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Maier Thomas · Nationalrat · 2015-03-19

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-19

Wortprotokoll

Mit diesem Block kommen wir zum Kern der Vorlage. Erlauben Sie mir einleitend einen grundlegenden Gedanken: Mit dem Konzept der kleinen finanziellen Gegenparteien und den Schwellenwerten für die nichtfinanziellen Gegenparteien sowie den dadurch massiv vereinfachten Pflichten im Derivatehandel für die Kleinen ist der Schweiz hier eine gute Vereinfachung gelungen, die in der Variante des Bundesrates obendrein noch international kompatibel ist. Wichtig ist, dass die Schwellenwerte in der Praxis dann hoch genug angesetzt werden.

Eine Minderheit versucht, in diversen Artikeln jetzt noch mehr Ausnahmen zu schaffen. Würden wir diese Minderheitsanträge annehmen, wäre die Vorlage wohl nicht mehr international kompatibel - mit Ausnahme eines Minderheitsantrages, ich komme dann darauf zurück. In diesem Sinne werden die Grünliberalen mit einer einzigen Ausnahme überall der Mehrheit folgen.

Unserer Meinung nach ist beispielsweise eine Ausnahme der Pensionskassen nicht möglich. Gerade grosse Pensionskassen sind in diesem Bereich systemrelevante Player - vielleicht sogar noch mehr, als es kleinere Banken sind. Pensionskassen wären, ginge es nach der Minderheit, ganz befreit, obwohl sie grosse Volumen stemmen, gleich wie kollektive Kapitalanlagen. Fakt ist, dass die ganze Branche, also auch die Pensionskassen selber und die Asset-Manager, dem zustimmt.

Viele Leute haben heute einen Grossteil ihrer Vermögen in den Pensionskassen investiert oder sind mit ihrer Vorsorge an sie gebunden. Wir können es uns nicht leisten, in diesem Bereich ein Debakel zuzulassen. Die Pensionskassen sind also systemisch relevant. Aus diesem Grund ist es richtig, dass auch sie diesem Gesetz unterstellt sind. Es kommt dazu, dass sie unter dem Gesichtspunkt der Informationstechnologie die Pflichten wahrscheinlich relativ einfach erfüllen können.

Noch ein paar Worte zum Grundgedanken des von Herrn Matter vorgeschlagenen Opting-in-Regimes für die Kleinen: Das tönt aus liberaler Sicht grundsätzlich recht verlockend. Es gibt aber ein grosses Problem mit der Äquivalenz; das ist eine Realität, der wir uns einfach nicht verschliessen können. Nichtfinanzielle Gegenparteien könnten dann auch keine Ausnahmen für gruppeninterne Transaktionen nutzen.

Bei Artikel 103 Absatz 3 werden wir der Minderheit II zustimmen. Hier liegt tatsächlich eine Vereinfachung vor, vor allem für KMU, die wohl international kompatibel ist und vor allem nichtsystemrelevante Firmen betrifft. In diesem Sinne bitte ich Sie, dort der Minderheit II zu folgen, ansonsten der Mehrheit.