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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-12-11

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-11

Wortprotokoll

Bereits in der Kommission habe ich klar die Meinung vertreten, dass die Motion Aebischer Matthias "Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung" nicht einfach ohne etwas Adäquates abgelehnt werden darf. Denn es ist ein Faktum, dass der Inhalt respektive die Forderungen der Motion unter den Nägeln brennen - das haben wir aus den vorangehenden Voten gehört - respektive schon seit längerer Zeit von Gegnern und Befürwortern zum Teil äusserst kontrovers diskutiert werden. Entsprechend muss dies einer Lösung zugeführt werden, muss allenfalls der kleinste gemeinsame Nenner gefunden werden.

So lehnen beispielsweise die Vertreter der Fachhochschulen Schweiz die Einführung von neuen Titeln insbesondere mit den Bezeichnungszusätzen Bachelor und Master mit der folgenden Begründung ab: Dadurch werde eine Ausweitung der Titelvielfalt geschaffen, welche Verwirrung schaffe und einer verstärkten Akademisierung das Wort rede; dies, obwohl sie selber sich mit ihrer Forderung, das Dissertationsrecht zu erhalten, der universitären Welt nähern und Titel anstreben, welche in dieser Terminologie im Ausland nicht existieren und auch im Bologna-System nicht vorgesehen sind. Die Vertreter der höheren Berufsbildung betonen sodann ihrerseits, mit solchen neuen Titeln verhindern zu wollen, dass sich eine fragwürdige akademische Bewegung in Richtung komplexer Passerellen und Zusammenarbeit mit ausländischen und teilweise inländischen Hochschulen entwickelt und die Ausbildungen der höheren Berufsbildung zu Zubringerqualifikationen für Fachhochschul-Studiengänge degradiert werden.

Eines ist in diesem Disput aber klar festzustellen, nämlich dass die höhere Berufsbildung eine grosse Heterogenität aufweist und sich speziell dadurch auszeichnet, dass sie [PAGE 1307] schulische Lernprozesse mit praktischer beruflicher Erfahrung verknüpft und damit eine Ausprägung von Kompetenzen und deren Performance in der Praxis weitgehend garantiert. Dabei werden seit der Einführung des neuen Berufsbildungsgesetzes von 2004 die Bildungsgänge HF durch Outcome-orientierte Rahmenlehrpläne und kompetenzorientierte Prüfungsordnungen gesteuert, wobei diese bekanntlich durch die Organisationen der Arbeitswelt in Zusammenarbeit mit den Bildungsinstitutionen erstellt und weiterentwickelt werden. Entsprechend geniessen dann eben diese staatlichen Abschlüsse eine enorm hohe Wertschätzung in der Praxis. Denn es ist klar: Wer sich diejenigen Kompetenzen aneignet bzw. über die Kompetenzen verfügt, welche die Wirtschaft sucht und verlangt, wird dannzumal von der Wirtschaft auch angestellt und findet in der Berufswelt seinen geschätzten Platz.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist im Rahmen des Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung auch die Titelfrage speziell mit Blick aufs Inland wie auch aufs Ausland intensiv diskutiert worden. In diesem Kontext sei auf verschiedene der kürzlich verabschiedeten oder aktuell in Bearbeitung stehenden prozessorientierten Arbeiten verwiesen, so beispielsweise auf die Expertise von Professor Stefan Wolter vom Dezember 2013 zur Titelfrage in der höheren Berufsbildung, auf die Erarbeitung eines nationalen bzw. europäischen Qualifikationsrahmens (NQR/EQR) im sogenannten Kopenhagen-Prozess und auf die Evaluation der Bedeutung bzw. Positionierung der erwähnten Titelfrage im aktuellen Umfeld des Bologna-Systems.

Zusammenfassend halte ich fest, dass ich dezidiert der Überzeugung bin, dass wir dem Grundanliegen der Motion Rechnung tragen müssen. Die Abschlüsse der höheren Berufsbildung sind national wie international klar und deutlich zu positionieren, dies aber nicht mit den akademischen Titelbezeichnungen "Professional Bachelor" bzw. "Professional Master" in Anlehnung an die Bologna-Terminologie, sondern aufgrund der einschlägigen Erkenntnisse, welche durch den im Postulat unserer Kommission geforderten Bericht und detailliert gemäss den Punkten 1 bis 4 gewonnen werden sollen.

Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie zum einen, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die vorliegende Motion 12.3511 abzulehnen, und zum andern, der Annahme des Kommissionspostulates 14.4000 zuzustimmen.