Engler Stefan · Ständerat · 2015-03-04
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-04
Wortprotokoll
In der Diskussion wurden von den Gegnern der Initiative im Wesentlichen drei Argumente vorgebracht. Es wurde erstens gesagt, die Initiative sei gar nicht nötig, zweitens, dass die Initiative unnötiger- und unerwünschterweise einen Systementscheid vorwegnehme. Als drittes Gegenargument wurde ins Feld geführt, die Initiative zementiere den Ehebegriff in der Verfassung. Ich möchte kurz auf diese drei Argumente der Gegner eingehen.
Zum ersten Argument: Bei unserer Initiative geht es ja nicht darum, eine Bevorzugung von Verheirateten bezüglich der Steuern zu schaffen, im Gegenteil: Es geht darum, eine langjährige steuerliche Diskriminierung verheirateter Paare gegenüber Konkubinatspaaren zu eliminieren. Wir haben es in der Hand, zu verhindern, dass daraus eine neue Ungleichbehandlung zwischen Verheirateten und Nichtverheirateten wird. Eine neue Ungleichbehandlung ist nicht die Absicht der Initiative. Wir werden im Rahmen der Umsetzung diskutieren können, wie viel uns diese Gleichbehandlung Verheirateter und Nichtverheirateter letztendlich wert ist bzw. wie viel an Gleichbehandlung wir uns leisten wollen.
Genau darum ist die Initiative nötig, weil es innerhalb von 31 Jahren nicht gelungen ist, dass der Gesetzgeber das selber in die Hand genommen hat. Ich weiss nicht, woher mein Kollege Martin Schmid die Zuversicht nimmt, dass das jetzt plötzlich möglich sein würde. Genau deshalb wurde die Initiative nötig: Das Volk muss jetzt ein Machtwort sprechen! Will das Volk diese Diskriminierung eliminieren, oder will es sie so weiterbestehen lassen? Ich habe die gegenteilige Befürchtung, Herr Kollege Schmid, dass nämlich in Zeiten angespannter Finanzen genau das Gegenteil passiert, dass die Versuchung hoch bleibt, diese Diskriminierung weiter fortzuführen. Man wird dann das finanzpolitische Argument über die Gleichbehandlung der Verheirateten und der Nichtverheirateten stellen. Deshalb war die Initiative notwendig. Es ist deshalb richtig, dass das Volk sich dazu äussern können soll, ob dieser Diskriminierung ein Ende bereitet wird oder nicht.
Das zweite Argument, das ins Feld geführt wird, lautet, man würde einen Systementscheid fällen; man würde entscheiden, wie die Besteuerung Verheirateter in Zukunft geschehen solle, nämlich auf der Basis der Individualbesteuerung oder der gemeinschaftlichen Besteuerung. Ich bin klar der Meinung - und Sie, Herr Kollege Schmid, haben das als ehemaliger Finanzdirektor auch bestätigt -: Es wäre unvernünftig, in Abweichung von allen Kantonen beim Bund eine [PAGE 51] Systemänderung vorzunehmen. Das wäre mit viel Bürokratie und Zuweisungsschwierigkeiten verbunden: Welchem der beiden Ehegatten würden etwa die Abzüge zugewiesen? Es gibt sehr viele Vorteile aufseiten eines Splittingmodells. Für die Details des Splittingmodells, das sagt die Botschaft ja auch aus, gibt es verschiedene Spielarten, über die man noch entscheiden können wird.
Was Kollege Levrat sagt, das hat mich schon etwas aufgeschreckt: Es geht ihm nicht um eine finanzpolitische Bewertung, sondern um eine gesellschaftspolitische. Es sei nicht richtig, sagt er, dass ein Einverdiener-Ehepaar steuerlich besser fahre als zwei Verheiratete, die beide einer Arbeit nachgingen und beide ein Einkommen hätten. Das ist eine gesellschaftspolitische Haltung, die man selbstverständlich einnehmen kann, aber die Initianten sehen das nicht so. Wir möchten mindestens, dass ein Einverdiener-Ehepaar nicht schlechtergestellt wird als zwei Eheleute in einem Haushalt, die beide ein Einkommen erzielen. Deshalb legen wir den Fokus auf ein Splittingmodell im Gegensatz zur Individualbesteuerung. Jetzt entnehme ich Ihrem Votum und auch dem Votum von Frau Kollegin Fetz, dass Sie aus gesellschaftspolitischen Überlegungen eigentlich eher eine Individualbesteuerung bevorzugen.
Wir haben gestern darüber diskutiert, wie die inländischen Arbeitskräfte besser gefördert werden können. Unter anderem hat uns der Wirtschaftsminister vorgeschlagen, endlich vorwärtszumachen mit der Abschaffung der Heiratsstrafe. Genau so verhindert man, dass verheiratete Ehepaare es vorziehen, zu Hause zu bleiben, weil sie, wenn sie arbeiten, steuerlich schlechter fahren, als wenn sie nicht verheiratet wären, was für sie steuerlich günstiger wäre.
