Bischof Pirmin · Ständerat · 2015-03-04
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-04
Wortprotokoll
Ich bin eigentlich beeindruckt von der Debatte, die wir heute Morgen führen, und beeindruckt davon, wie sachlich ein emotionsgeladenes Thema im Ständerat behandelt werden kann. Es ergibt sich, und darüber [PAGE 57] freue ich mich auch, fast einstimmig die Aussage hier drin, dass ein Handlungsbedarf besteht und dass es nicht angeht, dass wir 31 Jahre lang einen Bundesgerichtsentscheid, der klar ist, vor uns herschieben, nichts tun und Tausende von Paaren in diesem Lande einfach in einer Diskriminierung belassen, obwohl wir das wissen und obwohl wir Lösungen hätten.
Ich bin auch erfreut darüber, dass der Bundesrat, Annahme empfiehlt; es kommt ja selten vor, dass er eine Volksinitiative unterstützt. Der Bundesrat macht das wahrscheinlich auch darum selten, weil ja in der Regel er selber Vorlagen bringen könnte, um Lösungen vorzuschlagen. Er war in dieser Frage eben blockiert und sieht in der Volksinitiative die Möglichkeit, diese Blockierung zu lösen.
Ich bin auch dankbar für die Äusserungen derjenigen, die gegenüber unserer Initiative skeptisch sind, und auch für die Aussage, wonach die Individualbesteuerung, Frau Keller-Sutter, eben wahrscheinlich doch nicht die Lösung sei. Sie sind unglücklich darüber. Oder Kollege Schmid Martin und Frau Kollegin Egerszegi-Obrist haben gesagt, dass der Gegenvorschlag, wie ihn der Nationalrat vorschlage, nichts bringe, weshalb sie und andere diesen Gegenvorschlag ablehnen würden.
Die heutige Debatte hat, glaube ich, immerhin auch ergeben, dass klar ist, worum es bei der Initiative und beim Gegenvorschlag eben nicht geht: Es geht nicht darum, Kollege Levrat, dass gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert werden sollen, im Gegenteil. Die Situation heute ist so, dass Ehepaare und eingetragene homosexuelle Partnerschaften in derselben Weise schlechtergestellt sind und im Vergleich zu anderen Formen des Zusammenlebens genau gleich diskriminiert werden. Die Initiative beseitigt diese Diskriminierung, die Initiative beseitigt also eben gerade auch die Diskriminierung der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - nicht umgekehrt. Die Initiative beseitigt sie nach 31 Jahren!
Es geht auch nicht darum - das hat die Debatte heute klärend ergeben, nach dem Wirbel, der sich in den letzten Wochen auch so ein bisschen im Wasserglas abgespielt hat -, dass die Initiative einen neuen Ehebegriff oder eine neue Ehedefinition einführen würde. Der Ehebegriff, wie ihn die Initiative verwendet, ist, würde ich mal sagen, deskriptiv. Er beschreibt die heutige Ehedefinition, wie sie existiert, wie sie in der Verfassung heute zwar nicht wörtlich steht, aber laut den Kommentatoren Verfassungsbestandteil ist, wie sie das Bundesgericht in konstanter Rechtsverwendung braucht und wie sie auch die Europäische Menschenrechtskonvention unangefochten verwendet.
Ich habe volle Sympathie auch für die Äusserung von Kollege Janiak. Mir ist bewusst, dass sich unsere Gesellschaft in einem grossen Wandel befindet, das hat Kollege Fournier vorhin auch angedeutet. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich auch die Definition der Ehe ändern kann. Das kann natürlich in jeder Gesellschaft geschehen, und das ist in einem demokratischen Staat demokratisch zu entscheiden. Ein solcher Entscheid - wenn wir also einen neuen Ehebegriff einführen würden - ist jedenfalls verfassungswürdig und könnte auch jederzeit mit einer Verfassungsinitiative erreicht werden. Aber er kann nicht einfach herbeigeredet werden. Wir haben heute einen existierenden Ehebegriff.
