Hefti Thomas · Ständerat · 2015-03-04
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-04
Wortprotokoll
Am 5. November 2012 reichte die CVP mit 120 161 gültigen Unterschriften ihre Initiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" ein. Gemäss dieser Initiative soll die Bundesverfassung in Artikel 14 einen neuen zweiten Absatz erhalten. Er ist kurz, daher zitiere ich die drei Sätze: "Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen." Das ist der Initiativtext.
Mit der Botschaft vom 23. Oktober 2013 sagt der Bundesrat, die Initiative sei gültig. Den eidgenössischen Räten wird beantragt, dass sie sie Volk und Ständen zur Annahme empfehlen, und es wird festgehalten, dass im Gegensatz zum Bereich Steuern im Bereich Sozialversicherungen an sich kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Im Gegensatz zum Bundesrat beantragt Ihnen Ihre Kommission bei Vorlage 2, es sei dem vom Nationalrat angenommenen Gegenentwurf zuzustimmen und dementsprechend die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
Wie erwähnt empfiehlt der Bundesrat die Initiative der CVP Volk und Ständen zur Annahme. Was heisst das?
1. Die sogenannte Heiratsstrafe soll beseitigt werden.
2. In der Verfassung wird eine Definition der Ehe aufgenommen, wie sie im Initiativtext enthalten ist.
3. Ebenfalls auf Verfassungsstufe wird bestimmt, dass für Ehepaare die Gemeinschaftsbesteuerung gilt.
Ich möchte zu diesen drei Punkten einige Ausführungen machen.
Zum ersten Punkt: Es besteht an sich Einigkeit, dass es bei den Ehepaaren in rund 80 000 Fällen zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Konkubinatspaaren kommt, und zwar bei der direkten Bundessteuer. Denn die Kantone haben in der Folge von Bundesgerichtsurteilen und weiteren Schritten die Heiratsstrafe mehr oder weniger eliminiert, jedenfalls so weit, dass das Bundesgericht dort nicht mehr weiter eingegriffen hat. Diesbezüglich kann man also durchaus von einer Diskriminierung oder Ungleichbehandlung zwischen Ehepaaren und Konkubinatspaaren sprechen, wobei ja an sich Artikel 8 der Bundesverfassung die Diskriminierung ebenfalls ausschliesst und damit grundsätzlich die Möglichkeit bestünde, direkt gesetzgeberisch tätig zu werden. Die Botschaft zeigt dann auf, dass bei einer genaueren Betrachtung und bei einer Gesamtbetrachtung im Bereich der Sozialversicherungen ein ausgewogenes Bild entsteht. Man kann hier also nicht von einer Strafe sprechen, und deshalb wird in der Botschaft auch ausgeführt, dass an sich in diesem Bereich kein weiterer Handlungsbedarf bestehe.
Was heisst dies nun noch finanziell beim Teil Steuern? Man kann die Heiratsstrafe auf verschiedene Weise beseitigen. Je nachdem, welchen Ansatz man dabei wählt, käme - so wird in der Botschaft ausgeführt - der Verlust an Mitteln für den Bund irgendwo zwischen 1 Milliarde und 2,3 Milliarden Franken zu liegen. Davon hätten die Kantone über den Anteil an der direkten Bundessteuer, der ihnen zukommt, 17 Prozent zu tragen. In der Botschaft wird dann auf Seite 8521 ebenfalls ausgeführt, dass Massnahmen für die Gegenfinanzierung angedacht sind, indem z. B. die Mehrwertsteuer ein bisschen erhöht wird oder indem auf die kalte Progression eingewirkt wird.
Ich komme zum zweiten Punkt, zur Definition der Ehe. Ihre Kommission erachtet es als nicht richtig, eine Definition der Ehe in der Verfassung festzuschreiben, selbst wenn die von der Initiative vorgeschlagene Definition wohl etwa dem entspricht, was in der Schweiz zurzeit als Ehe angesehen wird. Die Kommission möchte auch nicht eine andere Definition der Ehe in die Verfassung schreiben, auch nicht einen ergänzenden Satz, der noch die eingetragenen Partnerschaften direkt mit einbezieht, wie dies in der Kommission auch diskutiert wurde - ein entsprechender Antrag liegt heute auf dem Tisch.
Schliesslich zum dritten Punkt: Bei der Beseitigung der Heiratsstrafe kann man einmal sagen, dass viele Wege nach Rom führen. Die Beseitigung der Heiratsstrafe kann auf ganz verschiedene Arten erfolgen. Es können Korrekturen am geltenden Mehrfachtarif sein, man kann den Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung kombinieren, man kann aber auch das Teil- oder Vollsplitting anwenden, wie das in mehreren Kantonen der Fall ist, und schliesslich kann man sich hier auch die Individualbesteuerung vorstellen. Letztgenannte Möglichkeit, die Individualbesteuerung, würde durch die Initiative aber per Verfassung ausgeschlossen, beziehungsweise man müsste die Verfassung wieder ändern, um zur Individualbesteuerung kommen zu können, sofern man das einmal wollte. Das aber möchte Ihre Kommission nicht. Sie möchte nicht, dass in der Verfassung der Weg zu einer allfälligen Individualbesteuerung schon ausgeschlossen wird. Wie gesagt, es sollen viele Wege nach Rom führen können.
Fazit: Die Heiratsstrafe soll beseitigt werden, aber ohne Definition der Ehe in der Bundesverfassung, wie die Initiative das möchte, und ohne dass die Bundesverfassung die Individualbesteuerung ausschliesst. Daher beantragt Ihnen Ihre Kommission - allerdings mit knapper Mehrheit, nämlich in der entscheidenden Frage mit Stichentscheid des Präsidenten -, dem vom Nationalrat ausgearbeiteten Gegenvorschlag zuzustimmen und die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.