Altherr Hans · Ständerat · 2014-12-11
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-11
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen hier die Annahme der Motion mit einer Änderung. Worum geht es?
Die Motion unserer Schwesterkommission, also der Finanzkommission des Nationalrates, will den Bundesrat beauftragen, alle Verbundaufgaben von Bund und Kantonen dem Parlament darzulegen und zu analysieren und für jede Verbundaufgabe zu sagen, ob die Aufgabenteilung richtig ist oder geändert werden muss. Wir haben diese Motion recht intensiv diskutiert, insbesondere auch unter dem Aspekt, dass man diese riesige Aufgabe im Vorfeld des NFA gemacht hat. Das war eigentlich die Grundbedingung für den NFA. Man hat vieles von diesen Vorschlägen umgesetzt. Jetzt ist das Parlament Jahr für Jahr wieder daran, das eine oder andere rückgängig zu machen oder neu zu organisieren. Deshalb sind wir der Meinung, dass ein Marschhalt sinnvoll ist. In einem Projekt sollen diese Verbundaufgaben zusammen mit den Kantonen wieder einzeln angeschaut werden.
Wir waren aber der Auffassung, dass man die Motion nicht unverändert annehmen und den Bundesrat jetzt beauftragen kann, dieses Riesenprojekt neu zu starten. Wir sind indes der Meinung, dass der Bundesrat diese Analyse im Hinblick auf den dritten Wirksamkeitsbericht machen muss. Er erhält so etwas mehr Zeit, die Aufgabe mit den Kantonen zusammen anzupacken, denn das kann der Bund nicht allein machen. Ich stelle mir vor, dass der Bund dann auch ein Gefäss schafft, in dem er gewisse Änderungswünsche der Kantone im Hinblick auf den NFA diskutieren will.
Die Kommission beantragt Ihnen die Annahme der Motion mit dieser Änderung. Die Änderung besteht in der Frist; es braucht keine sofortige Umsetzung, sondern die Analyse müsste zusammen mit dem dritten Wirksamkeitsbericht, d. h. in vier Jahren, vorliegen.