Eder Joachim · Ständerat · 2014-06-12
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-12
Wortprotokoll
Auch die zweite Botschaft, jene zum Geschäft 14.032, beinhaltet die Genehmigung eines Notenaustausches mit der EU, diesmal zur Übernahme der EU-Verordnung Nr. 1051/2013. Die Botschaft sieht zudem Anpassungen des Ausländer- und des Asylgesetzes vor.
Seit Beginn der operationellen Zusammenarbeit mit Schengen vor fünf Jahren finden in der Schweiz an den Grenzen zu anderen Schengen-Staaten keine verdachtsunabhängigen Personenkontrollen allein aufgrund eines Grenzübertritts mehr statt. In definierten Ausnahmesituationen können die Schengen-Staaten allerdings zeitlich beschränkt wieder solche Kontrollen durchführen, so z. B. wenn eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit besteht.
Sie erinnern sich: Im Zusammenhang mit dem sogenannten arabischen Frühling, als sehr viele Asylsuchende nach Italien kamen, hat Frankreich eine Zeit lang die Grenzen geschlossen bzw. Personenkontrollen an der italienisch-französischen Grenze durchgeführt. Das hat dann grössere Auseinandersetzungen ausgelöst. Im Gemischten Ausschuss wurde in der Folge diskutiert, unter welchen Voraussetzungen ein Schengen-Staat wieder Personenkontrollen an den Binnengrenzen einführen könne. Jeder Staat möchte dieses Recht für sich in Anspruch nehmen, auch die Schweiz. [PAGE 533] Wenn dies aber andere Staaten tun, möchte man mitreden können. Man hat dann gemerkt, dass man die Spielregeln gemeinsam festlegen muss. Diese Vorlage ist jetzt das Resultat dieser langen Diskussionen unter den Schengen-Staaten. Von Anfang an war klar, dass der Entscheid beim einzelnen Staat bleiben muss, damit am Schluss nicht die Europäische Kommission entscheidet, wer was tun darf. Es macht Sinn, gemeinsame Regeln festzulegen, unter welchen Voraussetzungen ein Staat vorübergehend wieder Binnengrenzkontrollen durchführen respektive einführen darf.
Der Bundesrat hat am 9. April 2014 die Botschaft verabschiedet. Sie wurde unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung gutgeheissen. Die Schweiz hat jetzt bis am 22. Oktober 2015 Zeit, um die Änderungen des Grenzkodex zu übernehmen bzw. umzusetzen. Die Übernahme bedingt kleinere Anpassungen des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes. Die Anpassungen des Ausländergesetzes finden Sie im Anhang zum Bundesbeschluss. Ich verzichte darauf, sie detailliert zu erwähnen.
Wie gesagt soll auch das Asylgesetz angepasst werden. Diese Anpassungen sind durch die Umsetzung der Richtlinie 2001/40/EG bedingt. Dadurch soll unter anderem ermöglicht werden - und das ist der entscheidende Punkt -, Asylsuchende mit einem abgeschlossenen Verfahren in einem Dublin-Staat und einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid in ihr Herkunftsland wegzuweisen. Damit würde einer systematischen Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat nicht immer Vorrang gegeben.
Die Kommission stimmte mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser Vorlage zu, das Geschäft war also ebenfalls unbestritten. Auch hier haben die beiden angefragten Kommissionen - ich wiederhole mich: die SPK und die APK - auf einen Mitbericht ausdrücklich verzichtet.
Ich beantrage Ihnen namens der Sicherheitspolitischen Kommission Ihres Rates Eintreten und Zustimmung zum Entwurf.