGK vorlegt, als richtig empfunden hat. Nun gut, sei's drum.

Jetzt machen wir einen Sprung von einer medizinisch-ethischen Frage zu einem ganz anderen Thema, dem lieben Geld. Es ist auch keine unwichtige Frage: Wer übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Nachverfolgung des Gesundheitszustands von Lebendspenderinnen und -spendern anfallen? Die SGK des Nationalrates beantragt hier einstimmig, dass der Bund die administrativen Kosten für die Führung eines entsprechenden Registers vollständig tragen soll. Der Ständerat hat das anders beschlossen, nämlich so, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die FDP-Liberale Fraktion ist jedoch der Meinung, dass dies tatsächlich eine Aufgabe der öffentlichen Gesundheit ist und deshalb auch vom Bund bezahlt werden sollte.

Bei der Frage der künftigen Gleichstellung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die eine Schweizer Krankenversicherung haben, mit Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz bei der Zuteilung von Organen folgen wir, die FDP-Liberale Fraktion, selbstverständlich ebenfalls der SGK des Nationalrates.

Die FDP-Liberale Fraktion ist auch der Meinung, dass die zuständigen Behörden die Bevölkerung künftig noch verstärkt für das Thema Organspende sensibilisieren könnten; Sie erinnern sich an den vierten Punkt, den ich vorhin erwähnt habe. Unsere Fraktion beantragt deshalb auch, Artikel 61 betreffend die Information der Öffentlichkeit gemäss Antrag der Kommission entsprechend anzupassen. Neu sollen der Bund und die Kantone auch "den Bedarf an Organen, Geweben und Zellen sowie den Nutzen einer Spende für die Patientinnen und Patienten" thematisieren - selbstverständlich ohne Druck auszuüben. Es ist jedem Mann und jeder Frau freigestellt, seine oder ihre Organe zur Verfügung zu stellen. Das ist für uns wichtig.

Wir erhoffen uns von einer solchen Informationsstrategie und von einer solchen Kampagne eine Steigerung der Organspenderate. Ich glaube, vielen Menschen ist es auch heute halt noch nicht bewusst, wie viele Menschen auf ein Organ warten. Es ist ihnen vielleicht auch nicht so bewusst, dass auch sie einmal auf dieser Liste sein könnten. Ich rechne ja auch nicht damit, aber schon morgen könnte es schlussendlich so sein. Deshalb ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten, aber auch über die Gefahren und Risiken informiert wird, sodass die Menschen eine eigene Meinung dazu entwickeln können und dann bei den Organspenden, aber auch bei den medizinischen Massnahmen im Zusammenhang mit Organspenden diese Meinung auch dokumentieren können.

Der Kompromiss, der Ihnen heute vorliegt, ist tatsächlich ein Kompromiss innerhalb der SGK des Nationalrates. Ich persönlich wäre bei diesen Informationskampagnen gerne noch ein bisschen offensiver gewesen, aber wir als Fraktion und auch ich persönlich stehen hinter diesem Kompromiss. Ich denke, es ist eine sehr gute Formulierung. Deshalb folgt die FDP-Liberale Fraktion diesem Kompromiss.

Kommen wir zur eigentlich wichtigsten Diskussion - so kann man jetzt den Eindruck haben -, zu jener um die Widerspruchslösung der Minderheit Stolz. Ich glaube, die meisten Sprecherinnen und Sprecher haben festgestellt, dass das keine Frage der Parteipolitik ist, keine Frage von links/rechts, Stadt/Land oder alt/jung. Deshalb hat die FDP-Fraktion hier selbstverständlich Stimmfreigabe beschlossen. Jedem von uns ist es natürlich so oder so freigestellt zu entscheiden, wie er möchte.

Ich bitte Sie insgesamt, auf die Vorlage einzutreten und unseren Anträgen zuzustimmen.