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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2015-03-18

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-18

Wortprotokoll

Meine Minderheit beantragt die ersatzlose Streichung von Artikel 59a KVG und unterstützt damit den Antrag von Bundesrat und Ständerat, auf das Obligatorium für die Ärzteschaft und andere Leistungserbringer zu verzichten und die doppelte Freiwilligkeit bei diesen Punkten einzuführen. Dies bedeutet, dass das Anbieten bzw. die Anwendung des elektronischen Patientendossiers sowohl für die Patienten als auch für die Leistungserbringer freiwillig sein soll. Davon ausgenommen werden sollen gemäss Vorlage des Bundesrates nur Spitäler und andere stationäre Leistungserbringer, dies verbunden mit einer fünfjährigen Übergangszeit.

Meine Minderheit ist daran interessiert, dass das elektronische Patientendossier möglichst schnell und auch ohne Umwege über eine Referendumsabstimmung in die Praxis eingeführt wird. Der Antrag der Kommissionsmehrheit, bei Artikel 59a ein Obligatorium für die Ärzteschaft und andere Leistungserbringer zu stipulieren, ist zwar gut gemeint, aber in Bezug auf eine zügige Einführung des elektronischen [PAGE 445] Patientendossiers kontraproduktiv, weil sie bei den Leistungserbringern Widerstände aufbaut. Es ist zu befürchten, dass dieses Obligatorium die verschiedenen Leistungserbringer dazu bringen wird, das Referendum zu ergreifen - die kürzliche Managed-Care-Abstimmung lässt grüssen. Zudem ist festzustellen, dass die mit dem Mehrheitsantrag verbundene zehnjährige Übergangszeit wahrscheinlich nicht viel bringt, sondern vielmehr zu einer weiter verzögerten Einführung des elektronischen Patientendossiers in die Praxis führt. Auch bei diesem Punkt ist das Konzept des Bundesrates mit der fünfjährigen Übergangszeit für die stationären Leistungserbringer überzeugender.

Die Minderheit ersucht Sie aus all diesen Gründen, den liberaleren Minderheitsantrag zu unterstützen, so wie es der Bundesrat, der Ständerat und auch die FDP-Liberale Fraktion tun.