Eder Joachim · Ständerat · 2014-06-12
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-12
Wortprotokoll
Es liegen hier zwei Botschaften zur Übernahme von Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes vor. Mit der Vorlage 14.031 soll der Schengen-Evaluierungsmechanismus angepasst werden. Ich komme im Verlauf meiner Ausführungen zum Eintreten noch darauf zurück. Mit der Botschaft 14.032 werden namentlich die Regeln zur vorübergehenden Wiedereinführung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums präzisiert und ergänzt.
Zur Botschaft 14.031, die wir zuerst behandeln: Bei dieser Weiterentwicklung geht es darum, die Regeln für den Evaluierungsmechanismus zur Überprüfung der Anwendung des Schengen-Rechts zu stärken. Dadurch sollen Mängel bei der Umsetzung oder Anwendung des Schengen-Rechts effizienter behoben werden können. Hauptinstrument werden auch weiterhin Vor-Ort-Besuche durch Sachverständigengruppen in den einzelnen Schengen-Staaten sein. Diese Besuche sollen neu auch unangekündigt erfolgen können. Die Sachverständigengruppen bestehen aus Vertretern der Schengen-Staaten und der Europäischen Kommission. Sie fassen die Besuchsergebnisse in Berichten zusammen. Zur Behebung allenfalls festgestellter Mängel können die Schengen-Staaten im Rahmen eines Ratsbeschlusses anschliessend konkrete Empfehlungen an den evaluierten Schengen-Staat richten. Der betroffene Staat muss dann Massnahmenpläne erstellen und über deren Umsetzung regelmässig berichten.
Die Hauptverantwortung für die Evaluierungsverfahren soll wie bisher bei den Schengen-Staaten selbst liegen. Die Europäische Kommission erhält neu eine allgemeine Koordinationsfunktion. Sämtliche Beschlüsse bedürfen jedoch wie bis anhin der Zustimmung der Schengen-Staaten. Der Mechanismus baut somit weiterhin auf Evaluierungen unter gleichrangigen Partnern auf.
Dieser von mir nun kurz geschilderte Schengen-Evaluierungsmechanismus wurde bereits mit der Aufnahme der Schengen-Zusammenarbeit in den Neunzigerjahren errichtet. Die Schweiz hat das Verfahren 2008 bereits einmal durchlaufen. Im Moment findet die zweite Schengen-Evaluierung unseres Landes statt.
Diese Weiterentwicklung ist Gegenstand der ersten Vorlage. Sie soll den Evaluierungsmechanismus im Lichte der bisherigen Erfahrungen ergänzen und vor allem stärken. Gerade die Vorkommnisse an der Südgrenze des Schengen-Raums haben gezeigt, dass Verbesserungen nötig sind. Gleichzeitig [PAGE 531] wird damit den Änderungen der EU-internen Zuständigkeiten auch Rechnung getragen. Die letzten Jahre haben nämlich gezeigt, dass vor allem die Kontrolle der südlichen Aussengrenze des Schengen-Raums eine grosse Herausforderung darstellt. Es ist deshalb wichtig, dass die gemeinsame Verantwortung für die Aussengrenzen gestärkt wird.
Der Bundesrat beantragt, der Übernahme der vorliegenden Schengen-Weiterentwicklung zuzustimmen. Die Kommission hat sich überzeugen lassen, dass die Stärkung der Evaluierung auch in unserem Interesse liegt. Die Einhaltung der Verpflichtungen durch die anderen Schengen-Staaten kann dadurch effizienter überprüft werden. Das betrifft gerade auch die wichtige Kontrolle der Aussengrenze und die Kontrollen der Land- und Seeaussengrenzen. Von den EU-Mitgliedstaaten sind nur Bulgarien, Rumänien und Kroatien keine Schengen-Staaten. Namentlich mit Rumänien und Bulgarien ist man im Daueraustausch. Im Gemischten Ausschuss, der regelmässig in Brüssel tagt und bei dem die Schweiz auch dabei ist, werden diese Diskussionen immer wieder geführt. Nach Aussage der zuständigen Justizministerin, Frau Bundesrätin Sommaruga, schränken die vorgeschlagenen Änderungen die Souveränität unseres Staates nicht ein.
Die Kommission stimmte mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung der Vorlage zu. Das Geschäft war also unbestritten. Dies zeigt auch der Umstand, dass sowohl die SPK als auch die APK auf einen Mitbericht verzichteten. Ich beantrage Ihnen namens unserer SiK Eintreten und Zustimmung zum Entwurf.
Die Botschaft 14.032 hat - der Präsident hat das bereits ausgeführt - die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen sowie Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht zum Gegenstand. Dazu äussere ich mich beim nachfolgenden Traktandum einleitend ebenfalls noch kurz.