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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-03-18

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-03-18

Wortprotokoll

Wir möchten mit diesem Gesetz ja auch Anreize schaffen, E-Health voranzutreiben. Mit diesem Minderheitsantrag passiert aber genau das Gegenteil. Wir kommen damit nämlich zu Bestimmungen, welche die Gefahr eines Referendums gegen dieses Gesetz mit sich bringen. Die Minderheit Weibel verlangt Prämienermässigungen für Patientinnen und Patienten, die ein elektronisches Patientendossier führen. Dieser Antrag ist völlig systemfremd. Wir befinden uns im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung; dort dürfen keine Gewinne generiert werden. Prämienermässigungen können bei denjenigen Modellen gewährt werden, in denen es zu entsprechenden Kosteneinsparungen kommt. Die Einführung von E-Health ist aber ein Milliarden-Investitionsprojekt. Das bringt Kosten. Wenn Sie denken, dass es damit im Bereich der Gesundheitsversorgung schlussendlich zu einem Effizienz- und Kostengewinn kommen wird, so dürfen Sie das tun. Wir können [PAGE 444] dann in zehn oder zwanzig Jahren wieder darüber sprechen. Aber für mindestens ein Jahrzehnt sind wir weit davon entfernt, einen Break-even zu erreichen, indem die mit E-Health generierten Investitions- und Betriebskosten amortisiert werden. Es ist eigenartig, an dieser Stelle Prämienermässigungen oder spezielle Prämienmodelle zu verlangen, denn das hat im System des KVG gar keinen Platz. Das ist das eine.

Das andere ist das Folgende - und damit komme ich zurück zu Artikel 3, bei dem meine Minderheit verlangte, dass dem Patienten und der Patientin kein Nachteil erwachsen darf, wenn sie kein elektronisches Patientendossier führen -: Wenn Sie einem Patienten, der kein elektronisches Patientendossier führt, keine Prämienermässigung bieten, ist das ein Nachteil. Wir können uns dann noch über die Wortwahl streiten, darüber, ob das Patientendossier einen Einfluss auf die Behandlungsart hat oder nicht - aber kommunizieren Sie das einmal der Öffentlichkeit!

Es soll also kein Nachteil sein, wenn Patienten kein elektronisches Patientendossier führen, obwohl sie dann mehr Prämien bezahlen! Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger werden nicht mehr lange fackeln, wenn es um ein Referendum geht, und sie werden darüber diskutieren, wie "Behandlungen" zu interpretieren ist. Sie werden dieses Gesetz ablehnen. Damit schütten Sie das Kind mit dem Bade aus. Ich fände das schade.

Ich bitte Sie deswegen sehr, den Antrag der Minderheit Weibel abzulehnen.