Engler Stefan · Ständerat · 2014-06-12
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-12
Wortprotokoll
Ein Hinweis zu Artikel 24a des Freizügigkeitsgesetzes: Diese Bestimmung stellt eine Neuerung dar, nämlich die Einführung einer generellen Meldepflicht sämtlicher Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen, und zwar für alle Vorsorgeguthaben, an die Zentralstelle der zweiten Säule. Diese Meldepflicht soll dazu beitragen, mehr Transparenz über die jeweiligen Vorsorgeverhältnisse zu schaffen, und dient damit dem Schutz des Vorsorgeanspruchs der Ehegatten in Scheidungsfällen.