Niederberger Paul · Ständerat · 2014-12-09
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, mit der Minderheit zu stimmen.
Die Zielsetzungen des Finanzausgleichs waren die folgenden:
1. Es sollte Transparenz geschaffen werden. Beim alten Finanzausgleich soll nur eine Person in der Eidgenössischen Finanzverwaltung gewusst haben, wie dieser funktionierte - das sagte man. Ich unterstreiche einfach die Wichtigkeit der Transparenz.
2. Es ging darum, die Aufgabenteilung vorzunehmen. Entweder übernimmt der Bund die Aufgaben, oder die Kantone übernehmen sie. Daneben gab es einige wenige andere Aufgaben, die sogenannten Verbundaufgaben.
3. Ein weiteres Ziel war es, jeden Kanton mit genügend finanziellen Mitteln, mit nichtzweckgebundenen Mitteln auszustatten, damit die Unterschiede in der Steuerbelastung [PAGE 1223] kleiner werden und die Handlungsfähigkeit jedes Kantons gewährleistet werden kann.
Was wären die Alternativen gewesen? Es wurde schon erwähnt: Alternativen wären Gebietsreformen oder allenfalls eine materielle Steuerharmonisierung. Bei einer materiellen Steuerharmonisierung wären meines Erachtens alle nur Verlierer, weil dann die Staatsquote ziemlich stark ansteigen und kein Anreiz mehr bestehen würde, mit den finanziellen Mitteln haushälterisch umzugehen.
Das Werk wurde in einer intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen erarbeitet. Der Prozess dauerte rund zehn Jahre. Beinahe wäre er gescheitert, wenn nicht am Ende die grosszügige Härtefallklausel zu einer Akzeptanz geführt hätte.
Nun zeigt der Wirksamkeitsbericht, dass die Mindestausstattung zum Teil über den angestrebten 85 Prozent liegt. Die Geberkantone werden immer mehr belastet, und sie leiden vor allem unter der unseligen Solidarhaftung. Ich muss Ihnen nicht erklären, worum es dabei geht; es ist allen bewusst und bekannt. Die ressourcenstarken Kantone haben ihre Anliegen und Forderungen bereits mehrmals und schon seit längerer Zeit formuliert. Parlamentarische Vorstösse und Standesinitiativen wurden aber im Parlament jeweils abgeschmettert.
Nun liegt ein moderater Vorschlag des Bundesrates vor. Ich muss es sagen: Ich bin enttäuscht von der Finanzkommission. Sie ist nicht bereit, diesen kleinen Schritt, den der Bundesrat vorschlägt, mitzutragen. Wir haben aber heute in diesem Rat die Möglichkeit, das zu korrigieren. Was zeichnet unser Land aus? Was wird so gerne an politischen Veranstaltungen und an Reden mit Stolz hervorgehoben? Es sind der Zusammenhalt und die Solidarität in unserem Land. Diese Solidarität würde im vorliegenden Geschäft für einmal nicht in Richtung der Nehmer gehen, sondern eben gerade umgekehrt in Richtung der Geber. Was nützt es der Schweiz, wenn die ressourcenstarken Kantone immer schwächer werden und an Handlungsspielraum und an Attraktivität verlieren? Nichts, aber auch gar nichts. Die Unterstützung der Vorlage des Bundesrates wäre auch ein staatspolitisch wichtiges Zeichen.
Ich komme nun kurz zur Standesinitiative Nidwalden 14.300. Ich stelle Ihnen keinen Antrag, dass Sie dieser Initiative Folge geben sollen: Das würde auf dem Abstimmungstableau ein sehr tristes Bild abgeben, und das erspare ich mir lieber. Ich wünsche mir lediglich, dass bei der Anhörung eines Regierungsrates ein respektvolles Vorgehen gewählt wird. Der Finanzdirektor des Standes Nidwalden wurde zur Anhörung in die Finanzkommission eingeladen. Gleich zu Beginn der Anhörung wurde ihm gesagt, dass die Kommission bereits entschieden habe, und das geht meines Erachtens nicht. Ich bitte also alle Kommissionen, wenn sie jeweils ein Mitglied einer Regierung anhören wollen, dieses auch wirklich anzuhören. Unser Finanzdirektor konnte dann nur noch, quasi pro forma, während rund fünfzehn Minuten sein Anliegen erörtern. Es war nicht nur ein Anliegen des Standes Nidwalden, sondern es ging um eines, das eben die Geberkantone schon längstens haben. Diesbezüglich kann ich das Vorgehen der Finanzkommission nicht verstehen. Wenn es aus irgendwelchen Gründen tatsächlich so gewesen ist, dass schon vorher entschieden worden war, dann hätte mindestens noch die Möglichkeit bestanden, das in einem kurzen Telefonanruf der zuständigen Stelle des Kantons Nidwalden mitzuteilen, sodass der Regierungsvertreter die Reise gar nicht hätte antreten müssen.