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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Sie wissen, dass das schweizerische Urheberrecht verlangt, dass für das Fotokopieren in Unternehmen eine Vergütung geschuldet ist. Die Datenerhebung, die für das Inkasso notwendig ist, ist aber aufwendig und kostspielig; das ist unbestritten. Deshalb entstand im Rahmen der Motion Stadler Hansruedi 08.3589 die Idee, dass man die Datenerhebung über eine Datenbekanntgabe durch die AHV-Ausgleichskassen an die Pro Litteris als Inkassostelle vereinfachen und so auch die Mehrfacherhebung derselben Daten vermeiden könnte. Es ist in der Tat so: Diese Vereinfachung bei der Datenerhebung hätte dann auch zu signifikanten Kosteneinsparungen führen sollen, aber auch zu administrativen Vereinfachungen. Deshalb war der Bundesrat bereit, diesen Auftrag entgegenzunehmen, und hat entsprechende Überlegungen dazu angestellt.

Nun hat sich bei der Umsetzung dieser an sich spannenden Idee aber einfach gezeigt, dass die Anpassungen in der Informatik und die Datenlieferung insgesamt deutlich teurer zu stehen kommen würden als ursprünglich angenommen. Das heisst, unter dem Strich wäre das neue System teurer geworden als das bestehende System. Das heisst auch, dass das Ziel der Motion auf diesem Weg leider nicht erreicht werden kann. Zudem gibt es grosse Bedenken in Bezug auf den Datenschutz.

Aufgrund dieser Erkenntnisse wird eine Revision jetzt auch von den Sozialpartnern nicht mehr mitgetragen. Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat in Übereinstimmung mit Ihrer Kommission die Abschreibung dieser Motion beantragt.

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