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Hess Hans · Ständerat · 2015-03-11

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Seit der Schaffung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes im Jahre 1917 amtet die höchste Bundesjustiz an den beiden Standorten Lausanne und Luzern. Die per 1. Januar 2007 vollzogene Fusionierung zu einem einzigen Gericht war systematisch richtig angedacht. Sie wurde allerdings nicht konsequent umgesetzt. Das damalige Bundesgericht lehnte die Fusion vollständig ab. Das damalige Eidgenössische Versicherungsgericht wollte an einem zweiten Standort, am Standort Luzern, festhalten und konnte sich damit politisch auch durchsetzen. Bereits damals war verschiedentlich die Auffassung vertreten worden, dass nur eine vollständige Fusion am Standort Lausanne wirklich Sinn mache. Genau diese Lösung wurde jedoch von beiden damaligen Gerichten abgelehnt, worauf das Parlament die jetzige Lösung einer Fusion mit zwei Standorten beschloss. Das geschah in der klaren Absicht, die verschiedenen Gerichte des Bundes mit den Standorten Lausanne, Bellinzona, St. Gallen und Luzern regional ausgewogen zu platzieren.

Es erstaunt doch, wenn nun sieben Jahre, nachdem in den Standort Luzern sehr viel Geld investiert wurde - Konrad Graber hat es gesagt, es waren 15 Millionen Franken -, bereits der Ruf nach einer Vereinigung am Standort Lausanne laut wird. Das Ganze erstaunt umso mehr, als auch nach Einschätzung des Bundesgerichtes selbst das bestehende Gerichtsgebäude von Mon Repos zu klein ist, um beide Gerichte aufzunehmen. Ich bin der entschiedenen Meinung, dass diese Diskussion um die Standortfrage unseres obersten Gerichtes möglichst schnell abgebrochen werden sollte und dass das Bundesgericht seiner eigentlichen Aufgabe, der Rechtsprechung, nachgehen soll.