Sie wissen auch, dass ich das Partnerschaftsgesetz sehr vehement unterstützt habe. Ich selber bin im Vorfeld der Volksabstimmung zum Partnerschaftsgesetz aufgetreten, weil ich der Meinung war und bin, dass auch die gleichgeschlechtlichen Paare es verdienen, dass sie steuerrechtlich und übrigens auch erbrechtlich und sozialversicherungsrechtlich genau gleich gestellt werden wie die Ehepaare. Das ist der Rechtszustand, den wir heute haben. Sie sind in diesen Bereichen, um die es in der Initiative geht, vollkommen gleichgestellt.
Frau Kollegin Egerszegi und Herr Kollege Kuprecht: Bezüglich des Sozialversicherungssystems ist zu sagen, dass es heute nicht darum geht, das Rentensystem zu ändern, und es geht auch nicht darum, die Rentenfinanzierung zu ändern. Es geht nur darum - lesen Sie den Initiativtext -, dass die Ehe gegenüber anderen Lebensformen auch bei den Sozialversicherungen nicht benachteiligt werden darf. Und da sind die Initianten völlig gleicher Meinung wie der Bundesrat. Der Bundesrat sagt, bei der momentanen Rechnung gibt es wahrscheinlich keinen Korrekturbedarf, weil in der Summe die Gleichstellung besteht. Sie können nicht einfach die AHV-Rente alleine nehmen, die Erhöhung von 150 auf 200 Prozent. Vielmehr muss - ich habe das im Eintretensreferat gesagt, Herr Kollege Kuprecht - eine Gegenrechnung gemacht werden, mit den Witwenrenten, mit den Zuschüssen im Falle des Todes eines Ehepartners usw. In der Summe darf es keine Diskriminierung geben. Und das ist ja wohl eine Binsenwahrheit und eine Selbstverständlichkeit, das hoffe ich doch sehr. Wenn jetzt die Altersvorsorge 2020 kommt und einfach so die Witwerrente und die Witwenrente abgeschafft werden sollen, stellt sich allerdings dann schon die Frage, ob das Gleichgewicht noch gegeben ist. Einfach ohne Entschädigung hier die Ehepaare und die eingetragenen Partnerschaften zu benachteiligen wäre dann mit einer Gegenrechnung zu prüfen.
Der eigentliche materielle Entscheid, bei dem es wirklich zur Sache geht - deshalb ist heute auch richtigerweise schwergewichtig über das Steuerrecht gesprochen worden -, spielt sich im Steuerrecht ab. Denn im Steuerrecht hat das Volk nun wirklich die Möglichkeit, einen Entscheid zu fällen. Das Volk kann sich entscheiden, ob jetzt im Steuerrecht die konkrete Diskriminierung, die heute beschrieben worden ist und die seit 31 Jahren andauert, beseitigt wird oder nicht. Sie können das - die Begriffe gefallen mir eigentlich noch - mit Kollegin Keller-Sutter eine "Durchsetzungs-Initiative" nennen, oder Sie können das mit Kollege Luginbühl etwas sportlicher die "Direttissima" nennen. Es ist eben das, es ist dieser Systementscheid, der jetzt die Lösung ermöglicht, die 31 Jahre nicht möglich war. 31 Jahre lang hatten wir keine Lösung, weil wir uns, auf Deutsch gesagt, um den Systementscheid gedrückt haben. Jetzt geht es darum, mit dem Bundesrat und mit der Mehrheit der Kantone, man kann es historisch wirklich so sagen, diesen gordischen Knoten durchzuschlagen, damit jetzt die Banalität - es ist eine Banalität - der steuerrechtlichen Gleichberechtigung der Ehepaare und der gleichgeschlechtlichen Paare in eingetragener Partnerschaft durchgesetzt werden kann.
Ich bitte Sie daher, die Initiative zur Annahme zu empfehlen und den Gegenvorschlag abzulehnen.