Caroni Andrea · Nationalrat · 2014-12-10
Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-10
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" wurde am 5. November 2012 eingereicht. Ihre Kommission hat den Entwurf des Bundesrates an mehreren Sitzungen beraten, Experten angehört, dann einen direkten Gegenentwurf beschlossen, diesen in die Vernehmlassung geschickt und ihn am 10. November 2014 mit 13 zu 12 Stimmen definitiv verabschiedet. Mit demselben Verhältnis empfiehlt sie Ihnen die Volksinitiative zur Ablehnung.
Die Volksinitiative enthält drei Sätze. Der Gegenentwurf enthält den dritten Satz nahezu wortgleich. Dieser dritte Satz der Initiative enthält ein Diskriminierungsverbot, das die Abschaffung der Heiratsstrafe ermöglichen soll; hier sind die Texte nahezu wortgleich. Dann hat die Initiative noch zwei weitere Sätze: zum einen eine Definition der Ehe und zum andern das zwingende Gebot der gemeinsamen Besteuerung. Auf diese beiden Elemente verzichtet der Gegenentwurf.
Ich möchte Ihnen nun kurz diese drei Elemente der Volksinitiative im Einzelnen darstellen: Zuerst zur Heiratsstrafe: Initiative und Gegenvorschlag wollen festhalten, dass die Ehe nicht benachteiligt werden darf, namentlich nicht bei Steuern und Sozialversicherungen. Zuerst ein paar Worte zu den Steuern: Wegen der Progression führt das Zusammenrechnen von ehelichen Einkommen in der Tendenz zu höheren Steuersätzen bei Ehepaaren. Hierzu aber vorab ein paar Einschränkungen: Einverdiener-Ehepaare sind gegenüber Einverdiener-Konkubinatspaaren in jedem Fall schon heute privilegiert. Bei ihnen wird ja nichts zusammengerechnet, wenn sie nur einen Verdienst haben, dafür haben sie [PAGE 2274] den Verheiratetentarif. Den erhalten nur Konkubinatspaare mit Kindern. Sodann wurden per 1. August 2008 unter dem damaligen Bundesrat Merz zwei Abzüge eingeführt, nämlich der Verheiratetenabzug und der Zweiverdienerabzug. Auch das privilegiert wiederum das Einverdiener-Ehepaar, und beim Zweiverdiener-Ehepaar schwächt es einen allfälligen Nachteil.
Weiter haben alle Kantone bereits scharfe Massnahmen gegen die Heiratsstrafe umgesetzt. In den meisten Kantonen ist sie nun weitestgehend beseitigt, und gerade bei tiefen und mittleren Einkommen ist es oft sogar kantonal ein Heiratsbonus. Dann ist zur Relativierung der Heiratsstrafe noch zu sagen, dass es bei den Sozialversicherungen per saldo einen Heiratsbonus gibt; dazu komme ich später.
Nun hat aber Ihre Kommission Verständnis dafür, dass man auch in der isolierten Betrachtung nur der direkten Bundessteuer keine Heiratsstrafe möchte. Dort gibt es sie nach wie vor für etwa 80 000 verdienende Paare und für einige Zehntausend Rentnerpaare, je nach Einkommenshöhe allerdings. In Extremfällen, z. B. bei Zweiverdiener-Ehepaaren mit Kindern, ist das unter Umständen erst ab 190 000 Franken Einkommen der Fall.
Ein Satz nun zu den Sozialversicherungen, die auch angesprochen sind: Ich persönlich glaube, es ist einer der hartnäckigsten Mythen in unserem Land, dass die Ehe in der AHV benachteiligt sei. Ich habe ein gewisses Verständnis für all die Ehepaare, die mir schreiben und die an dieser Plafonierung auf 150 Prozent der Maximalrente leiden. Die volle Wahrheit ist aber die: Den 2 Milliarden Franken Nachteil aus dieser Plafonierung stehen 2,8 Milliarden Franken Vorteile bei der AHV gegenüber. Es gibt nämlich zum einen das Beitragsprivileg, d. h., dass der Ehegatte zum Beispiel seiner Frau die Beiträge implizit quasi umsonst mitzahlt. Dann ist es vor allem die Hinterlassenenrente, die es nur für Verheiratete gibt, bzw. dann später der Hinterlassenenzuschlag. Diese Elemente sind 2,8 Milliarden Franken schwer und damit 800 Millionen Franken schwerer als der Nachteil aus dieser Plafonierung. Ähnliche Vorteile der Ehe entdecken Sie bei der Invalidenversicherung, bei der beruflichen Vorsorge, bei der Unfallversicherung und bei der Militärversicherung, weil überall dort die überlebenden Ehegatten eine Hinterlassenenrente kriegen, aber alle Personen ab dem 20. Altersjahr Beiträge zahlen müssen.
