Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-11
Wortprotokoll
Als Ergänzung zur schriftlichen Antwort, die der Bundesrat auf die Interpellation bereits gegeben hat, muss ich zum Protokoll gegen den illegalen Handel mit Tabakprodukten vielleicht noch Folgendes sagen: Es stellt sich die Frage, ob die Schweiz dieses Protokoll überhaupt unterzeichnen und ratifizieren will. Die Frage stellt sich, weil es insbesondere für kleine Unternehmen einen enormen Zusatzaufwand bedeuten würde, obwohl ihre Produkte, wie Herr Ständerat Hess gesagt hat, kaum geschmuggelt werden. Man sieht jetzt auch in internationalen Vergleichsstatistiken, dass die Gefahr des Schmuggels sehr klein ist. Die Frage, wie weit er geht und ob er überhaupt vorkommt, muss aber vom EDI geprüft werden.
Zu Ziffer 2, den Schmuggelfaktoren, möchte ich noch etwas Wichtiges ergänzen: Das für den Schmuggel entscheidende Element ist ja der Preisunterschied. In der Schweiz findet Schmuggel vor allem bei der Einfuhr im gewöhnlichen Reiseverkehr statt, und zwar in ganz kleinen Mengen. Eine quantitative Erhebung für grössere Schmuggelfälle kann man mit dem neuen Informationssystems für Strafsachen vornehmen. Dessen Einführung ist ja für dieses Jahr geplant. Mit diesem System werden wir dann die grösseren Schmuggelfälle erfassen können.
Zur Frage von Schmuggel und Schwarzmarkt: Dank einer ausgewogenen Tabaksteuerpolitik der kleinen Schritte - eine solche kann die Schweiz für sich in Anspruch nehmen - haben wir da kein gravierendes Problem. Das darf man [PAGE 152] feststellen. Es bestehen zwar grosse Preisunterschiede zum Ausland; das fördert den Schmuggel natürlich tendenziell. Trotzdem wird der Schmuggel bei uns auf deutlich unter 5 Prozent geschätzt; Schätzungen kann man anhand von Zufallserhebungen vornehmen. Wir meinen deshalb, dass eine Systemänderung als solche nicht notwendig ist.
Zur Schlussfolgerung: Bevor sich die Frage einer gesetzlichen Verankerung der Rückverfolgung überhaupt stellt, ist es sicher wichtig - ich bin froh, dass Herr Ständerat Stöckli das auch gesagt hat -, das im internationalen Kontext anzuschauen. Die Entwicklung in der EU ist auch für uns matchentscheidend. Wichtig ist auch, dass wir uns hier entsprechend der dortigen Entwicklung ausrichten. Wenn man ein Rückverfolgungssystem einführen will, ist es unseres Erachtens richtig, dass man es im Tabaksteuergesetz macht. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass es auch im Tabakproduktegesetz möglich wäre, weil dieses bereits in Revision ist, aber an sich ist es eine Frage der zollrechtlichen Kontrollmassnahmen, und dafür ist der Zoll verantwortlich. Wenn man so weit ist, dass man sagt, wir brauchten eine solche Bestimmung, würden wir sie deshalb im Tabaksteuergesetz vorsehen, in einem neuen Absatz "Kontrollmassnahmen" von Artikel 15.
Ich möchte noch einmal festhalten, dass 95 Prozent der in der Schweiz verkauften Zigaretten bereits auf freiwilliger Basis mit einem solchen System ausgerüstet sind. Man muss sich dann darüber Gedanken machen, für welchen Bereich man die zusätzliche gesetzliche Grundlage schafft. Das sind die 5 Prozent, die noch nicht ein solches Rückverfolgungssystem auf freiwilliger Basis haben. Noch einmal: Wir werden jetzt die Entwicklung beobachten und dann, wenn es sich als notwendig bzw. als richtig erweist, entsprechende Vorschläge machen.