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Bieri Peter · Ständerat · 2014-12-09

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-09

Wortprotokoll

Die Vertreter der Geber- und der Nehmerkantone werden sich heute in schöner Reihenfolge abwechseln. Heute geht es um die Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsjahre 2016-2019. Damit ist auch schon gesagt, dass wir hier nicht über all jene Elemente des NFA sprechen und schon gar nicht beschliessen können, welche die Voraussetzung zur Berechnung der beiden Zahlungsgefässe Ressourcenausgleich einerseits und Lastenausgleich andererseits bilden. Die Berechnungen der Zahlen stützen sich, wie der Bundesrat in der Botschaft schreibt, auf die Ergebnisse des im Vorfeld erarbeiteten Wirksamkeitsberichtes, der dieser Botschaft vorangeht. Dieser legt denn auch in einer breiten Auslegeordnung und Begründung dar, weshalb der Bundesrat nach erfolgter Analyse zu folgendem Schluss kommt: Auf der einen Seite will er keine Gesetzesänderungen vornehmen und die Berechnung nach dem heute gültigen Berechnungssystem auch für weitere vier Jahre vornehmen. Auf der anderen Seite will der Bundesrat jedoch den veränderten finanziellen Voraussetzungen der Kantone bei der Berechnung der Grundbeiträge des horizontalen und des vertikalen Ressourcenausgleichs in angemessener Form Rechnung tragen.

Wir haben in der Finanzkommission im Rahmen der Besprechung des Wirksamkeitsberichtes die Anliegen sowohl der Nehmer- als auch der Geberkantone gehört. Während die Nehmerkantone dazu tendierten, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu belassen, und die Forderungen sich vor allem um das Verhältnis der Höhe der beiden Lastenausgleichsgefässe bewegten, haben die Geberkantone verschiedenste Anliegen und Begehren eingebracht. Als Vertreter eines Geberkantons will ich diese kurz erwähnen.

Uns Gebern machen die massiven und nichtvorhersehbaren Beitragsleistungen in den horizontalen Ressourcenausgleich massiv zu schaffen. Es sind vor allem die kleineren Kantone - so etwa Zug und Schwyz -, die infolge der Zunahme von NFA-Leistungen zurzeit massive Defizite in ihren Budgets ausweisen, während Nehmerkantone schwarze Zahlen schreiben. Kann jemand begründen, weshalb der grösste Nehmerkanton, Bern, eine Milliarde Franken aus dem NFA bezieht und im nächsten Jahr über 119 Millionen Franken Überschuss budgetiert, während etwa mein Kanton 317 Millionen Franken einzahlt und für das Jahr 2015 über 130 Millionen Franken an Defizit ausweist?

Entgegen der ursprünglichen Annahme zu Beginn des NFA - damals wurde davon ausgegangen, dass mein Kanton rund 110 Millionen Franken zu leisten habe, sodass wir auf dieser Grundlage unsere Finanzplanung gestaltet haben - werden wir 2015 nicht 110 Millionen, sondern 317 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich zu bezahlen haben. Das sind über 10 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. In Zahlen ausgedrückt: Jeder Zuger Bürger und jede Zuger Bürgerin bezahlt - hören Sie gut zu - 2800 Franken nur in den NFA; das sind nicht etwa Steuern, allein der Beitrag in den NFA ist so hoch. Dies zwingt unseren Kanton dazu, ein Entlastungsprogramm von 80 bis 100 Millionen Franken zu beschliessen, da das Budget ein Defizit von, wie gesagt, über 130 Millionen Franken aufweist. Nicht anders geht es dem Kanton Schwyz, der bereits Steuererhöhungen beschliessen musste.

Ein Teil dieser zusätzlichen Mehrbelastungen ergibt sich mitunter aus der gesetzlichen Solidarhaftung der Geberkantone, aufgrund deren bei einer Verringerung der steuerlichen Leistungsfähigkeit eines Kantons die übrigen solidarisch einspringen müssen. Die Geberkantone fordern denn auch, dass diese Solidarhaftung gemildert werde, indem der Abschöpfungssatz für die Finanzierungsperiode fix festgelegt werde und nicht wie bisher die Gesamtsumme des Beitrags der Geberkantone.

