Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass der Missbrauch einer fremden Identität gerade auch in der Zeit von Social Media und Handel via Internet eindeutig zugenommen hat. Da gibt es in der Problemanalyse und in der Wahrnehmung keine Differenzen.
Welche Ziele werden in der Regel verfolgt, wenn man eine Identität missbraucht? Ein Ziel kann sein, dass der Täter dem Opfer einen materiellen oder emotionalen Schaden zufügen will, indem er diesen über die eigentliche Identität täuscht. Oder er will ihn in seiner Ehre treffen. Oder er will einen Betrug zu seinen Lasten begehen. Das sind verschiedene solcher Ziele. In anderen Fällen will der Täter vielleicht an Informationen herankommen, die aber nicht für ihn bestimmt und vor seinem Zugriff geschützt sind.
Nun ist es aus Sicht des Bundesrates aber einfach so, dass das Strafrecht schon heute die erforderlichen Instrumente bietet, um gegen solche Taten vorzugehen; das ist ja die eigentliche Frage. Das sogenannte Computerstrafrecht bestraft das Eindringen in ein Computersystem. Auch das unbefugte Beschaffen von Daten wird mit dem heutigen Strafrecht bereits bestraft. Abhängig von der Absicht kann sich der Täter dann auch des Betrugs, der Drohung, der Nötigung oder der arglistigen Vermögensschädigung schuldig machen. Ebenso finden die Strafbestimmungen zum Schutz der Ehre oder des Privatbereichs Anwendung. Wenn der Identitätsmissbrauch ohne Motiv, also sozusagen zum Selbstzweck begangen wird, sehen gewisse Kantone in ihrem kantonalen Recht heute die Tatbestände der Belästigung oder des groben Unfugs vor.
Sie sehen also, dass das Instrumentarium breit und aus Sicht des Bundesrates vorhanden ist. Deshalb stellt sich für den Bundesrat eigentlich nicht die Frage, ob man legiferieren soll oder nicht, sondern, ob es im heutigen Recht Lücken in diesem Bereich gibt und man sagen muss, es gelte, diese Lücken zu schliessen. Ich habe Ihnen aufgezeigt, welches die möglichen Ziele eines Identitätsmissbrauchs sind und was die heute bereits bestehenden Antworten des Strafrechts sind. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat beantragt, diese Motion abzulehnen - weil wir einfach keine Lücken sehen. Ich habe aus Ihren Ausführungen heute auch nichts gehört, das auf solche Lücken schliessen lassen würde, also auf Dinge, die mit dem heutigen Strafrecht nicht verfolgt werden könnten.
Es wurde bereits vom Motionär gesagt - und ich denke, das ist schon wichtig -: Es ist kein Entweder-oder, aber der Umgang mit den neuen Medien verlangt von uns allen Vorsicht und Zurückhaltung bei der Verbreitung von persönlichen oder von geheimen Daten. Deshalb hat der Bundesrat auch Programme zur Förderung der Medienkompetenz erstellt, insbesondere natürlich für Kinder und Jugendliche.
Noch einmal: Ich glaube, es ist nicht entweder das eine oder das andere, sondern es braucht beides. Es braucht ein wirksames Strafrecht, es braucht aber eben auch diese präventiven Massnahmen. Der Bundesrat ist der Meinung, man solle beides haben, aber beim Strafrecht hätten wir die Instrumente, die wir bräuchten.
Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen empfehlen, diese Motion abzulehnen.