Matter Thomas · Nationalrat · 2015-03-19
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19
Wortprotokoll
Bei den von mir vertretenen Minderheitsanträgen in diesem Block 4 handelt es sich primär um eine Entschärfung der Strafbestimmungen. Gestützt auf das Finanzmarktinfrastrukturgesetz werden jährlich mehrere Millionen Transaktionsmeldungen an das Transaktionsregister erfolgen. Auch werden Zehntausende von Derivategeschäften abgeschlossen. Fehler sind dabei unvermeidbar. Die Bestrafung von Mitarbeitern - und darum geht es hier -, etwa weil eine Meldung unvollständig oder unrichtig ist, wäre absolut unverhältnismässig. Dass Sachbearbeiter der betroffenen Unternehmen, von KMU, für Flüchtigkeitsfehler oder interne IT-Systemfehler strafrechtlich verfolgt werden sollen, kann nicht sein. Finanzinstitute sind sowieso beaufsichtigt, auch was die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung betrifft. Die Unternehmen ausserhalb der Finanzbranche bzw. deren Mitarbeiter bei Fahrlässigkeit derart zu bestrafen hat nichts mehr mit einer liberalen Wirtschaftsordnung zu tun. Diese Tendenz ist bedenklich, und es gilt, sie zu stoppen.
Selbst Emir, also die EU-Gesetzgebung in diesem Bereich, sieht nur verwaltungsrechtliche und keine strafrechtlichen Sanktionen vor, insbesondere nicht bei Fahrlässigkeit. Die Herabsetzung des Strafrahmens bei Fahrlässigkeit bringt für die betroffenen Mitarbeiter eine teilweise Entlastung; sie werden dennoch bestraft und erhalten einen Strafregistereintrag. Bei all diesen Strafbestimmungen gilt es, den gesunden Menschenverstand zu wahren.
Deshalb bitte ich Sie, auch im Namen des Schweizer Finanzplatzes, sämtliche Minderheitsanträge in Block 4 zu unterstützen.