Eder Joachim · Ständerat · 2015-03-12
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-12
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich meiner Ansicht nach um eine gut strukturierte, in sich stimmige und überzeugende Botschaft. Auch die Vernehmlassung hat grundsätzlich ein positives Echo ergeben. Die Verwaltung lieferte uns eine übersichtliche Auswertung der 339 Antworten und der total 1269 Seiten - Sie haben richtig gehört! Geschätzt habe ich die Darstellung der Reaktionen zu den sechs Kernthemen. Positiv ist auch, dass wir vonseiten der Kantone, die ja verfassungsmässig für die Kultur zuständig sind, gehört haben, dass die Vernehmlassungseingaben ernst genommen wurden, vor allem, was das Kernthema 3, die nationale Kulturpolitik anbelangt, wo es aufgrund des Entwurfes die grössten Vorbehalte gegeben hatte. Diese sind nun aber aufgrund der Botschaft - das ist ein Unterschied! - ausgeräumt. Ich bitte Sie, Herr Kollege Föhn, das zur Kenntnis zu nehmen.
Speziell überzeugt hat mich der Aspekt der kulturellen Teilhabe, wo Initiativen und Strukturen zur Förderung der kulturellen Aktivität von Laien aller Alters- und Bevölkerungsgruppen unterstützt werden: Mir scheint dies ganz wichtig und zentral. Mit Steuergeldern soll und darf nämlich nicht nur die elitäre Kultur gefördert werden. So gesehen begrüsse ich viele der Neuerungen, welche die Kulturbotschaft 2016-2020 enthält. Ich erwähne drei Punkte, die mir persönlich speziell am Herzen liegen: Erstens die Stärkung der musikalischen Bildung, wo Volk und Stände eine Verfassungsbestimmung angenommen haben; zweitens die Intensivierung der Leseförderung und drittens die Massnahmen im Bereich Sprachen und Verständigung. Gerade letztere scheinen mir zunehmend wichtiger zu werden. Die dafür vorgesehenen 75,5 Millionen Franken sind gut investiertes Kapital.
Die Mehrheit unserer Kommission hat entschieden, keine Kürzungsanträge zu unterstützen und dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen, der für die Jahre 2016-2020 einen Betrag von 1,1216 Milliarden Franken für alle Bereiche vorsieht. Ich unterstütze dies aus Überzeugung und lehne demzufolge auch die Rückweisungsanträge der Minderheit Germann und Föhn ab.
Gestatten Sie mir, beim Eintreten noch zwei Punkte anzusprechen, die in der Kommission viel zu reden gaben. Der erste Punkt betrifft Vorlage 3. Hier beantragt die Kommissionsmehrheit die einzige Erhöhung, und zwar im Bereich Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter, die zur Bewahrung des kulturellen Erbes beitragen. Konkret geht es um 3 Millionen Franken, was 0,26 Prozent der Gesamtsumme von insgesamt 1,1216 Milliarden Franken entspricht. Dies ist nicht nur verkraftbar, sondern auch zu verantworten. In der Kommission verlangten wir eine Auflistung der Beiträge an die dreizehn unterstützten Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter. Ich habe die Zusammenstellung hier, falls jemand daran Interesse hat.
Der Bund unterstützte bisher Museen und Sammlungen Dritter mit 4,69 Millionen Franken. Es handelt sich um das Sportmuseum Schweiz, die Stiftung Haus für elektronische Künste Basel, die Stiftung Schweizerisches Alpines Museum, die Stiftung Schweizerisches Architekturmuseum, die Stiftung Schweizerisches Freilichtmuseum für ländliche Kultur Ballenberg, die Stiftung Verkehrshaus der Schweiz und das Swiss Science Center Technorama. Die Netzwerke Dritter werden mit 5,61 Millionen Franken unterstützt. Es handelt sich um die Fotostiftung Schweiz, Memoriav - Association pour la sauvegarde de la mémoire audiovisuelle suisse -, die Stiftung Schweizer Museumspass, die Stiftung Schweizer Tanzarchiv, die Stiftung Schweizerisches Institut in Rom und den Verband der Museen der Schweiz. Zusammen ergibt das 10,3 Millionen Franken. Es ist meines Erachtens wichtig, dass auch das Plenum einmal erfährt, um welche unterstützten Museen und Institutionen Dritter es geht. Dazu kommen noch Projektbeiträge und Beiträge an Versicherungsprämien.
Die Kommissionsmehrheit beantragt nun die Einführung eines neuen Konzeptes mit folgenden Eckpfeilern: Das Parlament spricht eine Gesamtsumme, das zuständige Bundesamt für Kultur teilt die Mittel zu, vorerst wie bis anhin aufgrund der bisherigen Beträge, später dann aufgrund der gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Institutionen ausgehandelten Förderkriterien; das ist ab 2018 möglich. Somit können allenfalls neue Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter noch drei Jahre von Beiträgen profitieren und müssen nicht, wie dies der Bundesrat vorsieht, bis 2021 warten. Die Mehrheit ist sich einig, dass bei der Mittelzuteilung und bei der Auswahl objektive Kriterien gelten müssen, und zwar für alle, für die bisherigen und allenfalls für neue. Das ist der entscheidende Unterschied zum Antrag Stöckli.