Ein weiterer Gedanke noch: Unsere Bundesverfassung kennt an sich bereits ein Diskriminierungsverbot, auch in Bezug auf die Lebensform. Es geht dort allerdings nicht um jegliche Benachteiligung, sondern um die qualifizierte Benachteiligung.
Ich ziehe das Fazit zu diesem ersten Punkt der Heiratsstrafe: Zwar ist die steuerliche Heiratsstrafe bereits stark gemildert, in vielen Fällen gibt es sogar einen Heiratsbonus gleich eine Konkubinatsstrafe. Die Sozialversicherungen kennen einzig einen Heiratsbonus, und die Bundesverfassung an sich kennt schon ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Dennoch teilt Ihre Kommission die Ansicht der Initianten, dass es aufgrund der breiten Unzufriedenheit legitim ist, dem Souverän die Möglichkeit zu geben, seinen allgemeinen Nichtdiskriminierungsauftrag noch einmal ehespezifisch zu bekräftigen, und zwar namentlich deshalb, weil es halt im Bereich der direkten Bundessteuer alleine in der Tat nach wie vor Zehntausende von Ehepaaren mit einer Heiratsstrafe gibt.
Ich komme zum zweiten Punkt der Volksinitiative, zur Ehedefinition: Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet diese als unnötig, denn in der heutigen Praxis funktioniert das Institut der Ehe im heterosexuellen Verständnis bereits bestens, obwohl es heute schon die Ausnahme einer nachträglichen Geschlechtsumwandlung gibt. Nun ist diese Definition aber nicht nur unnötig, sondern auch unnötig einschränkend. Sie würde nämlich verhindern, dass wir als Parlament eines Tages die eingetragenen Partnerschaften formell auch ins Ehestatut überführen könnten. Und schlimmer als dieser "Titelschutz" - wie etwas heisst - wäre die praktische Vorwirkung. Denn wenn wir heute hingehen und diese Ehedefinition in die Verfassung schreiben, sehe ich die Gefahr, dass es in Zukunft immer dann, wenn wir den eingetragenen Partnerschaften ein Element hinzufügen wollen, heisst, wir hätten die Ehe aber exklusiv heterosexuell definiert und im Geiste werde jetzt die Verfassung verletzt, wenn man den eingetragenen Partnerschaften zu viele Rechte einräume. Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, auf diese Definition zu verzichten. Seltsam ist, dass der Bundesrat in seiner 26-seitigen Botschaft kein Wort zu diesem Satz verloren hat.
Ich komme zum dritten und letzten Element der Volksinitiative, zur zwingenden gemeinschaftlichen Besteuerung. Das ist für uns als Kommissionsmehrheit das gewichtigste Argument für den Gegenvorschlag zur Initiative. Die Initiative, dies vorab, ist unpräzise: Sie bezieht sich auf alle Ehen, obwohl es schon heute so ist, dass Ehepartner individuell besteuert werden, wenn ihre Ehe faktisch getrennt ist. Ich denke, das haben die Initianten nicht bedacht.
Das Hauptargument, vor allem auch seitens des Bundesrates, ist, dass diese Regelung, diese zwingende gemeinschaftliche Besteuerung, nun endlich den Weg aufzeigen würde, wie man die Heiratsstrafe abschaffen könnte. Das ist nicht so. Die Initiative schliesst nur die Türe zu einem Weg, aber wir stünden immer noch vor einer Vielzahl von Türen, und der Weg wäre immer noch unklar. Auch inhaltlich ist es falsch, genau diese Türe zu schliessen, denn sie führt, aus der Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission, zum besten Weg, nämlich zur Individualbesteuerung.
Die Individualbesteuerung hat zwei Vorteile. Der bestechendste Grund in diesem Zusammenhang ist: Sie ist absolut zivilstandsneutral. Wird jeder Mensch einzeln betrachtet, spielt es einfach keine Rolle mehr, ob er heiratet oder nicht, ob er sich wieder trennt oder sich scheiden lässt - und die Heiratsstrafe wäre per Federstrich abgeschafft. In allen anderen Modellen, die Sie sich ausdenken können, wird es immer irgendeine zivilstandsspezifische Diskriminierung geben: für die Ehe, gegen die Ehe; für das Konkubinat, gegen das Konkubinat.
Der zweite grosse Vorteil der Individualbesteuerung ist der zusätzliche Arbeitsanreiz für den Zweitverdiener. Bei der gemeinschaftlichen Besteuerung wird der Zweitverdienst, oftmals der Teilzeitverdienst einer Frau, zum Ersteinkommen geschlagen, und damit steigt das Einkommen in der Progressionskurve. Das ist ein ganz gewichtiger Grund, warum viele unserer gutausgebildeten Frauen keine Lust haben, keinen Anreiz haben, ihre Teilzeitpensen aufzustocken. Mit der Individualbesteuerung würde jeder Mensch seine eigene Progressionskurve kriegen, also unten beginnen.
