Candinas Martin · Nationalrat · 2014-12-10
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10
Wortprotokoll
Die Volksinitiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe bringt ein Thema in diesen Rat, über das schon seit Jahrzehnten diskutiert wird: die Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei den Steuern und den Sozialwerken. Seit Jahrzehnten wartet das Schweizervolk darauf, dass die Heiratsstrafe komplett der Vergangenheit angehört. Mit der vorliegenden CVP-Initiative wird das Warten ein Ende haben, denn Bundesrat und Parlament werden gezwungen sein, endlich umfassend zu handeln.
Die Initiative wird vom Bundesrat ohne Gegenentwurf zur Annahme empfohlen. Seit Jahren war dies nie mehr der Fall. Die vorberatende Kommission entschied sich leider anders und legt uns heute einen direkten Gegenentwurf vor. Der Gegenentwurf weicht in zwei Bereichen von der Initiative ab: Erstens wird auf die Beschreibung der Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau verzichtet, zweitens wird der Satz, wonach die Ehe "in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft" bildet, gestrichen.
Die Streichung der Ehebeschreibung durch die Kommission ist für mich unverständlich. Es geht bei unserer Initiative um eine rein fiskalpolitische Massnahme, sie behandelt nicht eine gesellschaftspolitische Grundsatzfrage. Die vorliegende Ehebeschreibung fügt nur etwas in die Verfassung ein, was spätestens seit der Annahme des Partnerschaftsgesetzes sowieso klar ist. Im Weiteren versteht auch jedes Kind - und jeder Richter! - in diesem Land unter dem Begriff Ehe eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Zentral ist doch, dass auch bei einer Annahme der Initiative an der steuerrechtlichen Gleichbehandlung von eingetragenen Partnerschaften und Ehen festgehalten wird, wie sie auch das Steuerharmonisierungsgesetz vorsieht. Dass dies auch in Zukunft der Fall sein soll, hat der Bundesrat klar bekräftigt. Für eine neue Definition des Ehebegriffes ist die heutige Debatte eindeutig der falsche Rahmen.
Wer die Initiative wegen finanzieller Folgen ablehnt, soll den Mut haben, dies klar und deutlich zu kommunizieren, und sich nicht hinter Ausreden verstecken. Für die CVP haben die Ehepaare und die eingetragenen Partnerschaften eine korrekte Behandlung bei den Steuern und den Sozialversicherungen allemal verdient. Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist überfällig.
Die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Verneinung der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Die Ehe ist nun einmal eine im Idealfall dauerhafte Lebensgemeinschaft, in der füreinander gesorgt wird, nach Möglichkeit Kinder gemeinsam grossgezogen werden und Solidarität gelebt wird. Unsere Gesellschaft krankt ohnehin an zu viel und nicht an zu wenig Individualismus. Wenigstens in der Ehe soll doch möglichst viel Gemeinschaft ermöglicht werden, so auch bei der Besteuerung. Ich möchte kein individualisiertes, opportunistisches Eheverständnis fördern.
Wenn wir hier nicht Klarheit betreffend das Steuersystem schaffen, werden wir noch in Jahren über die Umsetzung des Gegenentwurfes diskutieren. Vergessen wir doch ein für alle Mal die Individualbesteuerung. Wir wissen alle, dass die Individualbesteuerung ein bürokratisches Monster wäre, welches aufgrund der getrennten Veranlagungen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand von bis zu 50 Prozent verursachen würde.
Die CVP-Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" ist nicht dazu da, um eine Diskussion über die Individualbesteuerung zu entfachen, sondern um ein bestehendes Problem zu lösen, um die Familien zu entlasten. Dafür haben wir Unterschriften gesammelt! Der Bundesrat anerkennt dies, indem er die Initiative zur Annahme empfiehlt.
Ich bitte Sie, den Gegenentwurf in allen von der Kommission gebotenen Formen abzulehnen. Nur die Initiative löst die Probleme der Heiratsstrafe. Sagen wir klar Ja zur Volksinitiative. Die Ehepaare und die gleichgeschlechtlichen Paare in eingetragenen Partnerschaften werden Ihnen dafür dankbar sein.