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Vogler Karl · Nationalrat · 2014-12-10

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10

Wortprotokoll

Namens einer Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, in Block 1 die Anträge der Minderheit Nidegger abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Ich äussere mich kurz zu Artikel 52 Absatz 2 und zu Artikel 6b Absatz 2bis Schlusstitel ZGB: Ich habe bereits anlässlich der letzten Debatte zu dieser Frage gesagt, dass eine generelle Befreiung der kirchlichen Stiftungen wie auch der Familienstiftungen von der Eintragungspflicht nicht Gafi-konform wäre. Kollege Schwaab hat es hier deutlich gesagt: Es gilt zu vermeiden, dass die Schweiz wegen dieser Frage wieder auf eine schwarze Liste kommt. Unser Finanzplatz kann sich das schlicht nicht leisten.

Ebenfalls anlässlich der letzten Beratung hier habe ich gesagt, dass man mit dem neuen Artikel 6b Absatz 2bis Schlusstitel ZGB gemäss Mehrheit eine Lösung gefunden hat, mit welcher die kirchlichen Stiftungen wie auch die Familienstiftungen zweifelsohne gut, ja sehr gut leben können. Zentral ist, dass die Rechtspersönlichkeit der bestehenden kirchlichen Stiftungen und der bestehenden Familienstiftungen gewahrt bleibt, und zwar unabhängig vom verlangten Handelsregistereintrag. Selbst bei einem Nichteintrag verlieren diese Stiftungen ihre Rechtspersönlichkeit nicht. Die Bestandesgarantie ist also gegeben; damit ist das Hauptanliegen dieser Stiftungen erfüllt. Hinzu kommen, Kollege Flach hat es gesagt, die vereinfachten Eintragungsmodalitäten innerhalb von fünf Jahren.

Ich ersuche Sie dringend, bei diesen Bestimmungen der Mehrheit zuzustimmen. Weiter ersuche ich Sie namens unserer Fraktion, auch bei Artikel 10a Absätze 1 und 6 des Geldwäschereigesetzes der Mehrheit zu folgen.

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