Föhn Peter · Ständerat · 2014-06-12
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-12
Wortprotokoll
Das Gesetz will gute Mindestvoraussetzungen schaffen, damit eine Integration auch erfolgreich abgeschlossen wird. Das Gesetz will aber auch eine Verschärfung, das heisst, es will klare Voraussetzungen für die Einbürgerungen schaffen. Aus Sicht der Praxis und der Erklärbarkeit beantrage ich, dem Nationalrat zu folgen. Das heisst, dass man nach zehn Jahren und nicht nach acht Jahren ein Einbürgerungsgesuch stellen kann.
Heute haben wir eine Frist von zwölf Jahren, und am liebsten wäre mir diese Frist gewesen. Aber ich bin heute auch bereit, auf diesen Kompromiss, eine Frist von zehn Jahren, einzugehen. Es ist nämlich eine ganz logische Abstufung, wenn wir diese Frist, wie es der Nationalrat beschlossen hat, auf zehn Jahre festlegen. Wir haben als Erstes die Aufenthaltsbewilligung, welche nach ein bis zehn Jahren erteilt werden kann - das heisst, der Integrationswillige will sich in der Schweiz aufhalten und sich an unsere Gegebenheiten und Kulturen gewöhnen. Als Zweites haben wir die Niederlassungsbewilligung, welche nach fünf bis zehn Jahren erteilt wird - das zeigt, dass die betreffende Person hierbleiben wird. Als Drittes käme dann eben der Einbürgerungsantrag, welcher jetzt nach acht oder zehn Jahren gestellt werden kann - das heisst, dass der Einbürgerungswillige für immer hierbleiben will und sich den Gepflogenheiten der Schweiz eben auch stellt und diese annimmt. Das ist doch eine logische und auch erklärbare Abfolge, mit der man sich Schritt für Schritt integriert, und da wäre die Version des Nationalrates von grossem Vorteil.
Das Ziel dieser Gesetzgebung und der Einbürgerung ist es, dass eine bestmögliche Integration durchlaufen wird. Ich habe es von Einbürgerungswilligen, aber auch von Eingebürgerten gehört, dass sie bereit sind zu warten und dass das Warten eben nicht das Entscheidende ist: Sie wollen viel lieber bestmöglich integriert sein, wenn sie dann eingebürgert werden.
Als Voraussetzung ist ja neu die Niederlassungsbewilligung vorhanden. Aber das ist eigentlich für alle so selbstverständlich wie das Amen in der Kirche: Das erwartet man heute schon und betrachtet dies nicht als Verschärfung, sondern eben als klare Voraussetzung - und dies heute schon.
Ich bitte Sie, noch eines zu bedenken, denn wir wollen ja dieses Gesetz durchbringen: Es wird ganz klar gesagt, dass bei einer Aufnahme der Dauer von acht Jahren ins Gesetz das Referendum ergriffen wird. Ich glaube nicht, dass wir dann das bessere Los in den Händen haben. Auch bei der Aufnahme einer Dauer von zehn Jahren - man weiss das ja - behält man sich noch vor, eventuell das Referendum zu ergreifen. Es muss letztendlich eine klare und verständliche Abfolge aus Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung sowie Einbürgerung gegeben sein. Missstände, wie sie [PAGE 520] vorgekommen sind, darf und wird es - so hoffe ich - künftig nicht mehr geben.
Ich bitte Sie hier also wirklich, dem Nationalrat zu folgen, und danke für die Unterstützung der Minderheit.