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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-07

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln. Warum? Der Bundesrat lässt sich vor allem von den folgenden Gründen leiten:

Der Grundsatz der Nachhaltigkeit ist im Zusammenhang mit der Verfassungsreform bereits eingehend diskutiert worden. In der neuen Bundesverfassung wird er gleich mehrfach zum Ausdruck gebracht, insbesondere in der Präambel, im Zweckartikel - Artikel 2 -, in Artikel 73, wo die ökologische Dimension des Nachhaltigkeitsgrundsatzes als Einleitung des Abschnittes über Umwelt und Raumplanung konkretisiert wird, und schliesslich auch in Artikel 104, im Landwirtschaftsartikel, wo hervorgehoben wird, dass die landwirtschaftliche Produktion nachhaltig sein soll.

Die Verankerung im Zweckartikel der Verfassung bedeutet, dass der Grundsatz in allen Bereichen und auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit gilt. Der Grundsatz der Nachhaltigkeit macht ein Anliegen deutlich, das querschnittartig in allen Bereichen zum Tragen kommen soll. Der Zweckartikel nennt die nachhaltige Entwicklung in einem umfassenden, die ökologische, ökonomische und die soziale Dimension einschliessenden Sinn. Sie muss deshalb für die gesamte staatliche Tätigkeit berücksichtigt werden. Deshalb ist es aus der Sicht des Bundesrates nicht angezeigt, den Nachhaltigkeitsgedanken noch in weiteren Bestimmungen der [PAGE 59] Bundesverfassung explizit zu erwähnen. Andernfalls droht die Verfassung an Übersichtlichkeit und Lesbarkeit zu verlieren, ohne an Klarheit und Verbindlichkeit zu gewinnen.

Es ist unklar, was auf Verfassungsstufe überhaupt noch zusätzlich getan werden könnte. Das Konzept der Verfassungsreform sah Reformpakete für jene zusammenhängenden Teilbereiche vor, in denen grössere materielle Neuerungen beabsichtigt waren. Eines dieser Pakete, die Justizreform, kommt am nächsten Wochenende zur Abstimmung. Es fällt schwer, sich heute auf Verfassungsstufe ein Reformpaket zur Nachhaltigkeit vorzustellen, nachdem die wichtigsten Anliegen bereits realisiert oder in Angriff genommen worden sind.

Andere Anliegen betreffen nicht die Verfassungsstufe. Ansatzpunkte für das Nachhaltigkeitsprinzip sind zurzeit eher die Gesetzesebene und der Vollzug. Hier sind aus der Sicht des Bundesrates zahlreiche Massnahmen sinnvoll und nötig. Der Bundesrat hat diese Massnahmen in seinem Strategiebericht, der Ihnen 1997 zur Kenntnis gebracht worden ist, aufgezeigt. Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, dass diese so genannten Rio-Beschlüsse konsequent umgesetzt werden; er nimmt somit den Grundsatz der Nachhaltigkeit ernst. Falls es sich erweisen sollte, dass die auf Gesetzesstufe und im Rahmen des Vollzuges möglichen Massnahmen nicht genügen, wäre die Frage allfälliger Massnahmen auf der Verfassungsebene zu prüfen.

Ich bitte Sie deshalb, der Umwandlung in ein Postulat zuzustimmen. Der Bundesrat macht sich dennoch Überlegungen, wie ein solches Verfassungspaket zum Thema Nachhaltigkeit aussehen könnte.