Janiak Claude · Ständerat · 2015-03-11
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-11
Wortprotokoll
Die Initiative, die wir behandeln, ist ein Frontalangriff auf die bei verschiedenen Abstimmungen vom Volk abgesegnete koordinierte Verkehrspolitik des Bundes. Es geht, wir haben es gehört, um die Verwendung der Mineralölsteuer, die wie jede andere Steuer grundsätzlich voraussetzungslos geschuldet ist. Seit bald hundert Jahren gewährt der Bund den Kantonen Beiträge für Strassenbau und -unterhalt. Früher sprach man von Benzinzoll-, heute spricht man von Mineralölsteuererträgen. Seit über 55 Jahren steht die teilweise Zweckbindung in der Verfassung. Es kam dann die Möglichkeit des Treibstoffzollzuschlags hinzu. Seit 40 Jahren ist dieser unverändert. Die seit der Totalrevision der Bundesverfassung gültige verfassungsrechtliche Grundlage von Artikel 86 und die Änderungen in den Absätzen 3 und 3bis sind in den beiden vergangenen Jahrzehnten vom Volk stets komfortabel beschlossen worden; insbesondere auch die Regelung, dass nur die Hälfte des Reinertrags der Mineralölsteuer für die Aufgaben verwendet werden, die in diesem Artikel stipuliert sind. Wir haben es gehört: In anderen Ländern ist es nicht so, dass ein Teil zweckbestimmt ist. Bei Annahme der Initiative würden rund 1,5 Milliarden Franken, die bislang zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Bereich des Verkehrs oder in anderen Bereichen zur Verfügung standen, dem Bundeshaushalt bereits am Tag nach der Annahme fehlen.
Ich möchte es noch einmal sagen: Die Initiative widerspricht der vom Volk wiederholt und zuletzt bei der Fabi-Vorlage bestätigten koordinierten Verkehrspolitik. Sie foutiert sich auch um die Löcher, welche sie im Bundeshaushalt hinterlassen würde. Ich muss Ihnen gestehen, dass mich die Hearings in der Kommission erschüttert haben. Wir hatten es nicht mit Nobodys zu tun, sondern mit Exponenten, die mit dem politischen Geschäft vertraut sind - sie hatten keine Antworten auf die Fragen aus der Kommission zur Kompensation der wegfallenden Mittel; es kamen keine Antworten auf die Frage nach der Kompensation von Steuerausfällen. Und von Kompromissbereitschaft war rein gar nichts zu spüren.
Deshalb ist eine Verlinkung mit dem erwähnten NAF sinnlos. Der NAF ist eine Erweiterung des bestehenden Infrastrukturfonds. Künftig sollen auch Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen über den Fonds bezahlt werden. Zudem soll der NAF Reserven bilden können. Ein Kollege hatte Recht, als er in der Kommission sagte, dass wir bei einer gleichzeitigen Beratung der Geschäfte die Getriebenen der Initianten wären. Sie würden dann sagen, wie der NAF auszusehen hat, damit ein Rückzug der Initiative allenfalls infrage käme. Das war bei der Fabi-Vorlage und der damals im Raum stehenden Volksinitiative des VCS grundlegend anders.
Die Initiative geht gegen die Bundeskasse und in der Folge gegen die Kantonskassen vor. An Letzteres sollten auch wir [PAGE 142] im Ständerat speziell denken. Sie erschwert bzw. verunmöglicht - es ist auch schon gesagt worden - die Bemühungen zur Stärkung des Unternehmensstandorts, welche dem Bund im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III Mittel abverlangen werden. Sie würde dort zu Einsparungen führen, wo diese kurzfristig möglich sind - auch das haben wir schon gehört und wissen es auch bestens -: bei Bildung und Forschung, beim öffentlichen Verkehr, bei den Abgeltungen für den regionalen Personenverkehr beispielsweise - das sollte uns als Kantonsvertretern auch wichtig sein -, bei der Landesverteidigung und bei der Landwirtschaft. Das war in der Vergangenheit bekanntlich nicht möglich, und das wird auch in Zukunft kaum möglich sein.
Die Volksabstimmung vom vergangenen Sonntag hat meines Erachtens etwas deutlich aufgezeigt: Das Volk will keine Blackboxes, keinen Kahlschlag beim Bundeshaushalt, jedenfalls so lange nicht, als nicht klar ist, wo und wie die Ausfälle kompensiert werden.
Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.