Nun wird oft eingewandt, wohl auch von der Bundesrätin, die Individualbesteuerung führe zu mehr Steuererklärungen. Es führt bestimmt zu mehr Formularen, jeder Mensch kriegt eines. Aber der Aufwand wird nicht viel grösser, denn die Ehepartner müssen ja heute schon ihre Vermögen und Einkünfte angeben, einfach auf einem Formular. Neu kriegt jeder Menschen dafür sein eigenes Formular. Das scheint uns irgendwie selbstbewusster als das heutige Konzept, das noch etwas den Geist der Zeit atmet, als der Mann den Arbeitsvertrag der Frau unterschrieb und dann, gegen aussen, auch ihre Steuererklärung.
Es kommt hinzu, dass die EDV riesige Fortschritte gemacht hat, seit man zum letzten Mal gemessen hat, wie aufwendig die Individualbesteuerung wäre. In der Kommission meinte der Vertreter der Städtischen Steuerkonferenz, diese Form der Besteuerung könne man administrativ "schmerzlos" einführen. Es würden auch viele administrative Hürden entfallen, zum Beispiel, wenn die Ehepaare verschiedene Wohnsitze haben, wenn sie ihren Wohnsitz wechseln, wenn sie auseinandergehen oder wieder zusammenkommen. Bei der Individualbesteuerung gilt: eine Person, ein Formular.
Auch andere Fragen zur Individualbesteuerung könnte man gesetzgeberisch beantworten, zum Beispiel die Fragen, ob man die Haushaltgrösse berücksichtigen soll, ob man die Anzahl Erwerbstätigen - zum Beispiel mit einem Einverdienerabzug - berücksichtigen soll, ob die Vorlage eher haushaltneutral oder eher für jeden Einzelnen belastungsneutral sein soll. Die Mehrheit der OECD-Länder hat die Individualbesteuerung eingeführt und Antworten auf diese Fragen [PAGE 2275] gefunden. Das ist ja nicht einmal das Thema heute, sondern nur: Wollen wir diese Türe offen lassen oder nicht?
Ein kurzer Blick auf die Vernehmlassungsergebnisse: Bislang hiess es immer, die Finanzdirektorenkonferenz wolle das nicht. Das ist verständlich, denn hinter jedem Finanzdirektor steht ein Steuerverwaltungschef, und der hat keine Lust auf mehr Formulare. Wir aber haben zu unserem Gegenvorschlag die Kantonsregierungen als Ganze gefragt, und da sah es doch differenziert aus: 25 Kantone haben bei der Vernehmlassung mitgemacht, 16 von ihnen wollen keine Ehedefinition in der Verfassung, immerhin 12 - da war es knapp - wollen auch keine zwingende gemeinschaftliche Besteuerung. In der Summe haben sich 14 von 25 Kantonen explizit für einen direkten Gegenvorschlag ausgesprochen.
Ein kurzer Blick auf die Minderheitsanträge: Die Mehrheit Ihrer Kommission hat das Bekenntnis abgelegt, sie habe grosse Sympathien für die Minderheitsanträge, das heisst für das Anliegen, das Diskriminierungsverbot möglichst weit zu fassen. Wir sind hier aber der Meinung, dass man nahe bei der Initiative bleiben soll. Die Fassung der Mehrheit ist nahezu wortgleich mit jener der Initiative, damit wir dem Stimmbürger die Frage vorlegen können, die ihm besonders unter den Nägeln brennt, nämlich die Frage nach der Heiratsstrafe im engeren Sinne. Für uns ist aber klar - schon aufgrund der heutigen Bundesverfassung -, dass man auch andere Lebensformen in keiner Weise diskriminieren darf. Das steht in allgemeiner Form schon heute so in der Verfassung.
Ihre Kommission unterstützt also mit 13 zu 12 Stimmen den Gegenvorschlag, der die Heiratsstrafe genauso beseitigen will wie die Initiative. Die Mehrheit sagt aber Nein zur Initiative mit ihrer unnötigen Ehedefinition und ihrer einschränkenden, zwingenden Forderung nach einer gemeinsamen Besteuerung.
So kommen wir nun denn vor versammelten Zeugen zur feierlichen Frage: Möchten Sie, geschätzte Nationalrätinnen, geschätzte Nationalräte, diesen Vorschlag zu Ihrem Gegenvorschlag nehmen, bis dass das Volk entscheide? So sprechen Sie der Mehrheit Ihrer Kommission nach: Ja, ich will.