Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-03-18
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-18
Wortprotokoll
Gerne nehme ich im Folgenden für die SVP-Fraktion zu den Minderheitsanträgen im ersten Block Stellung.
Louis Schelbert möchte mit seiner Minderheit bei Artikel 20 Absatz 2 den folgenden Satz einfügen: "Lohnpolitik und Anreizsysteme dürfen Mitarbeitende nicht in Interessenkonflikte führen." Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass im Finanzmarktinfrastrukturgesetz keine zusätzliche Regulierung der Lohnpolitik und der Anreizsysteme der privatwirtschaftlich organisierten Finanzmarktinfrastrukturen eingebracht werden muss. Wir bitten Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 30 Absatz 2, welcher den algorithmischen Handel, den Hochfrequenzhandel und vergleichbare Handelspraktiken stärker regulieren möchte, wurde von linker Seite in die Kommission eingebracht und fand überraschend eine Mehrheit, da einige Kommissionsmitglieder, welche den Antrag abgelehnt hätten, nicht anwesend waren. Als Argument dafür, dass man diese Ergänzung annehmen sollte, wurde die Volksinitiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!" angeführt. Ich bitte Sie, hier nicht ein weiteres Mal in vorauseilendem Gehorsam mehr Regulierung zu schaffen, sondern zuerst das Volk entscheiden zu lassen. Zudem geht es bei diesem Absatz um die Vermeidung von Störungen in einem Handelssystem. Die Regulierung des Hochfrequenzhandels gehört hier sicherlich nicht dazu.
Ich bitte Sie auch, dem Antrag der Minderheit Matter zu Artikel 32 Absatz 4 zuzustimmen, der von Herrn Matter bereits begründet worden ist: "Kundendaten sind vom gegenseitigen Informationsaustausch mit ausländischen Handelsüberwachungsstellen ausgenommen." Die Verwaltung argumentiert, dass Handelsplätze grundsätzlich nicht über Informationen, welche den Endanleger beträfen, verfügen würden. Mit dieser Begründung der Verwaltung bitte ich Sie umso mehr, hier Rechtssicherheit zu schaffen und alleine den Schweizer Handelsüberwachungsstellen den Zugang zu Kundendaten - insbesondere bei Verdacht auf ein marktmissbräuchliches Verhalten wie z. B. Insiderhandel - zu erlauben.
Kollege Jans möchte mit seinem Minderheitsantrag zu Artikel 35 Absatz 2 im Börsenreglement auch den Schutz der Anleger und den volkswirtschaftlichen Nutzen von Effekten verankert wissen. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, da es nicht Sache der Börse sein kann, anstelle der Anleger über den wirtschaftlichen Nutzen einer Effekte zu entscheiden. Zudem wäre dies eine starke Einmischung in die Eigentumsfreiheit des Anlegers.
Schliesslich komme ich noch zur letzten Minderheit, zum Minderheitsantrag Schelbert auf Seite 28 der deutschen Fahne. Hier sollen bei organisierten Handelssystemen Eigengeschäfte verboten werden. Wir sind der Meinung, dass dieser Antrag hier am falschen Ort ist, da wir im Finanzmarktinfrastrukturgesetz die Finanzmarktinfrastrukturen und nicht die Banken regulieren. Entsprechend gehe ich hier nicht weiter auf die Thematik ein. Diesen Antrag müsste Kollege Schelbert wohl bei der Beratung des Finanzdienstleistungsgesetzes (Fidleg) wieder einbringen.