Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2015-03-04
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2015-03-04
Wortprotokoll
Um es an den Anfang zu nehmen: Die BDP ist wie die meisten hier klar gegen die Initiative. Ich repetiere jetzt natürlich als letzte Fraktionssprecherin gewisse Punkte, aber es lohnt sich wahrscheinlich, sie zu wiederholen. Die drei wichtigsten Gründe zur Ablehnung sind folgende:
1. Der Schutz unserer Kinder ist uns wichtig.
2. Die Initiative wurde wegen des basel-städtischen Sexkoffers und wegen der Vorschläge einer Luzerner Hochschule lanciert. Der Basler Sexkoffer ist in dieser Form nicht mehr im Einsatz, und die Luzerner Vorschläge sind nie umgesetzt worden. Das Ziel der Initiative könnte man also als erreicht ansehen, und das wäre ja dann der Grund, um sie zurückzuziehen.
3. Das, was die Initiative will, gehört nicht in die Verfassung. Diese Initiative greift in die Hoheit der Kantone ein. Die Kantone machen die Lehrpläne, und die Sexualerziehung ist ein Thema des Lehrplans. Wenn ich das Initiativkomitee anschaue, dann stelle ich fest, dass es darin doch einige hat, die sonst solche Eingriffe aufs Schärfste verurteilen.
Doch zurück zur Initiative: Würde sie angenommen, was zugegebenermassen doch eher unwahrscheinlich ist, dann würde man den Kindern den Schutz nehmen, statt sie zu schützen. Es ist also wieder eine dieser Initiativen, die im Titel etwas anderes versprechen als das, was sie dann schlussendlich bewirken können.
Kinder haben das Recht, in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung, und Sexualität ist ein Teil davon, begleitet zu werden. Schutz, Vorbild, Enttabuisierung, Toleranz, Abgrenzung, Selbstvertrauen und die Fähigkeit, Nein zu sagen, sind in diesem Zusammenhang wichtige Begriffe.
Was macht nun die Initiative, und warum nimmt sie Kindern, mindestens einem Teil der Kinder, den Schutz? Sie will, dass Eltern allein für die Sexualerziehung zuständig sind. Wo bleibt der Schutz, wenn Eltern das nicht tun können oder wollen? Wer schützt diese Kinder? Wer klärt diese Kinder dann altersgerecht auf? Das Internet, Kolleginnen und Kollegen, Pornohefte? Wie soll sich ein Lehrer oder eine Lehrerin verhalten, wenn Kinder eine sexualisierte Sprache verwenden? Soll er oder sie dann sagen: "Geh nach Hause und frag deine Eltern, weshalb man diese Worte nicht gebrauchen soll oder was sie bedeuten"?
Vergessen wir zudem nicht, wie die Initiative respektive ihr Vorläufer gestartet wurde. Einer der drei Co-Präsidenten der Erstauflage des Initiativkomitees war ein Sexualstraftäter. Es versteht sich von selbst, dass solche Leute hinter dieser Initiative stehen, denn Kinder, die sich wehren können, werden sehr viel weniger ihre Opfer. Denken wir auch immer daran, dass eines von fünf Mädchen und einer von zehn Buben in der Schweiz sexuelle Gewalt erleben oder sexuelle Ausbeutung erdulden müssen. Wir wissen auch, dass dies am häufigsten im Familien- oder engen Bekanntenkreis stattfindet.
Um sich wehren zu können, benötigen Kinder von klein auf eine altersgerechte Sexualaufklärung, die ihnen das Recht aufzeigt, sich zu schützen, und die ihre Kompetenz fördert, sich gegen alle Arten von Gewalt zu wehren. Das ist eben auch ein Teil des Auftrages der Schule. Ebenso ist es ein Auftrag der Schule, Kinder darüber aufzuklären, wie sie sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten oder unerwünschten Schwangerschaften schützen können - dies als Unterstützung des Elternhauses und zur Sicherstellung, dass alle Kinder darüber Bescheid wissen.
Die BDP warnt eindringlich vor der Annahme dieser Initiative. Kinder haben unseren Schutz verdient. Die Hauptverantwortung für die Sexualerziehung liegt heute schon in der Hand der Eltern, und sie bleibt es auch beim Lehrplan 21. Die Schule ergänzt und unterstützt und sorgt dafür, dass Kinder unabhängig von der Situation und den Möglichkeiten des Elternhauses ihrem Alter entsprechend geschützt werden: geschützt vor sexueller Gewalt und Ausbeutung, geschützt vor sexuell übertragbaren Krankheiten und geschützt vor ungewollten Schwangerschaften.
Lehnen wir die Initiative mit aller Deutlichkeit ab. Es ist ein absurdes und gefährliches Anliegen, das die Initiative verfolgt, und es basiert auf veralteten Aussagen. Der eigentliche Grund für die Initiative existiert nicht mehr. Die Initiative greift in die Kantonshoheit ein. Im Lehrplan 21 ist klar ersichtlich, was künftig in den Schulen zu diesem Thema unternommen wird.
Ein persönliches Schlusswort: Ich lade alle Befürworter ein, wieder einmal ein Schulzimmer zu besuchen und zu sehen, wozu unsere Lehrerinnen und Lehrer in der Lage sind. Sie können nämlich altersgerecht und -adäquat auf Fragen der Kinder antworten.