Auch die beim NFA angenommene gleiche Bewertung der steuerlichen Ausschöpfbarkeit von natürlichen und juristischen Personen gibt seitens der Geberkantone zu Kritik Anlass. Die Steuerstatistik zeigt, dass der standardisierte Steuersatz 2014 bei natürlichen Personen bei 28 Prozent liegt, während er bei juristischen Personen nur 20,7 Prozent beträgt. Demzufolge dürften konsequenterweise die Gewinne der juristischen Personen nur mit einem Faktor von 0,7 in der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage gewichtet werden. Die Geberkantone fordern denn auch, dass der Bundesrat in der Verordnung eine entsprechende Anpassung vornimmt.

Die Geberkantone haben im Vorfeld verschiedene weitere Vorschläge gemacht, wie der NFA fair und für die Bevölkerung der Geberkantone auch akzeptierbarer ausgestaltet werden könnte. Ich will nun nicht alle Begehren erläutern. Die Vertröstung, dass man all diese Überlegungen im dritten Wirksamkeitsbericht weiter prüfen wolle, ist insofern wenig hoffnungversprechend, als die gleichen Aussagen bereits nach dem ersten Bericht gemacht wurden, damals noch mit der Begründung, man habe mit zwei Jahren Erfahrung noch zu wenig gesicherte Daten. Jetzt haben wir aber sechs Jahre Erfahrung! Bei den gesetzlichen Grundlagen will man trotzdem noch keine Veränderungen vornehmen. Man vertröstet sämtliche Begehren auf eine vertiefte Prüfung im nächsten Wirksamkeitsbericht, womit dann über zehn Jahre lang keine Veränderungen vorgenommen würden.

Nun, wie immer man sich dazu stellt: Die Geberkantone haben trotz der Überzeugung, dass ihre Kriterien und Verbesserungsvorschläge gerechtfertigt wären, Hand zu einer einvernehmlichen Lösung, dem bundesrätlichen Antrag, geboten, wohl um die Mehrheitsverhältnisse im Ständerat wissend. Was nun jedoch die Mehrheit der Kommission bei der Ausstattung der beiden Ausgleichsgefässe vorschlägt, hat weder - und hier nehme ich ein etwas hartes Wort in den Mund - mit einem fairen Angebot noch mit einem korrekten Vollzug der gesetzlichen Grundlage etwas gemeinsam. Ich werde dann in der Detailberatung darlegen, dass der bundesrätliche Antrag gesetzeskonform und die korrekte Antwort auf die effektive Situation ist, wie wir sie feststellen können.

Was die Mehrheit der Finanzkommission hier vorschlägt, ist, gelinde gesagt, eine rechtlich höchst fragwürdige Desavouierung von dem, was im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich in Artikel 6 Absatz 3 geregelt ist, heisst es doch dort, dass es das Ziel sein müsse, dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohnerin oder Einwohner mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen. Es handelt sich nicht um eine Mindestgrösse, sondern um eine Zielgrösse, die angestrebt werden soll. Dass man nun hingeht und die Abmachung, die wir damals getroffen haben - ich war mit dabei -, und die Gesetzgebung einfach ignoriert respektive im Nachhinein so interpretiert, wie es damals nachweislich eben nicht gemeint war, ist ein Verhalten, das meiner Meinung nach gegen Treu und Glauben verstösst und das ich in meinem Kanton, in dem ich damals gegen die Widerstände breiter Bevölkerungskreise für den NFA eingetreten bin, nicht mehr erklären kann.

Ich will nun nicht vorgreifen, möchte Sie aber doch bereits jetzt bitten, den bundesrätlichen Weg, der ein Pfad der Gerechtigkeit, der Redlichkeit und der Fairness ist, nicht einfach aus finanziell motivierten Eigeninteressen zu verlassen. Zusammenhalt und Solidarität sind in unserem Bundesstaat ein hohes Gut. Tragen wir Sorge dazu.

In dem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und dann dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen.