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Schwaller Urs · Ständerat · 2015-03-12

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-12

Wortprotokoll

Im Medizinalberufegesetz haben wir heute noch zwei Differenzen zum Nationalrat zu bereinigen. Für die ständerätliche SGK ist ebenfalls unbestritten, dass, wer in der Schweiz einen Arztberuf ausübt, auch im Falle eines ausländischen Diploms über die erforderliche ärztliche Ausbildung und damit auch über die berufsnotwendigen medizinischen Kenntnisse verfügen muss; die Kommission unterstützt das. Es geht um die Sicherheit der vom Arzt behandelten Patienten. Der Registereintrag und die diesem vorgelagerte Prüfung des ausländischen Diploms bestätigen die Echtheit des ärztlichen Diploms wie auch, dass dieses den schweizerischen Standard für Ärzte erfüllt.

Der Nationalrat verlangt nun für den Eintrag in das Register nicht bloss die schweizerische Anerkennung des ausländischen Diploms, sondern auch noch die Beherrschung einer Landessprache. Diese Regelung verstösst, gerade auch nach gewalteter Diskussion in der Kommission, gegen die innerhalb Europas gültige Regelung für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen. Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Anerkennung von ausländischen Diplomen, wohl aber, und da sind wir uns wiederum in beiden Räten einig, für die Berufsausübung.

In diesem Punkt schlägt Ihnen nun die SGK vor, einen unseres Erachtens wichtigen Schritt in Richtung der Anliegen des Nationalrates zu tun und statt einer blossen Kann-Vorschrift den Bundesrat zu verpflichten, Regelungen betreffend die Sprachkenntnisse, ihren Nachweis sowie deren Überprüfung zu erlassen. Mit der Übernahme dieses Vorschlages, der in der Diskussion dem Mehrheitsvorschlag der nationalrätlichen Kommission entspricht, wird Rechtssicherheit geschaffen und den Anliegen des Nationalrates Rechnung getragen. Der Bundesrat hat uns übrigens in der Kommission erklärt, dass er im Anschluss an die in den beiden Räten zu führenden Diskussionen auch solche Regelungen erlassen werde.

Darum beantragen wir Ihnen die Änderung, wie Sie sie auf der Fahne finden, bei der die Kann-Formulierung durch eine verpflichtende Vorschrift ersetzt wird. Es heisst neu: "Der Bundesrat regelt ..." - das Übrige finden Sie auf der Fahne.

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