Hefti Thomas · Ständerat · 2015-03-04
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Initiative gesamthaft als gültig zu erklären, wie das auch der Bundesrat will. Ich bitte Sie auch, den Antrag der Minderheit Cramer abzulehnen. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt.
Ist es, wenn man von der Ehe spricht, derart ausserhalb der Materie, wenn definiert wird, was man unter Ehe versteht? Ist es derart abwegig, dass man zum Instrument der Ungültig- bzw. Teilungültigerklärung greifen muss? Ich glaube es nicht. Die Ungültig- oder Teilungültigerklärung einer Initiative ist etwas Schwerwiegendes, etwas ganz Gravierendes. Vergessen wir auch nicht, dass durch den neuen Artikel 14 Absatz 2, sofern er denn von Volk und Ständen angenommen würde, Artikel 8 der Verfassung nicht ausser Kraft gesetzt würde. Wir haben Initiativen als gültig betrachtet, bei denen man sich viel eher hätte fragen können, ob man eine Ungültig- oder Teilungültigerklärung ins Auge fassen müsse. Ich nenne als Beispiele die Ecopop- und die Verwahrungs-Initiative - um nicht weitere nennen zu müssen, die es auch noch gab.
Irgendwie hätte ich deshalb Mühe, diesen ersten Satz als ungültig zu erklären. Ich möchte diesen Satz allerdings politisch nicht. Deshalb lehne ich ja auch die Initiative ab und folge dem Gegenvorschlag, den Ihnen die Kommission empfiehlt. Lassen wir doch in diesem Punkt Volk und Stände sprechen. Die Botschaft ist zu diesem Punkt derart klar und kurz, dass ich einmal davon ausgehe, dass er im Bundesrat wirklich klar war und dass es keine Bedenken gab, diese Initiative als gültig zu erklären.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.