Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-18
Wortprotokoll
Das neue Finanzmarktinfrastrukturgesetz regelt die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen sowie sämtliche Verhaltenspflichten, welche die Marktteilnehmer beim Effekten- und Derivatehandel zu beachten haben. Das sind die Marktverhaltensregeln. Dieses Gesetz ist ein sehr technisches Gesetz, es wurde verschiedentlich gesagt. Es ist ein notwendiges Gesetz für unsere Finanzbranche. Auch für den Werkplatz Schweiz ist es von grosser Bedeutung. Das ist auch der Grund dafür, dass wir es in der WAK des Nationalrates, obwohl es komplex und sehr schwierig ist, in einer relativ kurzen Frist haben durchberaten können. Ich möchte mich für die gute Vorbereitung und Arbeit herzlich bedanken. Ich bin froh, wenn wir dieses Gesetz fristgerecht über die Bühne kriegen.
Finanzmarktinfrastrukturen sind Einrichtungen, über welche die Finanzmarktteilnehmer Finanzinstrumente handeln, abrechnen und abwickeln können. Sie sind damit das Getriebe der Finanzmärkte. Zu diesen Finanzmarktinfrastrukturen zählen Börsen und andere Handelssysteme, aber auch zentrale Gegenparteien, Zentralverwalter, Zahlungssysteme und Transaktionsregister. Zu den Marktverhaltensregeln zählen sämtliche Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmer beim Effekten- und Derivatehandel. Dies betrifft also den Handel mit Derivaten, die Offenlegung von Beteiligungen, die Öffentlichkeit der Kaufangebote sowie den Insiderhandel und die Marktmanipulation. [PAGE 456]
Wenn Sie das so hören, werden Sie feststellen, dass nicht alles neu ist, worüber wir jetzt sprechen. Wirklich neu sind nur - aber immerhin - die Regeln zum Derivatehandel. Die übrigen Marktverhaltensregeln sind bereits heute in Börsengesetz vorhanden. Damit möchte ich gerne Herrn Nationalrat Matter darauf hinweisen - jetzt ist er nicht hier, aber ich werde es ihm noch sagen -, dass die Strafbestimmungen, die er als absurde Regelungen bezeichnet hat, bereits heute in den geltenden Gesetzen vorhanden sind; desgleichen die Strafbestimmungen, mit denen fahrlässiges Verhalten geahndet werden soll. Es wird also überhaupt nichts einfach so in das neue Finanzmarktinfrastrukturgesetz übernommen.
Was ist die Zielsetzung dieses Gesetzes? Finanzmarktinfrastrukturen kommt oft monopolähnlicher Charakter zu, und sie sind auch stark international vernetzt. Das heisst, es besteht mit diesen Finanzmarktinfrastrukturen potenziell auch ein Risiko für die Stabilität des Finanzsystems. Die Finanzmarktkrise von 2008 hat das Bewusstsein für die Bedeutung der Finanzmarktinfrastrukturen geschärft und auch die internationalen Standardsetter veranlasst, die bisherigen Standards für Finanzmarktinfrastrukturen zu überarbeiten.
Die Finanzmarktkrise 2008 hat auch aufgezeigt, dass die mangelnde Transparenz und ungenügende Besicherung auf den Märkten für ausserbörslich gehandelte Derivate - das heisst für die OTC-Derivate, aufgrund ihrer starken internationalen Vernetzung und auch des grossen Handelsvolumens, das sie haben, und der Ausfallrisiken, die bestehen - die Stabilität des ganzen Finanzsystems beeinträchtigen und gefährden können. Als Folge dieser Erkenntnis beschlossen die G-20-Länder im September 2009, die Verpflichtungen, über die wir heute auch diskutieren, vordringlich umzusetzen.
Es handelt sich um folgende Verpflichtungen: die standardisierten OTC-Derivatekontrakte über zentrale Gegenparteien abzurechnen, also die Abrechnungspflicht; sämtliche OTC-Derivatetransaktionen an Transaktionsregister zu melden, das ist die Meldepflicht; standardisierte OTC-Derivatetransaktionen, falls geeignet, über Börsen oder andere elektronische Plattformen zu handeln, das ist die dritte Pflicht, die Plattformhandelspflicht; und schliesslich, als vierte Pflicht, die Risikominderungspflicht, die Pflicht zu höheren Kapitalhinterlegungen, also höhere Kapitalanforderungen.
Zwischenzeitlich, das heisst bis Ende letzten Jahres, haben die meisten Staaten diese Verpflichtungen zum OTC-Derivatehandel umgesetzt. Insbesondere auch die für die Schweiz wichtigen Handelspartner wie die EU, die USA und, soweit es den Finanzmarkt anbelangt, auch Singapur, haben diese Verpflichtungen umgesetzt. Wir, das heisst die Schweiz, genügen als eines der wenigen verbleibenden Länder den internationalen Standards noch nicht vollumfänglich. Das zeigt sich auch im Fortschrittsbericht des Financial Stability Board. Darin sehen Sie, dass wir hier noch etwas Nachholbedarf haben. Aber mit dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz werden wir die Anforderungen dann selbstverständlich erfüllen.
Das ist über diese G-20-Empfehlungen oder -Voraussetzungen hinaus auch deshalb wichtig, weil die EU-Erlasse die Äquivalenzanforderungen vorsehen; Herr Nationalrat Caroni hat darauf hingewiesen. Äquivalenzanforderungen stellen für den Marktzutritt von Finanzmarktinfrastrukturen ein Hindernis dar. Gerade deshalb haben wir, wenn wir nur an unsere Börse denken, ein grosses Interesse daran, hier keine Hindernisse mehr zu haben.
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz hat drei Kernpunkte: Der erste Bereich sind die Finanzmarktinfrastrukturen - wir werden über die Dreiteilung Börse, multilaterale Handelssysteme und organisierte Handelssysteme noch diskutieren. Der zweite grosse Bereich sind die Marktverhaltensregeln mit den neuen Vorschriften zum Derivatehandel. Der dritte Bereich ist die Änderung anderer Erlasse. Da geht es darum, die Bestimmungen zur Amtshilfe im Finanzmarktaufsichtsgesetz einheitlich zu regeln, auch analog zu dem, was wir im Steueramtshilfegesetz haben; wir werden auch darüber in der Detailberatung noch diskutieren.
Mit der Vorlage, die Sie zu behandeln haben, wird eine einheitliche, an die Entwicklung des Marktes und an internationale Vorgaben angepasste Regulierung vorgesehen. Wir erreichen damit - und das im heutigen Moment, in dem viel Unsicherheit herrscht - Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit für den Finanzplatz Schweiz. Der Finanzplatz kann mit dieser Regulierung nachhaltig gestärkt werden.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und diese so, wie sie Ihnen vorliegt, zu verabschieden.