Also, auch beim zweiten Punkt gilt: Wir kommen nicht weiter ohne diesen Systementscheid, und ich glaube der Finanzministerin, dass es nicht schlechter Wille war, dass diese Diskriminierung bislang nicht eliminiert worden ist. Die Lösung stand immer wieder bei der Frage an, mit welchem System der Besteuerung die Beseitigung der Diskriminierung in Zukunft erfolgen solle. Auch dazu soll sich das Volk jetzt äussern können. Wir unterbreiten dem Volk die Frage: Wollt ihr, dass in Zukunft Ehepaare, verheiratete Paare gemeinschaftlich besteuert werden? Möglicherweise wird es dann eine Diskussion über die Vor- und Nachteile der Individualbesteuerung oder des Splittingmodells geben. Da wäre ich froh, wenn das Frau Keller-Sutter und Herr Schmid so in die Diskussion einbringen würden, dass es ein Bürokratiemonster wäre, wenn man sich neu zu einem System der Individualbesteuerung hinwenden würde.
Die Frage der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren wurde angesprochen - gerade das möchte die Initiative nicht, im Gegenteil: Die eingetragenen gleichgeschlechtlichen Paare profitieren quasi als Trittbrettfahrer von dieser Initiative, weil sie davon profitieren werden, dass sie in Zukunft gleich wie nichteingetragene gleichgeschlechtliche Paare besteuert werden. Auch das kann also kein echter Grund sein, um gegen diese Initiative anzutreten.
Der letzte Grund, den ich noch kurz erwähnen möchte: Es wurde gesagt, man wolle nicht in der Bundesverfassung den Ehebegriff zementieren. Es sei der falsche Ort, sich im Rahmen einer fiskalpolitischen Frage gleichzeitig zu dieser gesellschaftspolitischen Frage zu äussern. Das kann man durchaus so sehen. Wir haben in der Kommission versucht, diesen Aspekt zu würdigen, indem wir bereit gewesen wären, auf diesen Teil zu verzichten, ohne dass wir damit die Antwort darauf gegeben hätten, ob wir den Begriff der Ehe ausweiten wollen oder nicht. Wir hätten darauf verzichtet, weil dieser Teil an und für sich nicht nötig ist und nichts daran ändert, dass die bundesgerichtliche Rechtsprechung, die EMRK und auch das Zivilgesetzbuch bereits sagen, was unter einer Ehe zu verstehen ist. Also, selbst wenn wir jetzt diese Initiative mit der Definition des Ehebegriffs befürworten, ändern wir gegenüber dem heutigen Status nichts. Wer den Ehebegriff ändern möchte, muss politisch aktiv werden. Er wird auf einem anderen Weg versuchen müssen, das zu erreichen. Die Grünliberalen haben das mit parlamentarischen Initiativen in die Wege geleitet. Wir werden uns dort wieder begegnen, wenn die Frage gestellt wird: Wollt ihr den Ehebegriff ändern und ausweiten?
Auch der Gegenentwurf der Kommissionsmehrheit ändert nichts zugunsten der eingetragenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare. Mit dem Gegenentwurf wird die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare nicht zu einer Ehe aufgewertet. Wer sie aufwerten möchte, muss gesondert von dieser Vorlage politisch aktiv werden und eine Änderung des Zivilgesetzbuches und der Bundesverfassung beantragen. Entsprechende Schritte sind bereits eingeleitet. Wir haben gehört, dass eine Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates dies so sieht. Wir werden dann im Verlaufe dieses Geschäftes wahrscheinlich erleben, dass dazu tatsächlich noch ein grösseres Spannungspotenzial besteht.
Zum Abschluss ist festzuhalten, dass es an und für sich keinen Grund gibt, gegen diese Initiative zu sein. All diejenigen, die in der heutigen Situation eine Diskriminierung Verheirateter sehen, müssen dieser Initiative zustimmen, damit hier etwas geht. Es gibt für all diejenigen keinen Grund, gegen diese Initiative zu sein, die auch der Auffassung sind, dass nur eine gemeinschaftliche Besteuerung von Ehepaaren der richtige Weg sein kann. Auch sie bekommen mit unserer Initiative die Plattform, das durchsetzen zu können. Es gibt auch keinen Grund, gegen die Initiative zu sein, wenn man damit die Lebensmodelle und die Lebenspläne, die in der Gesellschaft Realität sind, abbilden will, weil man mit dieser Initiative nichts daran ändert und das Thema Ehe mit einer anderen Fragestellung in einem anderen Zusammenhang wird behandeln müssen.
Deshalb unterstütze ich selbstverständlich die Initiative. Ich bin mit Kollege Martin Schmid damit einverstanden, dass der Gegenentwurf gar nichts bringt, keinen Mehrwert bringt, im Gegenteil: Der politische Prozess bleibt dadurch blockiert. Er wird sogar noch länger blockiert bleiben, weil die Rahmenbedingungen für Veränderungen bei der Besteuerung nicht besser werden, wenn es dem Bund und der öffentlichen Hand mit den Finanzen wieder schlechtergeht.