Frehner Sebastian · Nationalrat · 2015-03-18
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-18
Wortprotokoll
Durch die zunehmende fachliche Spezialisierung im Gesundheitswesen sind immer mehr Gesundheitsfachpersonen aus verschiedenen Berufsgruppen mit der Behandlung eines Patienten betraut. Auch die Zahl der Daten steigt. Gesundheitsfachpersonen sollten möglichst Kenntnis über diese Daten haben, um die Patienten optimal zu betreuen. Die Gefahr, dass gewisse Behandlungen in Unkenntnis der Daten fälschlicherweise oder mehrfach vorgenommen werden, steigt. Dies führt dazu, dass die Qualität der Behandlung suboptimal ist und unnötige Kosten generiert werden. Ein einfacher und sicherer Zugriff auf für die Behandlung wichtige Daten verbessert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Leistungsanbietern. Deshalb braucht es aus Sicht Ihrer Kommission ein elektronisches Patientendossier. Die Einführung desselben wird zu einer Steigerung der Qualität der Behandlung führen, die Patientensicherheit erhöhen und die Kosteneffizienz steigern.
Dass das Führen eines elektronischen Patientendossiers gemäss Botschaft des Bundesrates nur für Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime obligatorisch sein soll, für die ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen und für die Patienten aber freiwillig, ist einerseits aus Sicht der politischen Durchsetzbarkeit verständlich. Andererseits darf man sich keine Illusionen machen: Wirklich etwas bringen wird die [PAGE 429] Einführung eine solchen elektronischen Dossiers erst dann, wenn alle Player des Gesundheitswesens mitmachen.
Der Bundesrat wollte mit seinem Entwurf wohl nicht auf zu grossen Widerstand stossen. Wir werden aber sehen, dass die Entwicklung in Richtung einer flächendeckenden Anwendung solcher elektronischer Dossiers gehen wird. Deshalb möchte die Kommission weiter gehen als der Bundesrat und alle Leistungserbringer zur Verwendung eines elektronischen Patientendossiers verpflichten. Nur für die Patienten soll ein solches freiwillig bleiben. Wenn wir aber einen Blick in die Zukunft werfen, sehen wir, dass nach Annahme des Gesetzes wohl zuerst mit Anreizen gearbeitet werden wird, um Patienten dazu zu bewegen, ein elektronisches Patientendossier zu führen, zum Beispiel über Prämienrabatte im KVG. Längerfristig wird sich dieser virtuellen Entwicklung wohl niemand entziehen können.
Der Entwurf regelt weiter wichtige Voraussetzungen für die Einführung eines Patientendossiers wie die Einwilligung des Patienten, die Patientenidentifikation, den Zugang zum Dossier, die Aufgaben von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften, die Zertifizierung, die Aufgaben des Bundes, die Finanzhilfen, welche zur Etablierung des Systems notwendig sind, sowie Strafbestimmungen.
Ihre Kommission hat an der Sitzung vom 14. November 2014 einstimmig beschlossen, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten. Ich bitte Sie, ihr zu folgen.