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Schwaller Urs · Ständerat · 2013-11-28

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-28

Wortprotokoll

Auch ich unterstütze die Teilrevision des Transplantationsgesetzes, welche ja auch Thema der im Januar 2013 vom Bundesrat präsentierten Strategie [PAGE 995] Gesundheit 2020 ist. Ich unterstütze es insbesondere, dass die Information und die Überzeugung von potenziellen Spendern verstärkt werden sollen. Nur das bringt uns in dieser Frage weiter. Es sind auch die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen und einzusetzen. Für mich ist es aber wichtig und richtig, dass es für die Entnahme von Organen bei der heutigen Zustimmungslösung bleibt. Eine Organentnahme ist ein Eingriff in die Integrität, in die Persönlichkeit, ja in die Würde des Menschen. Diesen Eingriff zu erlauben setzt ein aktives Tun des Spenders bzw. ein ausdrückliches Einverständnis voraus. Bei der Widerspruchslösung, welche als Minderheitsantrag vorliegt, ist die Konsequenz, dass der Staat für mich entscheidet, wenn ich nicht ausdrücklich Nein sage.

Herr Gutzwiller, Sie haben gesagt, ein autonomer und erwachsener Mensch solle und wolle entscheiden. Das ist richtig. Das ist aber das Wesen der Zustimmungslösung und nicht jenes der Widerspruchslösung, wo bei Schweigen, wo bei Nichthandeln Zustimmung vermutet wird. Vergessen Sie auch nicht, dass wahrscheinlich etwa 50 Prozent der Personen - das ist meine Schätzung - zum Sterbezeitpunkt alleine leben und gar keine Angehörigen mehr haben. Also wird in all diesen Fällen das Nichthandeln als Zustimmung gewertet. Bei der Widerspruchslösung gehört mein Körper dem Staat, wenn ich nicht Nein sage, wenn ich nicht widerspreche. Das geht für mich zu weit.

Im Übrigen habe ich mir auch eine Frage gestellt, die vielleicht leichter beantwortet werden kann, wenn man nicht auf ein Organ angewiesen ist: Gibt es überhaupt einen Anspruch auf ein Organ eines anderen Menschen? Ich überlasse die Beantwortung der Frage jedem Einzelnen. Auf jeden Fall geht für mich die Widerspruchslösung viel zu weit. Auch die Nationale Ethikkommission hat sich dagegen ausgesprochen, weil es ein zu weit gehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jeden einzelnen Menschen ist.

Es kommt hinzu, dass internationale Vergleiche ergeben, dass ein Wechsel zur Widerspruchslösung keine Steigerung der Spenderaten ergibt. Sie haben es ausgeführt: Bis vor sechs Jahren galt die Widerspruchslösung. Wenn die Widerspruchslösung tatsächlich all jene Resultate zeitigen würde, die von ihr erwartet werden, hätten wir vor sechs Jahren überhaupt keine Probleme in dieser Frage gehabt, und das Problem wäre gelöst gewesen. Das war aber nicht so. Selbst die Einführung eines nationalen Spenderregisters hat in anderen Ländern keinen signifikanten Anstieg der Spenderzahlen ergeben. Ein solcher, in der Sache zu unterstützender Anstieg der Anzahl Spender ergab sich nur, wenn ein gebündelter Aktionsplan vorlag und auch nach diesem vorgegangen wurde; der Bundesrat hat vor einigen Wochen ja auch entsprechend kommuniziert. Hier sind wir uns ja alle einig, hier haben Sie auch unsere Unterstützung: Ziel muss es sein, die heutige Spenderrate von 13 auf rund 20 bis 25 Spender pro Million Einwohner zu steigern. Das aber ist mit einem blossen Wechsel zur Widerspruchslösung nicht gegeben. Sie riskieren auch, Kollegin Diener hat es gesagt, vielleicht sogar das Gegenteil zu bewirken.

Schliesslich und endlich ist zu sagen, dass der Wechsel zur Widerspruchslösung, welche - wir stellen das auch heute Morgen fest - doch eine ethisch heikle Frage ist, gar nicht Gegenstand dieser kleinen Gesetzesrevision gewesen ist und damit auch nie ein eigentliches Vernehmlassungsverfahren durchlaufen hat. Das aber scheint mir für einen solchen Eingriff, einen solchen tiefgreifenden Systemwechsel unabdingbar zu sein. Herr Stöckli hat gesagt, dass der Nationalrat die Motion Favre Laurent 12.3767 mit grosser Mehrheit angenommen habe. Ja, aber schauen Sie nach: Es fand überhaupt keine Diskussion statt. Der Motionär hat gesprochen, der Bundesrat hat geantwortet, und da war noch eine kleine Wortmeldung. Aber eine eigentliche Diskussion in dieser Sache hat nie stattgefunden, und es greift zu kurz, jetzt zu sagen, der andere Rat habe dem zugestimmt.

Alles in allem ersuche ich Sie selbstverständlich um Eintreten, Zustimmung und dann vor allem darum, der Mehrheit zu folgen. Ich ersuche Sie hier vor allem auch ausdrücklich darum, die bewährte Praxis weiterzuführen.