Hess Hans · Ständerat · 2015-03-11
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-11
Wortprotokoll
Die Geschäftsprüfungskommissionen haben am 30. Januar 2015 den Jahresbericht der beiden Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation verabschiedet und veröffentlicht. Ich gebe Ihnen einen kurzen Überblick über die Aufsichtstätigkeit der GPK im Jahre 2014; meine Kollegen werden anschliessend über einzelne Bereiche Bericht erstatten.
Die GPK nimmt bekanntlich im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte, der Bundesanwaltschaft und weiterer Träger von Aufgaben des Bundes wahr. Die Oberaufsicht ist ein Verfassungsauftrag des Parlamentes. Zur Ausübung dieser Funktion gewährleistet das Parlamentsgesetz den beiden GPK die nötigen Informationsrechte und Kontrollinstrumente. Die Oberaufsicht der GPK konzentriert sich auf die Prüfung, ob die Verwaltung ihre Tätigkeit rechtmässig, zweckmässig und wirksam ausübt. Das Spektrum der Verwaltungsbereiche und der ausgelagerten Einheiten und Betriebe ist gross; eine flächendeckende und überall präsente parlamentarische Aufsicht ist nicht möglich. Deshalb untersuchen wir in der ständigen Subkommission der GPK oder in speziell konstituierten Arbeitsgruppen gezielt einzelne Vorfälle in der Verwaltung oder das Funktionieren von einzelnen Dienststellen. Mithilfe der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle können wir zudem Verwaltungsbereiche vertieft untersuchen und aufgrund von wissenschaftlich fundierten Evaluationen Schlussfolgerungen ziehen und Empfehlungen an den Bundesrat richten.
Die GPK haben im Berichtsjahr acht Berichte verabschiedet und veröffentlicht. Zwei Evaluationen haben die GPK der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in Auftrag gegeben; es geht dabei um das Personal im diplomatischen Dienst sowie um die Steuerung der Berufsbildungspolitik durch die Bundesverwaltung. Mit den Ergebnissen werden wir uns in diesem Jahr befassen und unsere politischen Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Im Sinne einer nachhaltigen Oberaufsicht überprüfen wir die Umsetzung unserer Empfehlungen durch den Bundesrat regelmässig und wenn nötig mehrmals. So wurde im Berichtsjahr beispielsweise eine Nachkontrolle zum Bericht über die Finanzkrise und die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA durchgeführt. Die Nachkontrolle ergab, dass die meisten Empfehlungen heute als umgesetzt gelten können.
Im Dezember des letzten Jahres wurde in diesem Rat der Bericht zum Informatikprojekt Insieme behandelt. Es war die erste Untersuchung, die von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus allen vier Aufsichtskommissionen, d. h. den beiden GPK und den beiden Finanzkommissionen, durchgeführt wurde. Die GPK werden nun die Umsetzung der 18 Empfehlungen des Berichtes an den Bundesrat weiterverfolgen und ihnen wenn nötig Nachachtung verschaffen. Zudem wollen die GPK die Konsequenzen aus der Inspektion Insieme für die Verstärkung der parlamentarischen Oberaufsicht ziehen. Zu diesem Zweck haben sie beschlossen, sich regelmässig mit grossen IKT-Projekten und IKT-Schlüsselprojekten zu befassen und ihre Tätigkeit in diesem Bereich enger mit der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu koordinieren.
Als Konsequenz aus Insieme haben die GPK zudem die gleichlautenden Motionen 14.4009 und 14.4010, "Aufsicht durch die EFK. Änderung des FKG", eingereicht. Diese verlangen eine Stärkung der Rolle der Eidgenössischen Finanzkontrolle und deren engere Zusammenarbeit mit den GPK. Bis diese Motion umgesetzt ist, streben die GPK, soweit das ohne Änderung des Finanzkontrollgesetzes möglich ist, einen stärkeren Informationsaustausch mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle an.
Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle darüber berichtet, dass sich die GPK im Rahmen von mehreren Untersuchungen bereits mit der Qualität der Bundesratsprotokolle befasst haben und zum Schluss gekommen sind, dass diese Protokolle trotz neuer Form die Nachvollziehbarkeit der Inhalte der Bundesratssitzungen nicht gewährleisten und dass damit dem neuen Artikel 13 Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes nicht gebührend Rechnung getragen werde. Dieser Befund hat sich nach Meinung der Aufsichtskommissionen auch im Bericht zum Informatikprojekt Insieme bestätigt. Die GPK haben deshalb als Konsequenz die gleichlautenden Motionen 15.3005 und 15.3006, "Protokollführung im Bundesrat", eingereicht, mit welchen die wortgetreue Verwirklichung dieser Bestimmung des RVOG verlangt wird.
Die Oberaufsicht findet ihre Grenzen immer wieder - und das völlig zu Recht - an der Gewaltenteilung. Weil sie das, was sie in der Geschäftsführung des Bundesrates korrigiert haben möchte, nicht ultimativ durchsetzen kann, muss sie zuweilen durch Dialog, Austausch, Hartnäckigkeit und Ausdauer versuchen, den Bundesrat von der Richtigkeit ihrer Vorschläge zu überzeugen. Wenn dies alles nicht fruchtet, greift sie zuweilen zum Mittel des parlamentarischen Vorstosses. Sie wissen aber, dass das recht selten der Fall ist. Damit bin ich am Ende meiner Berichterstattung angelangt.