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Maier Thomas · Nationalrat · 2015-03-19

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-19

Wortprotokoll

Unserer Meinung nach ist dies der einzige Bereich, in dem die Verwaltung leider überzogen hat und faktisch einen starken, negativen Swiss Finish geschaffen hat. Die Strafbestimmungen, wie sie in der ursprünglichen Fassung enthalten sind, sind äusserst hart, wenn nicht sogar extrem hart formuliert. Für uns Grünliberale ist es klar: Bestrafung bei Vorsätzlichkeit muss sein. Fakt ist aber, dass bis heute bei Fehlverhalten ausschliesslich Firmen bestraft werden und neu einzelne Mitarbeiter bestraft werden sollen, inklusive Einträgen ins Strafregister, und dies auch bei Fahrlässigkeit.

In der Kommission ist es in der Detailberatung vor allem bei den Bestimmungen in den Artikeln 145 und 146 gelungen, in Wahrung bisherigen Rechts eine massvolle Anpassung vorzunehmen. Vor allem die Bereiche in den Artikeln 145 und 146 kommen teilweise aus bereits bestehenden Gesetzen. Obwohl sich diese Bestimmungen in der Praxis eigentlich nicht bewährt haben und wohl auch darum selten angewandt werden, sind die Grünliberalen im Rahmen dieser Diskussion bereit, hier nicht hinter bestehendes Recht zurückzugehen. Im Sinne eines Kompromisses und um einen gangbaren Weg zu finden, folgen wir hier also der Mehrheit der Kommission.

Anders sieht die Sachlage beim komplett neuen Artikel 147 aus, mit dem Verletzungen betreffend den Derivatehandel geahndet werden sollen. Hier besteht die Gefahr, dass einfache Softwareentwickler, die aus Versehen einen Fehler machen, plötzlich mit Strafregistereinträgen konfrontiert würden. Im Ausland kennt man im Übrigen keine solchen Strafbestimmungen; bei uns würden dann Mitarbeiter wegen einfacher Fehler Strafregistereinträge kassieren.

Fazit: Im Sinne eines Kompromisses folgen wir ausser bei Artikel 147 Absatz 2 überall der Mehrheit der Kommission. Hier stimmen wir der Minderheit zu, die die Fahrlässigkeit richtigerweise ganz streichen möchte.