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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2015-03-04

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-04

Wortprotokoll

Die Initiative will die vollständige Abschaffung der Heiratsstrafe, also nicht nur bei den Steuern, sondern auch bei den Sozialversicherungen. Geschätzte Vertreter der Initianten, das ist kein Nebenschauplatz. Sie führen in Ihren Unterlagen folgendes Beispiel an: Max Muster und Emma Beispiel leben zusammen und haben je eine maximale Altersrente von 2340 Franken pro Monat, also 4680 Franken pro Monat. Sind Max und Emma verheiratet, kommt Artikel 35 AHVG, die Plafonierung der Renten, zur Anwendung. Ihre Renten werden auf 150 Prozent des Höchstbetrages der Altersrente gekürzt, und sie erhalten nur 3510 Franken. Wenn sie nur zusammenleben würden, hätten sie 1170 Franken pro Monat mehr, also im Jahr über 14 000 Franken mehr.

Das scheint eine krasse Ungerechtigkeit zu sein, mit der wir Sozialpolitiker immer wieder konfrontiert werden. Ich habe aber ganz deutlich gesagt, dass es eine krasse Ungerechtigkeit zu sein scheint. Da heute die Ehepartner in der AHV als Einheit betrachtet werden, entstehen aufgrund des Zivilstandes auch Privilegien, die nachweislich in einer besseren Absicherung für Hinterlassene bestehen, dies im Unterschied zu Personen, die nur in einer lockeren Gemeinschaft zusammenleben. Ich fasse diese Privilegien kurz zusammen: Ehepartner sind bei der AHV von der Beitragspflicht befreit, wenn der andere Ehepartner mindestens 920 Franken in die AHV einbezahlt. Das kostet die AHV pro Jahr 300 Millionen Franken. Der überlebende Partner oder die überlebende Partnerin erhält von der AHV eine Witwen- oder Witwerrente; die Versicherung heisst ja auch nicht "Altersversicherung", sondern "Alters- und Hinterlassenenversicherung". Das kostet die AHV jährlich 1,5 Milliarden Franken. Für Verwitwete in schwierigen Verhältnissen gibt es einen Zuschlag auf die Witwenrente. Das kostet die AHV pro Jahr 1,2 Milliarden Franken. Mit der Plafonierung der Ehepaarrente werden jährlich zwei Drittel dieser Mehrauslagen für Verwitwete oder für die Befreiung von der Beitragspflicht finanziert.

Das heisst, wenn wir diese Heiratsstrafe in den Sozialversicherungen jetzt konsequent abschaffen würden, müssten wir die Beitragspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger durchziehen, egal ob sie berufstätig sind oder nicht. Wir müssten das in den Engadiner-Tälern, bei Herrn Engler, tun, wir müssten das im Muotathal, bei Herrn Föhn, tun - diese Beitragspflicht würde dann gelten. Das würde aber auch den Wegfall der Witwen- und Witwerrenten bedeuten, das würde auch den Wegfall des Zuschlages für die Rente von Verwitweten bedeuten. Schauen Sie, liebe Befürworterinnen und Befürworter: Wollen wir das? Man kann natürlich jetzt auch sagen: "Das lassen wir weiter bestehen." Gut, dann müssen wir aber 3,5 Milliarden Franken mehr pro Jahr für die AHV aufbringen, in einer Zeit, in der wir die Finanzierung der heutigen AHV-Renten wegen der demografischen Entwicklung als Herausforderung bewältigen müssen. Das ist ja das Thema der Altersvorsorge 2020, mit der sich zurzeit Ihre SGK beschäftigt. Ich möchte die Frau Bundesrätin fragen, ob das im Sinne des Bundes ist; der Bundesrat befürwortet ja diese Initiative, und gleichzeitig will er Sparmassnahmen in der Altersvorsorge durchführen.

Diese Forderung der Gleichbehandlung in den Sozialversicherungen ist für mich noch nicht reif. Es ist vielleicht eine Frage der Zeit, bis wir eine individuelle Steuer und eine individuelle Rente haben, aber in unseren ländlichen Gegenden brauchen wir eine gute Alters- und Hinterlassenenvorsorge. Da bin ich, das gebe ich offen zu, konservativer als Kollege Föhn, konservativer als andere Kolleginnen und Kollegen. Deshalb werde ich die Initiative wie auch den Gegenvorschlag aus sozialpolitischen Gründen ablehnen.

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