Stadler Markus · Ständerat · 2013-11-28
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2013-11-28
Wortprotokoll
In der letzten Zeit ist von Sachverständigen verschiedentlich Kritik an den bestehenden Regelungen zur "Too big to fail"-Problematik hörbar geworden, und zwar, was die Schweiz betrifft, vor allem im folgenden Sinn: Erstens sei die Umsetzung der organisatorischen Vorkehrungen erst im Moment einer bereits ausgebrochenen Krise illusorisch, sie würde zu spät greifen, und zweitens sei die Eigenmittelausstattung der Institute nach wie vor zu schwach.
Was die organisatorischen Massnahmen anbetrifft, stellt bereits eine Veränderung vor dem Krisenfall hohe Anforderungen an die Haftungssicherheit bzw. an die Sicherheit, für ein anderes Element des Unternehmungssystems im Krisenfall eben nicht zu haften. Hier ist nämlich nicht nur nationale, sondern auch internationale Akzeptanz gefragt.
Betreffend Eigenmittelausstattung sprachen vor wenigen Tagen ein Nobelpreisträger der Ökonomie und ein ehemaliger Notenbankchef vom Erfordernis einer ungewichteten Eigenkapitalquote von mindestens 25 bzw. 20 Prozent. Auch unser Finanzdepartement hat vor Kurzem auf die zu tiefen Eigenmittel der Banken hingewiesen. Wer also Ohren hat zu hören, der höre!
Es ist nicht wirklich zielführend und kann sogar einlullen, wenn wir uns gegenseitig versichern, in anderen Staaten seien die Vorkehrungen bezüglich Unternehmungen mit "Too big to fail"-Charakter zum Teil noch ungenügender. Überspitzt gesagt: Ein Ertrinkender ist nicht gerettet, nur weil er mithilfe von anderen nur mehr einen Meter statt wie vorher neun Meter unter der Wasseroberfläche liegt.
Mein Postulat will nicht die Einführung oder Prüfung einer ganz bestimmten Massnahme, sondern eine Ausleuchtung der Situation und Möglichkeiten. Der Bundesrat hat dabei einen sehr grossen Abklärungs-, Beurteilungs- und Empfehlungsspielraum.
Man darf sich keinen Illusionen hingeben: Das Finanzwesen eines Landes insgesamt oder grosser Teile davon ist aufgrund der naturgemäss sehr engen Verflechtung der Institute "too big to fail". Diesbezüglich unterscheidet sich das Finanzwesen ganz grundsätzlich von anderen Wirtschaftsbereichen. Volkswirtschaftlich und politisch problematisch allerdings ist ein staatlicher Rettungszwang, der sich auf einzelne private Unternehmungen bezieht. Die betriebswirtschaftlichen Anreize und die politischen Handschellen, die sich damit verbinden, sind nicht ohne Weiteres mit Vorstellungen von Markt und Demokratie vereinbar.
Bis vor Kurzem noch hatten gemäss Nationalbank zwei Finanzinstitute unseres Landes "Too big to fail"-Charakter, heute sind es drei, morgen eventuell mehr. Die geltende, erst wenige Jahre alte "Too big to fail"-Gesetzgebung war ein Schritt in die richtige Richtung; das ist allgemein anerkannt. Sie genügt nach Meinung von einigen Fachleuten aber nicht, was bei einem erneuten Finanzunwetter sichtbar werden könnte. Wir sollten in dieser wichtigen Frage nicht auf morgen warten, sondern heute handeln. Denn Analyse und Gesetzgebung brauchen Zeit. Das Parlament hat diesbezüglich eine Mitverantwortung.
Ich lade Sie ein, dem Bundesrat diesen Prüfauftrag in Bezug auf volkswirtschaftliche und politische Kriterien zu geben und das Postulat anzunehmen.