Bis diese neuen Förderkriterien in Kraft sind - der Prozess sollte bis Ende 2017 beendet werden können -, gilt ein zweijähriger Besitzstand für die bisherigen Institutionen. Das nun von der Mehrheit beantragte Konzept, das ich Ihnen wärmstens zur Annahme empfehle, hat viele Vorteile. Ich erwähne [PAGE 163] sie stichwortartig: Planungssicherheit dank Besitzstandwahrung für die bisherigen Bezüger; allgemeingültige, objektive Förderkriterien als Basis für alle Gesuchsteller und damit auch Gleichbehandlung derselben; transparente Verfahren, die Willkür und politisch motivierte Unterstützungsbeiträge ausschliessen; Rechts- und Chancengleichheit und schliesslich Flexibilität. Damit besteht die Möglichkeit, neue Institutionen aus gegenwärtig noch brachliegenden Regionen, beispielsweise der Ostschweiz, der Romandie, der italienischsprachigen Schweiz, aufzunehmen, sofern die Gesuchsteller die Förderkriterien erfüllen. In der Kommission wurden namentlich die Stiftsbibliothek St. Gallen, das Haus der Volksmusik Altdorf sowie das Zentrum für Appenzeller und Toggenburger Volksmusik Roothuus Gonten ins Spiel gebracht.
Zur fehlenden Flexibilität zitiere ich aus einem Votum von Bundesrat Berset in der Kommission: "Nous n'avons pas de marge de manoeuvre avec les montants affectés aux musées et collections de tiers." Diese fehlende Flexibilität ist die grosse und alleinige Schwäche des bundesrätlichen Konzepts, welches alles fünf Jahr lang zementiert. Damit bin ich beim zweiten Thema, welches den Bundesbeschluss 6 betrifft, mit dem der Bund einen Rahmenkredit von 132,6 Millionen Franken für Finanzhilfen im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege zur Verfügung stellt. 19 Kantone haben im Rahmen der Vernehmlassung eine Erhöhung der Mittel in diesem Bereich beantragt. Auch die Vertreter der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren haben in der Anhörung gefordert, dass jährlich 6,5 Millionen Franken mehr gesprochen werden. Die geforderte Summe setzt sich aus einer generellen Erhöhung von 1,5 Millionen Franken und einer zusätzlichen Beitragsleistung von 5 Millionen Franken an die Stationen des Weltkulturerbes zusammen. Diese Forderung der Kantone - und deswegen bringe ich das auf - wurde von der Kritik untermauert, der Bund nehme seine Verantwortung im Bereich der Denkmalpflege ungenügend wahr. Es hiess, er ziehe sich aus dem als Verbundaufgabe definierten Engagement zurück, er zementiere seine bisherigen ungenügenden finanziellen Leistungen zur Erhaltung der Schweizer Baudenkmäler, er trage zur schleichenden Zerstörung und zu den schlimmsten Schäden an Baukultur und Fundstätten bei. In der Anhörungen war sogar von Unterfinanzierung die Rede.
Die Kommission ging diesen doch recht happigen Vorwürfen nach und stellte dabei zwei Dinge fest:
1. Vor der Einführung des NFA gab es das System der sogenannten Finanzkraftzuschläge. Diese wurden ab 2008 durch ungebundene Ausgleichszahlungen des Bundes an die Kantone ersetzt. Die Summe dieser Zahlungen - es handelte sich um insgesamt 5 Millionen Franken jährlich - floss in den Ressourcenausgleich und steht den Kantonen weiterhin zur Verfügung. Allerdings obliegt es den Kantonen zu entscheiden, ob sie diese nun ungebundenen Beträge für den Heimatschutz und die Denkmalpflege einsetzen wollen oder nicht. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft, dass die Beträge oft für andere Aufgaben eingesetzt wurden.
2. Die vom Bundesamt für Kultur verlangte Zusammenstellung der entsprechenden Leistungen der Kantone zeigt ein interessantes Ergebnis, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Kein Kanton - ich wiederhole: kein Kanton - gibt an, dass Beiträge aus dem Ressourcenausgleich des Bundes nach 2008 in die Fachbereichbudgets aufgenommen worden sind. Acht Kantone geben an, dass für die Archäologie seit 2008 keine entsprechenden Mittel mehr in die Fachbereichbudgets geflossen sind; achtzehn Kantone können gar keine Angaben machen. Beim Denkmalschutz geben elf Kantone an, dass dafür keine Mittel aus dem Ressourcenausgleich geflossen sind; fünfzehn Kantone können keine Angaben machen. Sie haben richtig gehört: Die meisten Kantone - gemäss Verfassung sind in diesem Bereich die Kantone zuständig - können keine Angaben machen. Das ist aus meiner Sicht eine absolut prekäre bzw. - ich gestatte mir den Ausdruck - desolate Datenlage, in einem Bereich, in dem die Kantone zuständig sind. Nur schon deshalb will ich den Kantonen nicht noch mehr Bundesgelder geben. Es liegt - im Gegensatz zu den Beratungen in der Kommission - heute auch kein Antrag auf eine Erhöhung vor.
Ich bin Ihnen dankbar, sehr geschätzter Herr Bundesrat, wenn Sie uns hier und heute öffentlich erklären, dass die gegenüber dem Bund erhobenen Vorwürfe der Kantone ungerechtfertigt sind.
Zusammenfassend beantrage ich Ihnen aus Überzeugung, einzutreten und beim Bundesbeschluss 3 dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.